Was steht uns zu ?

21. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.03.2010 20:29:26
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 39x hilfreich)
Was steht uns zu ?

Hallo !
Ich arbeite seit dem 29.06.2009 in einer Zeitarbeitsfirma, verdiene etwa 830€ netto, ich bin allein erziehende Mutter, bekomme also noch Kindergeld und Unterhalt.
Kann ich jetzt noch Kinderzuschlag beantragen, oder Wohngeld, oder läuft das alles weiter über die Arge ?
Fragen über Fragen, ich weiß nur, das mein selbst verdientes Geld nicht ausreicht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@sunny:

Hier - klick

findest Du Onlinerechner für ALG II, Wohngeld und Kinderzuschlag. Mit Eingabe der entsprechenden Daten kannst Du Dir zunächst Deinen möglichen ALG II Anspruch berechnen und dann alternativ Wohngeld und Kinderzuschlag. Wenn Du mit Wohngeld und Kinderzuschlag über dem ALG II Anspruch liegst, sind diese Leistungen vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

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