Wasserschaden, Geld zurück von Haftpflichtversicherung, Jobcenter bescheid geben?

6. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lars19863
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden, Geld zurück von Haftpflichtversicherung, Jobcenter bescheid geben?

Hallo ihr Lieben, ich hatte einen Wasserschaden zu Hause, nun habe ich den Schaden bezahlt bekommen von der Versicherung!
Muss das Jobcenter wissen, dass ich Geld von der Haftpflichtversicherung erhalten habe?

Vielen Lieben Dank
Grüsse Lara




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Jessica2018):
Muss das Jobcenter wissen, dass ich Geld von der Haftpflichtversicherung erhalten habe?
Erfährt das Jobcenter beim nächsten WBA durch Vorlage der Kontoauszüge doch sowieso ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41246 Beiträge, 6646x hilfreich)

Zitat (von Jessica2018):
nun habe ich den Schaden bezahlt bekommen von der Versicherung!
Heisst das im Versicherungsschreiben---Schadensersatz in Höhe von xx€?

Was machst du mit dem Geld?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Ich denke das ist so wie im vorherigen Beitrag schon gefragt:
Was machst Du mit dem Geld. Wenn Du das Geld dafür verwendest den Wasserschaden reparieren zu lassen, dann musst Du es glaube ich nicht angeben. Die Versicherung zahlt ja meistens auf Basis eines Kostenvoranschlages. (dann zieht sie aber auch meistens die MwSt. bei der Auszahlung ab, wenn keine Reparaturrechnung vorgelegt wird.)
Du solltest den Schaden fachgerecht beheben lassen, denn Du stehst ganz schlecht da, wenn Du das nicht machst und in Folge dann noch ein Schaden entsteht. Dann kann die Versicherung die Haftung verweigern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41246 Beiträge, 6646x hilfreich)

Zitat (von Sinje):
dann musst Du es glaube ich nicht angeben.
Doch. Man soll Einnahmen in Geld dem JC mitteilen. Auch, wenn sie zweckbestimmt bzw. nicht zu berücksichtigen sind--- das JC hält sich ans Gesetz.
Abs. 1
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html

Wie oben schon geschrieben wurde, bei der Vorlage der Kontoauszüge sieht das JC wahrscheinlich die Einnahme-Summe. Dann geht das Fragen und Unterstellen los. Warum nicht mitgeteilt? usw.
Das JC möchte selbst entscheiden, ob es zu berücksichtigen ist oder nicht.

Dem späteren Ärger kann man aus dem Wege gehen. Man kann die Mitteilung jetzt formlos oder mit dem VÄM-Formular machen. Kopie des Kontoauszuges dazu.
Damit dürfte die Sache erledigt sein. Das Geld gibt man für die Schadensbeseitigung aus- könnten neue Möbel, Malerarbeiten, Bodenbeläge usw. sein.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-algii_ba015414.pdf

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 307.578 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30 €
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.690 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.