Hallo ihr Lieben, ich hatte einen Wasserschaden zu Hause, nun habe ich den Schaden bezahlt bekommen von der Versicherung!
Muss das Jobcenter wissen, dass ich Geld von der Haftpflichtversicherung erhalten habe?
Vielen Lieben Dank
Grüsse Lara
Wasserschaden, Geld zurück von Haftpflichtversicherung, Jobcenter bescheid geben?
6. Januar 2020
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Frage vom 6. Januar 2020 | 09:55
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden, Geld zurück von Haftpflichtversicherung, Jobcenter bescheid geben?
#1
Antwort vom 6. Januar 2020 | 10:27
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 618x hilfreich)
Erfährt das Jobcenter beim nächsten WBA durch Vorlage der Kontoauszüge doch sowieso ...Zitat :Muss das Jobcenter wissen, dass ich Geld von der Haftpflichtversicherung erhalten habe?
#2
Antwort vom 6. Januar 2020 | 13:08
Von
Status: Unbeschreiblich (41246 Beiträge, 6646x hilfreich)
Heisst das im Versicherungsschreiben---Schadensersatz in Höhe von xx€?Zitat :nun habe ich den Schaden bezahlt bekommen von der Versicherung!
Was machst du mit dem Geld?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Januar 2020 | 14:27
Von
Status: Praktikant (567 Beiträge, 44x hilfreich)
Ich denke das ist so wie im vorherigen Beitrag schon gefragt:
Was machst Du mit dem Geld. Wenn Du das Geld dafür verwendest den Wasserschaden reparieren zu lassen, dann musst Du es glaube ich nicht angeben. Die Versicherung zahlt ja meistens auf Basis eines Kostenvoranschlages. (dann zieht sie aber auch meistens die MwSt. bei der Auszahlung ab, wenn keine Reparaturrechnung vorgelegt wird.)
Du solltest den Schaden fachgerecht beheben lassen, denn Du stehst ganz schlecht da, wenn Du das nicht machst und in Folge dann noch ein Schaden entsteht. Dann kann die Versicherung die Haftung verweigern.
#4
Antwort vom 6. Januar 2020 | 18:31
Von
Status: Unbeschreiblich (41246 Beiträge, 6646x hilfreich)
Doch. Man soll Einnahmen in Geld dem JC mitteilen. Auch, wenn sie zweckbestimmt bzw. nicht zu berücksichtigen sind--- das JC hält sich ans Gesetz.Zitat :dann musst Du es glaube ich nicht angeben.
Abs. 1
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
Wie oben schon geschrieben wurde, bei der Vorlage der Kontoauszüge sieht das JC wahrscheinlich die Einnahme-Summe. Dann geht das Fragen und Unterstellen los. Warum nicht mitgeteilt? usw.
Das JC möchte selbst entscheiden, ob es zu berücksichtigen ist oder nicht.
Dem späteren Ärger kann man aus dem Wege gehen. Man kann die Mitteilung jetzt formlos oder mit dem VÄM-Formular machen. Kopie des Kontoauszuges dazu.
Damit dürfte die Sache erledigt sein. Das Geld gibt man für die Schadensbeseitigung aus- könnten neue Möbel, Malerarbeiten, Bodenbeläge usw. sein.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-algii_ba015414.pdf
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