Wechsel von Grundsicherung nach dem 12 SGB zu Grundsicherung nach dem 2 SGB

1. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jen81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel von Grundsicherung nach dem 12 SGB zu Grundsicherung nach dem 2 SGB

Hallo,


ich bin neu hier und habe unendlich viele Fragen wo ich im Internet leider nicht fündig geworden bin. Ich erhoffe mir hier Hilfe, ich habe es schon fast aufgegeben, aber vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.


Sachverhalt zur Person:

gesetzliche Betreuerin seit 07.02.2022 (Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge)

Zwangsunterbringung vollstationär vom 15.11.2021 bis 14.04.2022 (Zwangsunterbringung sollte am 17.04.2022 auslaufen)

bis ALG 2 Bezug Jobcenter SGB 2 bis 14.04.2022

Unterbringung nach § 126 a StPO (Unterbringung wenn man im Verdacht steht eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen zu haben) vom 14.04.2022 bis 21.09.2022 vollstationär in einem forensisch psychiatrischen Krankenhaus

mit der Annahme einer Unterbringung nach § 63 StGB (Unterbringung wenn man im Verdacht steht Straftaten zu begehen in einem Zustand der Schuldunfähigkeit)

(Einkommen nach Psych-Landesgesetzen Taschengeld)

21.09.2022 Betreutes Wohnen eine Einrichtung für psychisch Kranke mit 24 Stunden Betreuung

Diagnose: paranoide Schizophrenie (chronisch)

Es wurde kein Gutachten erstellt, dass Rückschlüsse auf die Erwerbsfähigkeit zulässt, es wurde lediglich Eingliederungshilfe für das Betreute Wohnen beantragt, die Person hat kein Anspruch auf EU-Rente.

Fragen:

1. Es soll für diese Person Grundsicherung nach dem 12 SGB beantragt werden, wie ist das möglich ohne Gutachten zur Erwerbfähigkeit, die Rentenversicherung hat doch keines erstellt, die Person ist nur schon sehr lang krank.


2. Die Person möchte sehr gern wieder auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten, ist es möglich dies zutun?

Kann man wechseln von Grundsicherung nach dem 12 SGB zum 2 SGB, wenn das Betreute Wohnen beendet ist bzw. auch schon während des Betreuten Wohnens?


3. Hat das vielleicht mit der Dauer Krankschreibung zutun wenn absehbar ist dass man dauerhaft erwerbsgemindet ist, man kann doch auch einfach Vollzeit arbeiten gehen trotz dass man Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, dann fällt die EU-Rente eben weg ist dies auch bei Sozialhilfe (SGB 12) möglich, dass man einfach wieder arbeiten kann und die Sozialhilfe dann wegfällt und man sich beim Jobcenter anmeldet?


Über zahlreiche Antworten wären wir mehr als happy.


Viele Grüße


Jen

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

1. Indem man einen entsprechenden Antrag stellt - die Behörde wird sich dann schon zur Frage der Erwerbsfähigkeit äußern.
2. Natürlich kann man wechseln - das JC muss Sie nur für erwerbsfähig halten, denn sonst lehnt es Ihren Antrag ab. Im Übrigen dürfte das die Aufgabe der Betreuerin sein, weswegen es müssig ist, derlei Spekulationen anzustellen.
3. Wenn man Vollzeit arbeitet, was will man dann auf dem Jobcenter?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Jen81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist kein Gutachten vorhanden, wie soll das alles von statten gehen verstehe ich nicht....

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

zu 1. Wer verlangt das mit der Antragstellung nach SGB XII ?
zu 2. Ja, sofern ihr behandelnder Arzt sie arbeitsfähig schreibt und sie einen Arbeitgeber findet, der sie einstellt, dann ist das recht einfach machbar.

Zitat (von Jen81):
Kann man wechseln von Grundsicherung nach dem 12 SGB zum 2 SGB,
Die Frage stellt sich noch nicht, denn sie erhält ja noch gar keine Leistungen vom Sozialamt nach SGB XII.

Es muss eine amtsärztliche Untersuchung zum Ergebnis kommen, dass sie für mind. 3 Std.tgl. leistungsfähig wäre. Dann wäre sie eine SGB II- Kandidatin bzw. bleibt eine. Das wäre sie auch, wenn ein Gutachten der DRV sie teilweise erwerbsgemindert einstuft.

Mit dem Betreuten Wohnen hat die Leistungs-/Erwerbsfähigkeit nichts zu tun.

zu 3. Wer in Vollzeit arbeiten geht und einen korrekten Arbeitsvertrag hat, bekommt keine EM-Rente mehr.
Wer in Vollzeit arbeiten geht, ist voll erwerbsfähig, erhält keine Sozialhilfe mehr.
Wer in Vollzeit arbeiten geht und seinen soz-hilferechtlichen Bedarf nicht decken kann mit dem Lohn und anderem Einkommen wie Teilrente, Unterhalt usw., kann ergänzende Leistungen vom JC erhalten.


Fragen:
-Warum macht die Betreuerin der Frau nicht mit ihren eigentlichen Aufgaben weiter?
- Warum hat die Betreuerin noch keinen EM-Rentenantrag gestellt?
- Vielleicht gibt es nur noch keinen Bescheid von der DRV?
- Warum oder wann endet das Betreute Wohnen für die Frau?


Wenn du auch eine Freundin der Frau bist, gibt es schon sehr viele Antworten aus April 22.
Hier bitte nachlesen:
https://www.123recht.de/sitesearch.asp?q=Jen2010



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Jen81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den ausführlichen Beitrag.

Wann wird so ein Gutachten erstellt?
Die Fragen beantworten sich leider nicht.
Die Person bezieht ab November 2022 Grundsicherung nach dem 12 SGB und möchte irgendwann aus dem Betreuten Wohnen wieder raus in Eigenständigkeit eine eigene Wohnung und sich dann dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stellen.
Es gibt dazu noch kein Gutachten die Sozialhilfe nach dem 12 SGB soll nun beantragt werden die Person ist gleichzeitig im Betreuten Wohnen mit 24 h Stunden Betreuung.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wann wird so ein Gutachten erstellt? Demnächst, wenn der SGB-12-Antrag gestellt wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Jen81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt nur Arztbriefe wo drin steht dass die Person chronische paranoide Schizophrenie hat.

Die Frage die sich stellt ist eben kann man einen Antrag am Jobcenter stellen obwohl man EU-Rente bezieht bzw. Grundsicherung nach dem 12 SGB wenn man sich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen will.
In dem Falle hier gibt es kein bindendes Gutachten woran sich die zuständigen Stellen halten müssen. Die Betreuerin hat einen Antrag auf EU-Rente gestellt, was wäre der nächste Schritt die Anforderung eines Gutachtens das Sozialamt braucht eine Entscheidungsgrundlage zur Bewilligung.
Mir wurde erklärt dass die Eingliederungshilfe für das betreute Wohnen automatisch die Bewilligung von Sozialhilfe zur Folge haben kann.
Muss man denn nicht persönlich vorsprechen zum Gutachten oder reichen die Arztbriefe aus?

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#7
 Von 
Jen81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Betreuerin und Sozialarbeiterin der forensischen Klinik soll kein weiteres Gutachten erstellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Die Frage die sich stellt ist eben kann man einen Antrag am Jobcenter stellen obwohl man EU-Rente bezieht bzw. Grundsicherung nach dem 12 SGB wenn man sich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen will. Könnte man, wenn erstens solche Anträge selbst stellen könnte und zweitens nachgewiesenermaßen für mindestens 3 Stunden am Tag erwerbsfähig wäre.
Laut Betreuerin und Sozialarbeiterin der forensischen Klinik soll kein weiteres Gutachten erstellt werden. Vielleicht wird der Antrag auch einfach "durchgewinkt" - das kann Ihnen doch egal sein. Gehen Sie halt arbeiten, wenn Sie arbeitsfähig sind - man wird Sie nicht daran hindern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Jen81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann man dann einfach wieder arbeiten gehen trotz Grundsicherung und sich eine neue Anwartschaft aufbauen oder wie?
Wird nochmals ein Gutachten erstellt oder reichen die Arztbriefe aus?
Die Person wünscht sich sehr wieder zu arbeiten, daher freuen wir uns über hilfreiche Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Also kann man dann einfach wieder arbeiten gehen trotz Grundsicherung Grundsätzlich schon - wer sollte einen daran hindern?. In Ihrem Fall sollten Sie halt klären, ob Sie eigentlich einen Arbeitsvertrag unterschreiben dürfen oder ob das ggf. die Betreuerin tun muss.
Wird nochmals ein Gutachten erstellt Das kann hier keiner wissen - nach dem, was Sie hier mitteilen, aber offenbar nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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