Wegen Verantwortungs und Einstehungsgemeinschaft: Harzt4 abgelehnt. Umschulung ohne Gehalt.

12. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Euphorion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegen Verantwortungs und Einstehungsgemeinschaft: Harzt4 abgelehnt. Umschulung ohne Gehalt.

Hallo Miteinander,

Ich bin momentan in einer Situation, welche mich finanziell vollkommen abhängig macht von meiner Partnerin, was jedoch fur uns beide keine langfristige Lösung sein soll. Grade eben wurde mein Harzt4 Weiterbewilligungsantrag abgelehnt, und ich habe keinerlei finanzielle Rücklagen.
Falls möglich, wäre ich dankbar über hilfreiche Vorschläge, wie ich meinen Status Quo für ein weiteres Jahr meiner laufenden Ausbildung aufrechterhalten kann.
Aber Schritt für Schritt..

Im August 2021 war vorgesehen in einer weiter entfernten Stadt eine Umschulung zu beginnen (2 Jahre laufend, kein Betrieb!). Von der ARGE wurden mir, bis dahin, im Rahmen einer Bildungsmaßnahme sämtliche Ausbildungskosten vorerst bewilligt.

Der ganze relevante Entscheidungsprozess zog sich leider bis kurz vor Beginn der Ausbildung hin, sodass es noch keine konkreten Pläne bezüglich meiner Wohnsituation gab.

Dies nahm der Kostenträger zum Anlass meine Ausbildungsfinanzierung in Frage zu stellen, mit der Begründung, mein Wohnraum sei nicht gesichert, (wofür das Jobcenter zuständig wäre.) und wenn ich nicht anwesend wäre, könnte ich ja auch keine Ausbildung bestreiten..
Also handelte ich eine Art Deal aus und versicherte schriftlich, mit Einwilligung meiner Freundin, dass Sie als meine Partnerin mich finanziell bei diesem Neustart unterstützt. Dies wurde so angenommen und meine Ausbildungskosten bewilligt.

Meinen Umzug hatten wir dann als Paar zum Anlass genommen in der neuen Stadt zusammenzuziehen und so begann ich vor einem Jahr meine Ausbildung, welche täglich eine Anwesenheit von 8:30 – 16:45 voraussetzt.

Angekommen stellte ich also 2 Anträge:
1x Hartz4 als grundsätzliche Unterstützung und 1x Wohngeldunterstützung.

Im Antrag machten wir Angaben zu unserer Partnerschaft (Beziehung ohne irgendeinen offiziellen Status) und gaben diese wahrheitsgemäß als vorhanden an. Besonders mit Blick auf die vorrangegangen Aussagen, als es darum ging dass ja meine Partnerin mich finanziell Unterstützt. Ich machte mir ehrlich gesagt Sorgen plötzlich zu schreiben, dass wir jetzt doch in einer „WG-artigen" Situation leben würden und der Kostenträger den Braten riecht und ich dadurch meine Ausbildung gefährde..

Hartz4 wurde bewilligt, sodass ich im letzten Jahr meine Krankenkassenbeiträge, GEZ und Lebenserhaltungskosten tilgen konnte. Das Wohngeld ist mit der Begründung einer vorhandenen Bedarfsgemeinschaft abgelehnt worden, da meine Freundin genugl verdiene.


Wir hatten uns damit abgefunden bis zum heutigen Tag. Der Weiterbewilligungsantrag ist für das kommende halbe Jahr ist nun jedoch abgelehnt worden mit der Begründung, dass nach einem Jahr der Partnerschaft eine Verantwortungs und Einstehungsgemeinschaft besteht nach §7 SGB II und daher meine Freundin alle Kosten für mich tragen solle.

Damit bricht für mich jede finanzielle Unterstützung ab. Meine Freundin, so steht eine Berechnung im Ablehnungsschreiben ist ca 1000€ über dem Treshold. Aber natürlich hat sie selber Ausgaben, legt Geld für Ihre Familie zur Seite, welche Sie in Studienzeiten unterstützte und wird zusätzlich geplant in 3 Monaten in ihrem Job auf 80% runtergehen. Von der inflationären Mehrbelastung muss ich nicht anfangen..
D.h. es wird erwartet, dass sie meine komplette Miete weiterhin übernimmt, dazu meine Krankenkassenbeiträge, und meine gesamten Lebenserhaltungskosten.

Und dass einfach nur, weil wir in einer gemeinsamen Wohnung leben (und natürlich extrem sparsam wirtschaften..). Würde ich eine eigene Wohnung beziehen (oder WG..), gäbe es diese ganzen Probleme überhaupt nicht, vermute ich.

Ich überlege zZ. über das Gericht eine Anwaltshilfe zu beantragen und mir Rat einzuholen. Aber gerne auch hier. Falls der ein oder andere weiß, wie ich mich wehren kann, oder Schlupflöcher kennt, die ich nutzen könnte, wäre ich sehr dankbar.

Ich hoffe es ist klar, dass ich nur um Unterstützung während meiner Ausbildungszeit suche. Und nicht noch darüber hinaus.


Vielen Dank an jeden, der sich die Muße gibt und sich bis hierhin durchrarbeitet habt.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Nach Deiner Schilderung bildet Ihr zwei ohne jeden vernünftigen Zweifel eine Bedarfsgemeinschaft und in diesem Fall genommen auch schon vor Ablauf des "Probejahres".

Es ist also zunächst einmal richtig, dass Euer gemeinsamer Bedarf ermittelt und dem das anrechenbare Einkommen gegenübergestellt wird. Ein Widerspruch macht demnach nur dann Sinn, wenn das Einkommen Deiner Freundin (nach Abzug der Freibeträge) - entgegen der Berechnungen des Jobcenters - Euren Bedarf (zu dem auch die KV-Beiträge gehören) nicht vollständig deckt.

Wenn wir hier prüfen sollen, ob ein Widerspruch Sinn macht oder nicht, brauen wir konkrete Angaben zur Höhe des Einkommens Deiner Freundin (brutto und netto) sowie zur Höhe der Unterkunftskosten.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
Meinen Umzug hatten wir dann als Paar zum Anlass genommen in der neuen Stadt zusammenzuziehen
Als Paar und als Partner seid ihr für das JC eine 2er-Bedarfsgemeinschaft. Die Ablehnung deines WBA ist leider folgerichtig.
Das JC hat ein sog. Probejahr von August 2021 angenommen.
Zitat (von Euphorion):
1x Hartz4 als grundsätzliche Unterstützung und 1x Wohngeldunterstützung.
Grundsätzlich stellt man bei Hilfebedürftigkeit 1Antrag auf Leistungen nach SGB II, hier ALG2.
Wohngeld würde von einer ganz anderen Behörde gezahlt.

Zitat (von Euphorion):
Partnerschaft (Beziehung ohne irgendeinen offiziellen Status)
Eine Partnerschaft ist eine Partnerschaft, nach dem SGB II sind Partner und Paare eben als BG einzuordnen.
Zitat (von Euphorion):
Das Wohngeld ist mit der Begründung einer vorhandenen Bedarfsgemeinschaft abgelehnt worden, da meine Freundin genugl verdiene.
Das war nicht Wohngeld, aber das habt ihr beide ja offenbar sofort toleriert.
Zitat (von Euphorion):
Und dass einfach nur, weil wir in einer gemeinsamen Wohnung leben
...und vor allem, weil ihr eben keine WG, sondern ein Paar/Partner seid und in einer noch genau geschilderten Beziehung = BG lebt.
Zitat (von Euphorion):
Würde ich eine eigene Wohnung beziehen (oder WG..)
Ja, richtig vermutet.

Du könntest jetzt ein WG-Zimmer für 1 Jahr suchen.
Am besten möbliert, falls du bei deiner Partnerin auch ohne eigene Möbel eingezogen bist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Wenn wir hier prüfen sollen, ob ein Widerspruch Sinn macht oder nicht,
... dann müssen wir dieses Ersuchen nach Rechtsberatung an diejenigen verweisen, die hierzu befähigt und befugt sind.


Zitat:
Würde ich eine eigene Wohnung beziehen (oder WG..), gäbe es diese ganzen Probleme überhaupt nicht, vermute ich.
Das könnte sein. Genau so könnten Sie aber auch bei getrennten Wohnungen "Probleme" haben, wenn Sie heiraten würden. Mit solchen Überlegungen kommt man also nicht weit. Speziell die Miete würde für Ihre Freundin ja auch nicht billiger werden, nachdem Sie ausgezogen sind.

Sie leben nunmal in einer (festen) Partnerschaft. Es ist da nunmal so üblich, dass Sie sich da zuerst gegenseitig unterstützen, bevor der Sozialstaat zahlen muss. Wenn die Freundin gerne Geld für ihre Familie spart, dann ist das schön und gut. Aber sollte das nicht noch 1 Jahr warten können?

Meine erste Empfehlung wäre es, nach einem Minijob zu suchen. Der Mindestlohn beträgt jetzt 12 Euro. Da kommt ein bischen was zusammen. Wenn die Freundin sieht, wie Sie sich übermäßig zeitlich bemühen, wächst vielleicht auch deren Bereitschaft zur Unterstützung.

Die Umschulung ist nicht in Teilzeit möglich? Bafögfähig ist sie auch nicht?

Spätestens zum 1. Januar werden die sozialrechtlichen Bedarfe vermutlich deutlich nach oben korrigiert. Dann gibt es vielleicht trotz des Einkommens der Freundin etwas vom Jobcenter. Vielleicht werden auch die Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft geändert. Das weiß aber niemand.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
Der Weiterbewilligungsantrag ist für das kommende halbe Jahr ist nun jedoch abgelehnt worden mit der Begründung, dass nach einem Jahr der Partnerschaft eine Verantwortungs und Einstehungsgemeinschaft besteht nach §7 SGB II und daher meine Freundin alle Kosten für mich tragen solle.

Das war überaus großzügig vom Amt, das hat man eher seltener bei so klaren Fällen.
Eigentlich hätte bereits der erste Antrag abgelehnt werden müssen.



Zitat (von Euphorion):
D.h. es wird erwartet, dass sie meine komplette Miete weiterhin übernimmt,

Und wo ist das Problem? Wenn sie es in der Vergangenheit konnte, warum nicht auch weiterhin?



Zitat (von Euphorion):
Und dass einfach nur, weil wir in einer gemeinsamen Wohnung leben

Nein, sondern weil im Rahmen der Partnerschaft eine Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft besteht



Zitat (von Euphorion):
Würde ich eine eigene Wohnung beziehen (oder WG..), gäbe es diese ganzen Probleme überhaupt nicht, vermute ich.

Falsch vermutet.
Das würde als "Ungehnungstatbestand" gewertet, denn eine eigenen Wohnung beendet ja nicht die Partnerschaft.



Zitat (von Anami):
Ja, richtig vermutet.

Wie kommt man auf so einen Unfug?



Zitat (von Euphorion):
Falls der ein oder andere weiß, wie ich mich wehren kann, oder Schlupflöcher kennt, die ich nutzen könnte, wäre ich sehr dankbar.

Nun, man muss einfach nur beweisen, das im Rahmen der Partnerschaft keine Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft besteht. Denn die Beweislast leigt bei Dir.
Also, was wären die Argumente?

Angesichts dessen
Zitat (von Euphorion):
versicherte schriftlich, mit Einwilligung meiner Freundin, dass Sie als meine Partnerin mich finanziell bei diesem Neustart unterstützt. Dies wurde so angenommen

liegen die Hürden recht hoch.



Zitat (von Euphorion):
Von der ARGE wurden mir, bis dahin, im Rahmen einer Bildungsmaßnahme sämtliche Ausbildungskosten vorerst bewilligt.

Dann würde ich den Kostenträger mit ins Boot holen, Abbruch der Ausbildung wäre ja auch nicht sinnvoll, das investierte Geld wäre verloren.
Möglicherweise erhält man die Weiterbewilligung dann auch als Darlehen.



Zitat (von Euphorion):
Aber natürlich hat sie selber Ausgaben,

Ohne jeden Zweifel.
Die wären dann zu prüfen, auf unabdingbares.



Zitat (von Euphorion):
legt Geld für Ihre Familie zur Seite, welche Sie in Studienzeiten unterstützte

Dann setzt man das temporär aus.



Zitat (von Euphorion):
wird zusätzlich geplant in 3 Monaten in ihrem Job auf 80% runtergehen.

Muss man sich halt leisten können. Weshalb der Steuerzahler nun die Freizeit der Freundin finanzieren sollte erschließt sich mir nicht.




-- Editiert von User am 13.08.2022 02:39

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Falsch vermutet.
Das würde als "Ungehnungstatbestand" gewertet, denn eine eigenen Wohnung beendet ja nicht die Partnerschaft.


Sorry, aber das ist Unsinn. Einen solchen Umgehungstatbestand kennt das Gesetz nicht. Und auch wenn durch getrennte Wohnungen selbstverständlich die Partnerschaft nicht beendet wird, bilden unverheiratete Paare in getrennten Wohnungen niemals eine BG, es sei denn, sie unterstützen sich nachweislich finanziell. Wobei auch das nicht zu einer BG, sondern lediglich zur Anrechnung der Unterstützungsleistungen als Einkommen führen würde.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
es sei denn, sie unterstützen sich nachweislich finanziell.

Naja, das hat das Amt hier ja sogar schriftlich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Naja, das hat das Amt hier ja sogar schriftlich ...


Bleibt dann nur noch zu klären, ob diese schriftliche Erklärung bei getrennten Wohnungen weiterhin Bestand hat. Und dann wäre noch der Umfang dieser Unterstützung zu klären, damit eine Anrechnung erfolgen kann. Eine BG besteht dann trotzdem nicht mehr.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
in einer weiter entfernten Stadt eine Umschulung zu beginnen (2 Jahre laufend, kein Betrieb!).
Wer ist denn Träger dieser Umschulung, Ausbildung? Die Arge/JC/ Arbeitsagentur?
Ist in diesem *Deal* zu lesen, dass deine Partnerin dich bis zum Ende dieser Umschulung, Ausbildung (also 2 Jahre lang) finanziell durch kostenloses Wohnen unterstützt?

Was wäre, wenn ihr euch unabhängig von der *Finanzfrage* verkracht hättet, sie dich rausgeworfen hätte und du dir notgedrungen wegen der Fortführung der Umschulung eine andere Bleibe hättest suchen müssen?

Ich würde am Montag zum Ansprechpartner des Ausbildungsträgers flitzen und die Situation schildern.
Ich würde schon gestern ein WG-Zimmer gesucht haben. Auch erstmal eins für nur 3 Monate.

Es besteht ja trotzdem die Gefahr, dass sie nicht noch mehr als bisher für dich aufkommen will.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Euphorion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal lieben Dank an die rege Beteiligung! Bis hierhin sehr hilfreich. Ich versuche weiter Details zu liefern, um die Angelegenheit etwas zu konkretisieren.

Zitat (von AxelK):
Wenn wir hier prüfen sollen, ob ein Widerspruch Sinn macht oder nicht, brauen wir konkrete Angaben zur Höhe des Einkommens Deiner Freundin (brutto und netto) sowie zur Höhe der Unterkunftskosten.


Hier die beigefügte Rechnung der ARGE:
https://i.imgur.com/7BAjL9p.jpg

Weiterhin habe ich aus vorherigen Studienzeiten eine Darlehesverwaltung und -einzug nach dem Bundesausbildungsbeförderungsgesetz aus Studienzeiten erhalten und ich muss ab dem 31.10.2022 einen Betrag von über 6000€ zurückzahlen.

Weiterhin haben wir in Absprache mit Kollegen den Hinweis erhalten, dass wir in der Steuererklärung meiner Freundin ggf Ausgleiche für die Kosten der Bedarfsgemeinschaft erhalten könnten. (Verheiratete Paare haben ja steuerliche Vorteile, gäbe es da für eine BG etwas ähnlichen?)

Wäre es demnach vorteilhaft zumindest vor Ablauf der Wiederufmöglichkeit dem Amt den Vertrag meiner Freundin zu schicken, welcher Ihren Job auf 80% runtersetzt, als auch die Forderungen des Bafögamtes?


Zitat (von Anami):
Was wäre, wenn ihr euch unabhängig von der *Finanzfrage* verkracht hättet, sie dich rausgeworfen hätte und du dir notgedrungen wegen der Fortführung der Umschulung eine andere Bleibe hättest suchen müssen?


Diese Überlegung hatten wir auch schon und sind etwas hin und hergerissen, da es doch einen erheblichen Mehraufwand verursacht. Zumal ich bei stetigem Aufenthalt bei meiner Freundin die Sorge hätte, dass da eines Tages ein Prüfer vor der Tür steht und seine Fühler ausstreckt, ob denn alles mit rechten Dingen zugeht..



Danke bis hierhin! Und entschuldigt die späte Rückmeldung, ich war übers WE unterwegs. Bin aber jetzt sehr durchgehend verfügbar für schnelle Reaktionen.

liebe Grüße euch


-- Editiert von User am 17. August 2022 19:51

-- Editiert von User am 17. August 2022 19:51

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
Hier die beigefügte Rechnung der ARGE:
Sehr deutlich.
Zitat (von Euphorion):
und ich muss ab dem 31.10.2022 einen Betrag von über 6000€ zurückzahlen.
Du kannst beantragen, von der Rückzahlung befreit zu werden oder eine geringere Rückzahl-Rate beantragen.
Zitat (von Euphorion):
gäbe es da für eine BG etwas ähnlichen?)
Nein.
Zitat (von Euphorion):
Wäre es demnach vorteilhaft zumindest vor Ablauf der Wiederufmöglichkeit dem Amt den Vertrag meiner Freundin zu schicken, welcher Ihren Job auf 80% runtersetzt, als auch die Forderungen des Bafögamtes?
Nein. Auch mit 80% ist das Probejahr zu Ende und sie deine dann noch immer sehr gut verdienende Partnerin.
Zitat (von Euphorion):
da es doch einen erheblichen Mehraufwand verursacht.
Ja, das ist schon klar. Aber wenn man den Mehraufwand scheut, kann man es auch alles so belassen. Deine Partnerin könnte noch ein Jahr für dich komplett aufkommen, ihr könntet euch etwas einschränken und später gleichst du nach Ende der Ausbildung und mit einem guten Job die *magere Zeit* etwas aus...wäre das ne Idee?
Zitat (von Euphorion):
Zumal ich bei stetigem Aufenthalt bei meiner Freundin
Hallo? Wenn du dir ne andere Bleibe suchen würdest, wärst du nicht stetig bei deiner Unterhalterin!
Ich muss jetzt mal sagen--- das JC war 1 Jahr sehr kulant, über alle Maßen kulant.
Ihr werdet auch 1 Jahr ohne Sozialleistungen schaffen. Die sind für wirklich Hilfebedürftige vorgesehen.
Wieso schreibst du immer von ARGE? Das ist das JC=Jobcenter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Euphorion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Verzeih Anami, aber ich habe den Eindruck du unterstellst mir Sozialleistungen zu ergaunern.
Damit bin ich ehrlich gesagt so nicht einverstanden.

Meine Freundin wird nach baldigem Abzug der 20% netto 2000€ verdienen. Somit meinen Wohnanteil bezahlen, die Lebenserhaltungskosten, meine Krankenversicherung und zuletzt noch die GEZ.

Das ist alles nicht so einfach. Ich fühle mich tatsächlich als jemand der in seiner Lage bedürftig ist und keinesfalls gehe ich davon aus, dass das Amt kulant war. Ich habe eben das bekommen, was mir zugestanden hat.

Auch ich habe ein (moralisches) Recht darauf meine Gesamtausgaben nicht auf meine Freundin abzuwälzen, welche genug eigene finanzielle Angelegenheiten zu klären hat.

Diese Umschulung soll eben dazu dienen mich in einen finanzstarke Lage zu bringen, um in Zukunft als Steuerzahle der Gemeinschaft zu dienen. Weshalb muss es mir jedoch während dieser Ausbildung so schwer gemacht werden.. Nichtmal Studenden (und die hadern auch um jeden Cent..) kommen in so eine angespannte Lage, wie die meine es ist..


Und ja, ich verwechsel leider die ARGE immer mit dem JC, sry..

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#12
 Von 
Euphorion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleiner Nachtrag zu den Steuerfragen. Nach etwas Recherche sind wir auf die Möglichkeit gestossen Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung abzusetzen

Wir würden also zusätzlich in Betracht ziehen eine Steuererklärung zu machen und möglicherweise so etwas Ausgleich schaffen. Oder?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Verzeih Anami, aber ich habe den Eindruck du unterstellst mir Sozialleistungen zu ergaunern.
Damit bin ich ehrlich gesagt so nicht einverstanden.


Passiert wirklich selten, aber an dieser Stelle muss ich @Anami mal in Schutz nehmen. Er/sie hatte geschrieben:

Zitat:
Was wäre, wenn ihr euch unabhängig von der *Finanzfrage* verkracht hättet, sie dich rausgeworfen hätte und du dir notgedrungen wegen der Fortführung der Umschulung eine andere Bleibe hättest suchen müssen?


Heißt zu gut deutsch: Deine Freundin und Du hättet getrennte Wohnungen gehabt. Eine Aufforderung, so zu tun als ob, ist da nicht herauszulesen. Du machst daraus aber:

Zitat:
Diese Überlegung hatten wir auch schon und sind etwas hin und hergerissen, da es doch einen erheblichen Mehraufwand verursacht. Zumal ich bei stetigem Aufenthalt bei meiner Freundin die Sorge hätte, dass da eines Tages ein Prüfer vor der Tür steht und seine Fühler ausstreckt, ob denn alles mit rechten Dingen zugeht..


Das zeigt relativ deutlich, dass Du zumindest mit dem Gedanken gespielt hast, gegenüber dem Jobcenter zu behaupten, Ihr hättet Euch getrennt, zum Schein eine eigene Wohnung anzumieten, aber dennoch weiterhin bei der Freundin zu wohnen. Auf diesen Gedanken hast Du ganz allein @Anami und auch mich gebracht. Und dieses Vorgehen wäre tatsächlich nicht nur ein "ergaunern", sondern auch von strafrechtlicher Relevanz.

Zitat:
Meine Freundin wird nach baldigem Abzug der 20% netto 2000€ verdienen.


Also entweder kann einer von uns beiden nicht rechnen, oder das vom Jobcenter angenommene Einkommen ist grob falsch. Denn dort ist von rund 3.880 Euro netto die Rede. Minus 20% blieben also immer noch 3.104 Euro. Wie Du auf 2.000 Euro kommst, erschließt sich mir nicht.

Zitat:
keinesfalls gehe ich davon aus, dass das Amt kulant war. Ich habe eben das bekommen, was mir zugestanden hat.


Das mag Deine Auffassung sein. Rechtlich korrekt ist es trotzdem nicht. Ihr selbst habt dem Jobcenter schriftlich mitgeteilt, dass Deine Freundin Dich finanziell unterstützt. Damit ist der Verantwortungs- und Einstehenswille zweifelsfrei bewiesen und wenn das so ist, bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Und zwar nicht erst nach einem Jahr.

Zitat:
Auch ich habe ein (moralisches) Recht darauf meine Gesamtausgaben nicht auf meine Freundin abzuwälzen,


Ja. Schulden interessieren das Jobcenter aber nicht und müssen es auch nicht interessieren.

Zitat:
Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung abzusetzen


Meines Wissens ist das möglich, ja.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
netto 2000€ verdienen

Davon leben teilweise 4 Personen und zwar inkl Kindergeld. Sie müssen davon auch Miete zahlen.

Hier wird auf extrem hohem Niveau gejammert.

Was spricht denn gegen einen Nebenjob um die Freundin zu entlasten?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Euphorion):
aber ich habe den Eindruck
Der trügt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Ich rechne anders:
jetzt 7.336,- brutto
dann 20% weniger wegen nur noch 80%
sind 5.870,- brutto
sind ca 3.500,- netto

Oder:
jetzt 7.336,- brutto
sind 4.250,- netto
dann 20% weniger netto
sind 3.400,- netto

Immer noch sehr deutlich oberhalb jeder Leistungsberechtigung für 2 Personen bei KDU von 820,- warm.

Du hast vom JC erhalten, was dir zustand. 1 Jahr lang.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Ich habe nochmal nachgelesen. Zuerst kommst du im EP mit:

Zitat (von Euphorion):
Und dass einfach nur, weil wir in einer gemeinsamen Wohnung leben (und natürlich extrem sparsam wirtschaften..). Würde ich eine eigene Wohnung beziehen (oder WG..), gäbe es diese ganzen Probleme überhaupt nicht, vermute ich.
Dann erkläre ich dir, dass du dir doch möglichst unverzüglich eine solche andere Bleibe suchen solltest.
Dann fährst du erstmal ins recht lange Wochenende und erklärst dann, dass es doch wohl auffällig wäre, wenn ihr 2 Wohnungen hättet und du stetig bei deiner Partnerin wärst.
Und hast dann den Eindruck....dass ich???
Gehts noch? :augenroll:

Dann mal abschließend:
Warum deine Partnerin ein brutto von 7.336,- hat und daraus ein netto von 4.179,- erhält, ist auffällig, aber nicht erklärt.
Ja ja, mit ca 4.200,- netto muss man extremst sparsam wirtschaften...

Wie sie mit nur 80% Arbeitszeit/Verdienst dann auf 2.000,- netto kommt, kann ich nicht nachvollziehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13989x hilfreich)

M.E: haben wir hier zwei Denkfehler beim Fragesteller. Einmal muss nicht jede berufliche Aktivität (hier in Form einer Umschulung) bezahlt werden. Zum anderen kommt es überhaupt nicht darauf an, ob er sich persönlich bedürftig fühlt. Sondern darauf, ob er es faktisch dahingehend ist, dass er nicht für sich selbst sorgen kann bzw. niemand da ist, der ihn vorrangig mit versorgen muss. Und diese Voraussetzungen sind nun mal nicht gegeben.

Und die Definition von eigener Bedürftigkeit ist ja was sehr subjektives. Die Tochter eines pleite gegangenen Inhabers eines Versandhauses beklagte sich öffentlich bitter dahingehend, sie sei jetzt bedürftig. Sie habe einen ihrer Gärtner aus finanziellen Gründen entlassen müssen.......

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
haben wir hier zwei Denkfehler beim Fragesteller.
Nur 2? ...wie gnädig... :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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Und jetzt?

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