Weihnachtsgeld und Anrechnung auf Hartz4

3. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
schnecki0088
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Weihnachtsgeld und Anrechnung auf Hartz4

Hallo.

Wenn jemand mit Hartz4 seinen Lohn aufstockt und Weihnachtsgeld bezahlt bekommt, wird dieses auch während Corona als Einkommen angerechnet?
Wenn ja, werden dann zb davon Summen abgezogen,die man vom Jobcenter bekommen würde, weil man in den letzten Monaten weniger verdient hat als das JC veranschlagt hatte?

Vielen Dank!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von schnecki0088):
wird dieses auch während Corona als Einkommen angerechnet?
Ja, mit und ohne Corona ist das Erwerbseinkommen. Das wird immer auf ALG2 angerechnet.

Wenn du also ein Einkommen aus Lohn+Weihnachtsgeld erhalten hast (meist zu Ende November), dann sollst du diese Änderung deines Einkommens jetzt dem JC mitteilen.

Im Änderungsbescheid teilt dir das JC dann die neue *Aufstockung* mit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13247 Beiträge, 4509x hilfreich)

Zitat:
Ja, mit und ohne Corona ist das Erwerbseinkommen.


Halb richtig. Weihnachtsgeld ist einmaliges Einkommen und wird insoweit im Monat nach dem Zufluss angerechnet. Sofern durch das Weihnachtsgeld im Zuflussmonat der Leistungsanspruch vollständig entfallen würde, erfolgt eine Aufteilung (nur des Weihnachtsgeldes) auch 6 Monate und die folgenden 6 Monate wird jeweils 1/6 des Weihnachtsgeldes zusätzlich zum laufenden Lohn angerechnet.

Zitat:
Wenn ja, werden dann zb davon Summen abgezogen,die man vom Jobcenter bekommen würde, weil man in den letzten Monaten weniger verdient hat als das JC veranschlagt hatte?


DAS finde ich eine recht abwegige Überlegung. Warum sollte - indirekt - der Arbeitgeber für Leistungen aufkommen, die das Jobcenter zu wenig gezahlt hat? Wenn Du in den letzten Monaten geringeres Einkommen erzielt hast als vom Jobcenter auf Deinen Leistungsanspruch anzurechnen gewesen wäre, dann sollte - wenn noch nicht geschehen - dem Jobcenter das umgehend mitgeteilt und nachgewiesen werden. Die sich ergebenen höheren Leistungsansprüche sind vom Jobcenter auszuzahlen.

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
schnecki0088
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Wieso werden denn nach den 6 Monaten wo bereits das Weihnachtsgeld abbezahlt wurde durch Kürzung der Leistung nochmal 1/6 des Weihnachtsgeldes abgezogen?
Es handelt sich um 600 Euro Weihnachtsgeld.
Und wenn ich jetzt zb noch 300€ vom JC nachgezahlt bekommen würde und die die 600€ anrechnen, wieso ziehen die mir nicht dann einfach nur 300€ von den Leistungen ab?
Das Weihnachtsgeld gibt es nicht jedes Jahr, nur wenn der Verein bei dem ich angestellt bin Überschuss hat.
LG

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13247 Beiträge, 4509x hilfreich)

Zitat:
Und wenn ich jetzt zb noch 300€ vom JC nachgezahlt bekommen würde


Weil diese 300 Euro vom Jobcenter nachzuzahlen sind.

Zitat:
wieso ziehen die mir nicht dann einfach nur 300€ von den Leistungen ab?


Weil das der gesetzlichen Regelung des § 11 Abs. 3 zuwiderlaufen würde. Es gibt schlichtweg keine Rechtsgrundlage für eine solche Verrechnung. Nicht alles was zunächst logisch erscheint und der Vereinfachung dienen könnte, ist auch rechtlich zulässig.

Gruß,

Axel

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