Weiter Krankengeld bei teilweiser EM Rente?

30. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz524263-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiter Krankengeld bei teilweiser EM Rente?

Hallo,

mein Mann hatte in 8/2018 eine Hirnblutung erhält deshalb seit August 2018 Krankengeld.
Von der Reha Klinik aus wurde dann im November 2018 ein Rentenantrag gestellt.
Die abschließenden Formulare haben wir im April 2019 abgegeben, mit dem Hinweis, dass es meinem Mann inzwischen zu Hause viel besser geht und wir uns erhoffen, dass er zu Ende des Krankengeldbezuges im Februar 2020 wieder arbeiten gehen kann.

Nun diese Woche kam des erste von zwei Rentenbescheiden. Sie haben für meinen Mann von 11/2018 bis 04/2019 eine volle Erwerbsminderungsrente bis zum Renteneintrittsalter bewilligt.
Allerdings erfolgt die Auszahlung nur bis 04/19, mit dem Hinweis, dass ab 05/19 ein neuer Bescheid erfolgt, da sich der Gesundheitszustand verbessert hat.
Für 11/18 bis 04/19 wurde ein Erstattungsanspruch bei der Krankenkasse angemeldet. Was so auch okay ist.

Ich habe dann direkt bei der DRV angerufen und gefragt, was mit dem Bescheid ab 05/2019 sei. Die Dame der DRV sagte mir, dass der Bescheid noch zur Abzeichnung beim Teamleiter liegt und wir den Bescheid in ein paar Tagen erhalten. Mein Mann erhält ab Mai 2019 eine teilweise Erwerbsminderungsrente, ist also 3-6 Stunden erwerbsfähig.

Die Krankenkasse musste also das Krankengeld unter Anrechnung der sehr geringen Rente weiter zahlen, oder?
Oder können sie das verweigern, weil er von 11/2018-04/2019 volle Erwerbsminderungsrente erhält?

Vielen Dank vorab.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn Ihr Mann eine Arbeitsunfähigsbesvheinigung hat, dann wird Krankengeld ausbezahlt. Bis eben zur Aussteuerung.

Zitat (von amz524263-68):
Sie haben für meinen Mann von 11/2018 bis 04/2019 eine volle Erwerbsminderungsrente bis zum Renteneintrittsalter bewilligt.

Verstehe ich nicht ganz, ihr Mann bezieht ab 4/2019 reguläre Altersrente? Oder wie ist das gemeint, evtl verschrieben?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
amz524263-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Im ersten Bescheid stand drin, dass er volle Erwerbsminderungsrente bis zum erreichen der Altersgrenze erhält , auf der zweiten Seite stand dann aber dass sich der Gesundheitszustand verbesserte und wir ab Mai 2019 einen neuen Bescheid erhalten. Und ab Mai das wird der Bescheid sein mit der befristeten teilweisen Erwerbsminderungsrente. Somit besteht ja ab Mai 2019 weiter ein Anspruch auf Krankengeld oder? Unter Angabe weiterer AU Bescheinigungen...
Weil der neue Bescheid ja den alten Bescheid aufhebt, oder?

Zitat (von fb367463-2):
Wenn Ihr Mann eine Arbeitsunfähigsbesvheinigung hat, dann wird Krankengeld ausbezahlt. Bis eben zur Aussteuerung.
Zitat (von amz524263-68):
Sie haben für meinen Mann von 11/2018 bis 04/2019 eine volle Erwerbsminderungsrente bis zum Renteneintrittsalter bewilligt.

Verstehe ich nicht ganz, ihr Mann bezieht ab 4/2019 reguläre Altersrente? Oder wie ist das gemeint, evtl verschrieben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ja, so würde ich das sehen. Bis Mai 2019 eine volle Erwerbsminderungsrente, ab Mai eine teilweise. Es war natürlich nicht ganz so clever, direkt nach der Abgabe der Unterlagen eine Besserung zu testieren und quasi eine vollständige Heilung fürs nächste Jahr zu prognostizieren. :sad: Das wird daran deutlich, dass andernfalls die volle Erwerbsminderungsrente bis zum Rentenalter zuerkannt worden wäre. Allerdings zahlt man dafür dann auch den entsprechenden Preis in Form von monatlichen Abschlägen, die auch bei der Altersrente später nicht gesenkt werden .

Ich könnte mir vielleicht noch vorstellen, dass die Krankenkasse nicht glücklich auf den Umstand reagiert, dass man nunmehr nach einer vollen EM-Rente eine Teilerwerbsrente bezieht und quasi weiter "krank feiern" möchte. Ich kann ehrlich gesagt nicht sagen, ob das irgendwelche rechtlichen Auswirkungen hat, aber die Krankenkasse selbst wird darauf drängen, dass Ihr Mann im Bereich seines Restleistungsvermögen, also drei bis sechs Stunden pro Tag nunmehr auch arbeiten geht. In so fern könnte ich mir vorstellen, daß Sie als einen der nächsten Termine einen solchen mit dem MDK in den Kalender schreiben könnten.

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"Valar Morghulis"

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