Guten Tag
Folgende Frage.Wohngeld wurde bis 31.05.22 bewilligt.
Weiterbewilligungsantrag wurde am 27.04.22 mit allen Unterlagen die gefordert wurden,eingereicht.Gestern habe ich 1x nach gefragt wie der Stand ist.Aussage vom Mitarbeiter war die, dass auf Grund von Personalmangel,die Anträge von März und April grade in Bearbeitung sind.Frühstens ab Juli würde mein Bescheid und die Zahlung plus Juni Nachzahlung erfolgen.
Da es hier für mich um ca 470 Euro geht,die mir nun fehlen(Ich weiss muss man mit rechnen) ,wollt ich mal fragen ob die sich wirklich so viel Zeit lassen können,oder ob hier auch Bearbeitungsfrist von 4-6 Wochen zählen.
Desweiteren wurde ab 01.01.22 das Wohngeld erhöht. Hier sollte eine Neuberechnung statt finden.Auf Grund Personalmangel wurde dies nicht gemacht. Aussage gestern das eine Nachzahlung nun nicht mehr möglich ist.Wäre dies so rechtens ?
Danke
Weiterbewilligung Wohngeld Wartezeit
wollt ich mal fragen ob die sich wirklich so viel Zeit lassen können Ja.
oder ob hier auch Bearbeitungsfrist von 4-6 Wochen zählen. Und die ist in welchem Gesetz festgelegt?
Desweiteren wurde ab 01.01.22 das Wohngeld erhöht. Hier sollte eine Neuberechnung statt finden.Auf Grund Personalmangel wurde dies nicht gemacht. Aussage gestern das eine Nachzahlung nun nicht mehr möglich ist.Wäre dies so rechtens ? Nein, das klingt eher nicht rechtens.
Zitat :Und die ist in welchem Gesetz festgelegt?
Ob es festgelegt ist,weiß ich nicht daher war hier meine Frage.
Die Aussage kam von dem Amt das sie gesetzlich 4-6 Wochen Bearbeitung Zeit haben.
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Es gibt ganz schlicht kein Gesetz, in dem eine solche Frist festgelegt wäre - folglich kann man sich auch nicht darauf berufen.
(Doppelpost)
-- Editiert von muemmel am 06.06.2022 13:51
Vielleicht ist das eine interne Vorgabe. Ein Gesetz, dass das sagt, ist mir nicht bekannt.Zitat :Die Aussage kam von dem Amt das sie gesetzlich 4-6 Wochen Bearbeitung Zeit haben.
Das wurde dir schon mehrfach hier im Forum geschrieben.Zitat :Ich weiss muss man mit rechnen
Ansonsten musst du eben den Folgeantrag/Weiterbewilligung früher stellen und/oder mit einem Vorschussantrag ergänzen.
Ich würde die telefonische Aussage eher so verstehen:
Die Wohngelderhöhung ab 1.1.22 wird in der Weiterbewilligung ab 1.6. automatisch berücksichtigt. Es erfolgt jetzt nicht noch ein Extra-Bescheid dazu, da der WB-Bescheid im Juli kommt.
Wo steht das? Ich lese, dass es für 2022 und 2023 zum ersten Mal eine automatische WoG-Erhöhung um 2,788% gibt.Zitat :Hier sollte eine Neuberechnung statt finden.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/__23.html
Absatz 1
Zitat :Das wurde dir schon mehrfach hier im Forum geschrieben.
Ansonsten musst du eben den Folgeantrag/Weiterbewilligung früher stellen und/oder mit einem Vorschussantrag ergänzen.
Danke
Das Problem hier bei uns,ist das man erst 4 Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraum,einen neuen Antrag stellen kann.Alles Was davor gestellt wird,wird nicht berücksichtigt.
Wie gesagt sind sie gerade bei den Anträgen von Februar bis Mai .Aussage das es auch sein kann das vor Juli oder August kein Bescheid kommt.
Vorschussantrag muss man dort diesen in einer bestimmten Art stellen?Oder ganz normal also als Beispiel auf einen Vorschuss weil xy usw.
Zitat :Wo steht das? Ich lese, dass es für 2022 und 2023 zum ersten Mal eine automatische WoG-Erhöhung um 2,788% gibt.
Im Februar wurde wegen einer einmalig Zahlung vom Arbeitgeber,dieses der Wohngeldstelle gemeldet.Darsuf sagte man das man schaut wegen eventuellen Zahlungen ob diese weniger werden da durch,oder durch die Erhöhung es gleich bleibt.Dazu gibt es die Tage eine Neuberechnung.
Das entspricht gar keiner Regelung und wäre mE nicht *rechtens*.Zitat :Alles Was davor gestellt wird,wird nicht berücksichtigt.
Zuerst kam diese Aussage: Frühstens ab Juli würde mein Bescheid und die Zahlung plus Juni Nachzahlung erfolgen.Zitat :Aussage das es auch sein kann das vor Juli oder August kein Bescheid kommt.
Ich nehme an, dass die Mitarbeiter der Wohngeldstelle so zügig wie irgend möglich die Bescheide erstellen und Zahlungen anweisen.
Du könntest den Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld ab xxDatum stellen, hilfsweise dazu einen Vorschussantrag.Zitat :Vorschussantrag muss man dort diesen in einer bestimmten Art stellen?
Wenn eure Wohngeldstelle allerdings intern so eng verregelt/verriegelt ist, bringt ein Vorschussantrag eher nichts. Sie müssten ja ebenso wie die Weiterbewilligung auch prüfen, ob ein Vorschuss zu zahlen wäre und in welcher Höhe. Für die Mitarbeiter dann erhöhter Aufwand.
Ich kann nichts zu mündlichen Aussagen am Telefon sagen. Damit lässt sich oft nicht viel anfangen. Wenn die Personaldecke dort so kurz und knapp ist, wurde die Zwischendurch-Neuberechnung wegen einer Einkommensänderung vermutlich nicht extra gemacht.
Wenn du am 27.4. den WB-Antrag eingereicht hast, liegen der Berechnungsstelle doch längst alle Angaben aus Februar vor.
Stell dir vor, alle Wohngeldbezieher dieser Kommune rufen 1 Woche vor dem neuen BWZ an und fragen so wie du nach dem Stand.
Danke erstmal an alle Antworten
Stand heute
Ich wurde angerufen das alle Unterlagen da sind,und der Bescheid heute per Post raus geht.
Eine Zahlung findet erst ab 01.07.22 statt,da der Antrag zu spät gestellt und bearbeitet werden konnte.Der Beginn der Weiterbewilligung ist damit erst ab 01.07.22 da sie nicht Rückwirkend zahlen
Auf meine Aussage das dies nicht mein Problem ist wenn man unter besetzt ist usw,und ob es eine Möglichkeit auf Vorschuss gibt,wurde dies sofort abgelehnt da es aus Sicht des Bearbeiter kein Sinn macht,da der Antrag auf Vorschuss genau solange bearbeitungszeit hätte wie die erste Auszahlung am 01.07 in etwa.
Haben die rechtlich gesehen damit recht oder könnte ich auf eine Zahlung noch diesen Monat bestehen
Dein Antrag mit allen Unterlagen lag am 27.4. bei der Stelle vor? Dann hast du rechtzeitig (nämlich mehr als 4 Wochen vorher) die WB beantragt. Wie kannst du das nachweisen/belegen?Zitat :Eine Zahlung findet erst ab 01.07.22 statt,da der Antrag zu spät gestellt und bearbeitet werden konnte.
Das mit der Sinnlosigkeit in diesem Fall hatte ich schon in #7 erklärt.Zitat :ob es eine Möglichkeit auf Vorschuss gibt,...
Deine Frage mit dem rechtlichen Recht ist einfach Unfug. Man kann noch nichts lesen und du hast vielleicht am Telefon was falsch verstanden.Zitat :Haben die rechtlich gesehen damit recht oder könnte ich auf eine Zahlung noch diesen Monat bestehen
Erstmal muss man den Bescheid lesen können. Den hast du vermutlich am Samstag im Briefkasten.
Dann frag einen Anwalt, was man der Wohngeldstelle wegen des rechtlichen Rechts schreiben könne.
Bis der Anwalt schreibt und die Stelle reagiert, ist der 1.7. vorbei und du hast das hoffentlich korrekt berechnete Wohngeld ab dem 1.6.22.
Telefonieren----ist meistens Mist.
Falls ihr im nächsten Jahr noch Wohngeld benötigt: Den schriftlichen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen/Nachweisen 6 Wochen vor BWZ-Ende UND dazu hilfsweise einen Vorschussantrag nach §42 SGB I nachweislich einreichen.
Und bitte nicht mehr telefonieren.
Evtl. den Bescheid am Wochenende hier mal einstellen--- mit einem der üblichen Bilderdienste im Netz hochladen und hierher verlinken.
Namen und Adressen vorher anonymisieren.
Zitat :Dein Antrag mit allen Unterlagen lag am 27.4. bei der Stelle vor? Dann hast du rechtzeitig (nämlich mehr als 4 Wochen vorher) die WB beantragt. Wie kannst du das nachweisen/belegen?
Da es mehrfach bei bekannten schon vorgekommen ist,daß Anträge oder Unterlagen verschwinden,habe ich es persönlich bei dem Sachbearbeiter ab gegeben und durch Unterschrift bestätigen lassen.
Und mit dem Rest,ja da hast du vollkommen recht.Sehe ich nun auch alles ein.Danke
Ich würde § 25 WoGG lesen.
Am Telefon gab es möglicherweise ein Missverständnis. Aber der Bezug des WoG für Juli scheint ja nun geklärt zu sein und für Mai wurde noch gezahlt. Also ist ja nur der Juni noch offen.
Wenn eine Nachzahlung beabsichtigt ist, dann kommt die ja vielleicht mit der Zahlung für Juli zusammen. Normalerweise kommt sie aber sofort und das oft noch bevor der Bescheid da ist. Deswegen wäre ich hier verunsichert.
Wenn die Behörde nicht zahlt, kann man nicht viel machen, außer zu versuchen, sie gerichtlich zur Zahlung zu zwingen. Aber auch ein Eilverfahren bei Gericht (für das es hohe Anforderungen gibt) ist nicht so schnell als dass Sie über diesen Weg mit einer Zahlung (deutlich) vor dem 1. Juli rechnen könnten. Eher würde ich in Erwägung ziehen, hier mit einer Aufsichtsbeschwerde vorzugehen. Das könnte die Sache beschleunigen, wenn man viel Glück hat.
Den Weiterbewilligungsantrag erst so knapp vor Ende des vorherigen Zeitraums zu stellen scheint mir aber auch sehr gewagt zu sein, wenn man so sehr auf eine nahtlose Weiterzahlung angewiesen ist. Zukünftig würde ich den Antrag doch deutlich früher stellen. Irgendein Sachbearbeiter bei der Behörde hat nicht zu entscheiden, ob der Antrag dann berücksichtigt wird oder nicht. Die "Nichtberücksichtigung" würde ich mir schriftlich geben lassen. Kommt meine Rückmeldung in irgendeiner Form, würde ich es wieder mit der Aufsichtsbeschwerde versuchen.
Bleibt es bei der "Nichtberücksichtigung", hat man zwei Möglichkeiten. Entweder lässt man einen Anwalt prüfen, ob eine Untätigkeitsklage Sinn ergibt. Oder man wiederholt den eigenen Antrag irgendwann innerhalb des Zeitfensters, das der Behörde offenbar besser passt...
Ja, richtig. Dazu die (automatische) Erhöhung ab 1.1. um 2,788%.Zitat :Also ist ja nur der Juni noch offen.
Da der TE bisher ca. 470,- mtl. Wohngeld erhält, fehlt natürlich relativ viel.
Mehrfach darauf hingewiesen wurde hier früher schon, dass man einen Puffer haben sollte.
Normalerweise kommt auch die automatische Erhöhung ab Inkraftsetzung und nicht erst ein halbes Jahr später.
Normalerweise gibt es auch keine internen Regeln, die besagen, dass der WB-Antrag erst 1 Monat vor Ende des BWZ zu stellen ist und sonst nicht berücksichtigt würde.
Nun wird die Zahlung hoffentlich zum 1.7. erfolgen.
Ich nehme an, in dieser WG-Stelle ist seit längerer Zeit *Land unter* und der TE sollte sich auf kurzzeitige Lücken bei der Weiterbewilligung einstellen, d.h. übers Jahr einen Puffer ansparen.
Ich fürchte, der Beschwerde- oder juristische Weg ist ein sehr langer und ob er die Behörde zur schnelleren Bewilligung führt, bezweifle ich.
Da wird vermutlich eher --- hinausgeschoben und ausgesessen--- und freundlich-entschuldigend auf die kurze und dünne Personaldecke gezeigt.
Zitat :Ich nehme an, in dieser WG-Stelle ist seit längerer Zeit *Land unter* und der TE sollte sich auf kurzzeitige Lücken bei der Weiterbewilligung einstellen, d.h. übers Jahr einen Puffer ansparen
Da stimme ich zu.Der Puffer wäre da gewesen, wenn nicht privates dazwischen gekommen wäre.Und leider verdiene ich nicht so viel das man genug weg legen kann.Aber verstehe was sie meinen und gebe da recht.
Und bewilligt wird immer für 6 Monate.Da es nun zusammen mit dem kiz auslief,fehlen beide Summen, da Kiz WG Bescheid sehen möchte.Das konnte ich aber nun klären.
Trotzdem noch mal danke an Sie alle
Ich komme noch mal mit einer Frage zurück.
Da ich bis heute noch kein Bescheid habe oder sonstiges,bin ich wie folgt vor gegangen.Erst einmal Brief an die Wohngeldstelle um zu erfragen,ob nun alle Unterlagen da sind.
2 Tage später einen Anruf von dort erhalten, mit der Aussage erneut
Das alles da ist,aber man nicht die Zeit findet den Antrag schriftlich zu erfassen.
Daher keine Zahlungen vorerst. Nun heisst es eventuell ab September aber dann auch nicht Rückwirkend.
Habe mir Rechtsbeistand geholt,,was aber wohl ein Griff ins Klo war.
Hier hieß es was man machen kann und was meine Rechte sind und wie man vorgeht.Aber leider nun die Aussage gestern "Sorry Gesetzlich kann man nix machen, da kein Bescheid vorliegt wo man gegen Einspruch oder Wiederspruch gegen einlegen kann.Und in der Tat haben die 6 Monate Zeit bevor man was machen kann.
Dann noch eine nette Rechnung des RA das wars.
Frage erneut.Kann Ich da wirklich nix machen ?Lohnt es sich erneut einen anderen RA aufzusuchen
Danke
Fachanwalt für Sozialrecht/Verwaltungsrecht?Zitat:Habe mir Rechtsbeistand geholt,,was aber wohl ein Griff ins Klo war.
Höhe der Rechnung? Dass eine Rechnung kommt, war aber natürlich absehbar. Andere Rechtsanwälte werben mit kostenlosen Erstberatungen, gerade im sozialen Bereich. Außerdem gibt es Sozialberatungsstellen usw.Zitat:Dann noch eine nette Rechnung des RA das wars.
Fragen Sie den Anwalt nach der passenden gesetzlichen Vorschrift hierfür.Zitat:in der Tat haben die 6 Monate Zeit bevor man was machen kann.
dejure.org/gesetze/VwGO/68.htmlZitat:Gesetzlich kann man nix machen, da kein Bescheid vorliegt wo man gegen Einspruch oder Wiederspruch gegen einlegen kann.
dejure.org/gesetze/VwGO/75.html
Lassen Sie sich das schriftlich geben. Insbesondere ist wichtig, was mit "nicht rückwirkend" gemeint ist. Obwohl hier aufgrund der zeitlichen Konstellationen eigentlich nur eine Verstehensweise wirklich in Betracht kommt.Zitat:2 Tage später einen Anruf von dort erhalten, mit der Aussage erneut
Das alles da ist,aber man nicht die Zeit findet den Antrag schriftlich zu erfassen.
Daher keine Zahlungen vorerst. Nun heisst es eventuell ab September aber dann auch nicht Rückwirkend.
Ich verweise auf meine frühere Antwort zu diesem Thema.
Zitat :Fachanwalt für Sozialrecht/Verwaltungsrecht?
Ja in der Tat Fachanwalt für Sozialrecht
Zitat :Fragen Sie den Anwalt nach der passenden gesetzlichen Vorschrift hierfür.
Laut Anwalt ist dies in einem Beschluss so geregelt. Dieser konnte nicht vorgelegt werden.
Zitat :Lassen Sie sich das schriftlich geben. Insbesondere ist wichtig, was mit "nicht rückwirkend" gemeint ist. Obwohl hier aufgrund der zeitlichen Konstellationen eigentlich nur eine Verstehensweise wirklich in Betracht kommt.
Mit Rückwirkend meinen die das wenn eine Zahlung erfolgt,diese erst ab dem Monat 01.08 oder 01.09 erfolgt,aber nicht ab dem Monat ab dem der Antrag eingereicht wurde,wie bei mir z.b ab 01.07.Schriftlich geben diese absolut nix.
Zitat :Höhe der Rechnung? Dass eine Rechnung kommt, war aber natürlich absehbar. Andere Rechtsanwälte werben mit kostenlosen Erstberatungen, gerade im sozialen Bereich. Außerdem gibt es Sozialberatungsstellen usw.
Solch Beratungsstellen haben wir hier zwar,diese wussten aber nicht wie man vorgehen solle,und haben mir den RA empfohlen.
Ich sollte etwas ausfüllen für Beratungshilfe.Das habe ich gemacht.Dieser greift aber nicht laut RA da es in diesem Fall nix gibt wo gegen man Klagen oder vorgehen kann.Daher abgerechnet mit 95 Euro für erstgespräch und Einsicht der Unterlagen von mir.
Und wegen dem Antrag Auch wenn man diesen früher abgeben tut,wird dieser nicht berücksichtigt. Sie sagen 1 Monat vorher .Und z.b Mai letzte Zahlung.
Ich gebe einen neuen im März ab.So fordern sie im Juni die Abrechnung für Juni die ich nicht zeigen kann da sie erst ende Juni kommt.
So war es jetzt nun auch wieder.
-- Editiert von kixa am 08.07.2022 09:33
Wer hat das gesagt und wo haben Sie das abgegeben?Zitat:Ich sollte etwas ausfüllen für Beratungshilfe.
Das ist für eine Erstberatung noch günstig. Die Rechnung hätte doppel so hoch ausfallen können. Um solche Probleme zukünftig zu vermeiden, können Sie die Beratungshilfe im Voraus bei der zuständigen Behörde (Amtsgericht) und ganz ohne anwaltliche Hilfe beantragen und sich genehmigen lassen. Haben Sie das gemacht? Von wem wurde Ihnen Beratungshilfe genehmigt oder versagt? In welchem Bundesland leben Sie?Zitat:Daher abgerechnet mit 95 Euro für erstgespräch und Einsicht der Unterlagen von mir.
Ich habe Zweifel an der Richtigkeit dieser Begründung. Vorgehen kann man gegen die Untätigkeit der Behörde. Ob dieses Vorgehen erfolgreich wäre, soll doch gerade im Rahmen der Beratungshilfe geklärt werden.Zitat:Dieser greift aber nicht laut RA da es in diesem Fall nix gibt wo gegen man Klagen oder vorgehen kann.
Wenn Sie noch keine Beratungshilfe für diese Sache erhalten haben, dann können Sie die Beratungshilfe nun ja beantragen und damit dann einen zweiten Rechtsanwalt um Rat fragen. Möglicherweise nehmen Sie sich damit aber dann die letzten (möglicherweise noch bestehenden) Chancen auf eine Übernahme der Kosten der ersten Beratung durch die Beratungshilfe.
Ich würde die Behörde schriftlich und nachweisbar zur Bescheidung innerhalb einer bestimmten, angemessenen Frist auffordern und dabei auf das Telefonat verweifen. Ich würde die Behörde dabei auch dazu auffordern, ersatzweise nochmals schriftlich zu bestätigen, dass die Bescheidung derzeit aus Zeitgründen nicht erfolgen kann, frühestens im September erfolgt und sowieso geplant ist, nicht rückwirkend zu bescheiden.
Ich weise nochmals auf meine erste Antwort hin.
Meine Meinung:
Untätigkeitsklage ist nach § 88 (1,1) SGG erst nach 6 Monaten möglich.
Diese Zeit ist noch lange nicht erreicht. Deine Unterlagen zum Antrag liegen seit Ende April vor. INfo vom Amt: am 9.6. *alles da, Bescheid geht raus*
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
Es liegt auch kein falscher Bescheid vor, wo Widerspruch oder Überprüfungsantrag möglich wäre.
Insofern ist das, was der Anwalt gemeint hatte, nicht falsch.
Es dauert ganz einfach so lange. Die Wohngeldstelle hat alles, nur kein Personal zum Abarbeiten des Berges und auch keins zum Beantworten der 1001 telefonischen Anfragen.
Nein, das mit nicht rückwirkend halte ich für nicht möglich. Dagegen ginge dann sofort Widerspruch oder sogar ER-Antrag. Ab 1.6. gilt euer Anspruch, folgend dem vorigen bis 31.5..Zitat :Nun heisst es eventuell ab September aber dann auch nicht Rückwirkend.
Nein. Lohnt nicht. Ich hatte das mit dem *dann geh doch zum Anwalt* nur geschrieben, weil du den Usern hier vermutlich einfach nicht geglaubt hattest.Zitat :Lohnt es sich erneut einen anderen RA aufzusuchen
@kixa, spar die bitte Anwaltsausgaben.
So ist es leider. Das ist auch nicht nur beim Wohngeld so. Die Familienkasse für Kindergeld hat ähnliche Bearbeitungsprobleme.Zitat :Gesetzlich kann man nix machen, da kein Bescheid vorliegt wo man gegen Einspruch oder Wiederspruch gegen einlegen kann.Und in der Tat haben die 6 Monate Zeit bevor man was machen kann.
Zitat :Nein. Lohnt nicht. Ich hatte das mit dem *dann geh doch zum Anwalt* nur geschrieben, weil du den Usern hier vermutlich einfach nicht geglaubt hattest.
Doch doch glaube hier vielen,besonders Ihnen mit den Sachlichen Aussagen oder Erfahrungen, die mir sehr oft weiter geholfen haben.
Zitat :So ist es leider. Das ist auch nicht nur beim Wohngeld so. Die Familienkasse für Kindergeld hat ähnliche Bearbeitungsprobleme.
Verstehe ich auch.
Nur was ich nicht verstehe ist dass man einen Bescheid der seid Anfang 06.22 vorliegt und fertig ist,nicht zu Papier bringen kann und diesen abschicken tut
Zitat :Wer hat das gesagt und wo haben Sie das abgegeben?
Kurz gesagt ich komme aus Niedersachsen
Der RA hatte mir einen Antrag auf Berarungshilfe mit gegeben,und gesagt ich solle einen Termin beim Gericht holen.
Nach Anruf dort zwecks Termin,war die Aussage das man im Moment wegen Personalmangel usw keine Termine vergeben tut.Man solle den Antrag ausfüllen alle Unterlagen bei legen,und beim RA wieder einreichen.
So habe ich es gemacht und seid dem nie wieder was gehört, bis auf das er für die erste Std das Geld möchte und nix sieht wo er ansetzen kann oder helfen kann.
Auf gut Deutsch ist so bekannt ist blöd aber sie müssen es so hin nehmen.
In einem Bekanntenkreis ist nun das selbe Problem ,nur das es da etwa schon 4 Monate sind wo gewartet wird.
Da hat der RA ( ein anderer) ein kurzes Schreiben hinterlassen, wo nach binnen 9 Tagen urplötzlich das Geld da war.
Na ja .Trotzdem danke allen werde ich mal warten.
Und wegen Polster usw.Ich bekomme nun seid 1.06 Weder wohngeld noch Kids da diese sagt kein Wohngeld kein Kids .
Und so nun fast 900 Euro weniger,weswegen ich etwas sauer bin
Weil man dir das am Telefon gesagt hat. Am 9.6.Zitat :Nur was ich nicht verstehe ist dass man einen Bescheid der seid Anfang 06.22 vorliegt und fertig ist,nicht zu Papier bringen kann und diesen abschicken tut
Dann hast du nach ca. 4 Wochen nochmal schriftlich gefragt, ob alles da ist.
Am 8.7. hat die Wohngeldstelle dich angerufen und nochmals am Telefon bestätigt, dass alles da ist, ABER kein Personal zur Bescheiderstellung. Ohne diesen Verwaltungsakt wird auch kein Geld zur Zahlung angewiesen. Es könne bis September dauern.
Deine Säure ist ja auch vollkommen verständlich, nur ist wohl kein Kraut dagegen gewachsen.Zitat :Und so nun fast 900 Euro weniger,weswegen ich etwas sauer bin
Wieso fehlen jetzt 900,-
Was mir noch einfällt:
Ein Schreiben zum Leiter des Wohnungsamtes zwecks *Hilfe in der absehbaren Not*.
Das könnte eine freundliche und dringende Bitte sein, weil 470,- und angekündigte Zahlungen nicht vor August/September (bis dann würden mehr als 1.000,- fehlen) eben nicht verkraftbar sind und das Sparpotential erschöpft sei. Dass man sich nach den telefonischen Vertröstungen eine Fachaufsichtsbeschwerde vorbehalte und nach einer angemessenen Frist von 14 Tagen rechtliche Schritte einleite.
Bitten kann man, sich weiteres vorbehalten auch, Frist setzen auch.
...ob der Amtsleiter sich hin traut zu seinem noch vorhandenen Personal und deinen Verwaltungsakt vorrangig bearbeiten lässt--- musst du leider auch---abwarten.
Ich habe natürlich kein Bescheid bekommen und hatte gleichzeitig den Leiter der Stelle geschrieben.
Das einzige was zurück kam,war eine Entschuldigung das aus Internen Gründen,alles so lange dauert,und man in naher Zeit nicht sagen kann wann die Bescheide raus gehen.
Weitere Rechtlichschritte ,kann ich gerne einleiten laut ihm was aber nur wie hier bereits gesagt,alles noch mehr verlängert.
Ein Vorschuss oder sonstige Möglichkeiten gibt es nicht seitens der Wohngeldstelle
Danke allen hier.Dann warte ich mal brav
So ich komme noch mal zurück.Vielleicht kann wer was zu sagen
Ich habe nun 4 Bescheide bekommen, wo 3x Aufhebung und Nachforderung ist und 1x der neue Bescheid mit einer Zahlung erstmalig ab November
Ich hoffe ich bekomme es richtig zusammen
Bewiligung war vom 01.09.2021-31.05-2022
Im August 2021 habe ich geheiratet was ich dem Wohngeldamt mit geteilt habe,da sich die Steuerklassen geändert haben .Unterlagen eingereicht
Im Januar 2022 hat meine Frau auf der Arbeit ein neuen Vertrag bekommen ,wo sie nun mehr std Arbeitet und mehr Gehalt bekommt .Dazu wurde im März 2022 3 Gehaltsabrechnungen gefordert für Jan,Feb,März
Aussage war die, das wegen enge und Unterbesetzung nicht sofort eine neu Berechnung wenn erfolgen kann, und falls was sich Ändert man sich melden würde.
Nun steht im ersten Bescheid 01.09.2021-31.12.2021 gezahlt 463 eigentliche Bewilligung 331,00 Euro wegen Weihnachtsgeld im November.
Im zweitem Bescheid 01.01.22-31.03.22 nach einreichen von unterlagen,wurde nun in 07.22 festgestellt das von 01.01.22-31.03.22 so wie 01.04.22-31.05.22 zu viel gezahlt wurden sind .Hier auch wieder Weihnachtsgeld mit in die Berechnung von 2021 mit aufgenommen .
Fazit 01.09.21-31.05.22 463 immer gezahlt was zu viel war .Nun ab 01.06.22 ein Anspruch von 325,00 der erstmalig ab 01.11.22 gezahlt wird da man das ganze was überzahlt wurde zurück holt.
Ich habe alles den geschickt und habe keinen Änderungsbescheid bekommen oder sonstiges.
Also habe ich aus meiner Sicht mich richtig verhalten oder nicht ?
Und wieso 3 Zeiträume mit jedesmal Weihnachtsgeld mit drinnen ?
Nicht Anteilig sondern 01.09.21-31.12.2021 voll
01.01.22-31.03.22 voll
01.04-31.05.22 voll
Ab 01.06.22 sollte der neue Antrag der im April gestellt wurde erfolgen.Hier wird von 01.06.22-31.07.22 wieder mit Weihnachtsgeld gerechnet von 2021 und einem Betrag von 368,00 euro
Ab 01.08.22 315,00 euro
Da hier kein Rechtsanwalt vor Ort sich dem Thema annehmen will und auch keine Beratungsstelle ist,stellt sich dazu die Frage wer könnte genau hier ansetzen und weiter helfen .Sollte ich erst mal Widerspruch einlegen ?
Wäre nett wenn wer versteht was ich meine und kurz was zu sagen könnte danke
Ich könnte höchstens etwas dazu sagen, wenn ich die anonymisierten Bescheide hier lesen kann.
Orte und Namen vorher raus---
Dann über ganz normale Bilderdienste im Netz und die Bescheide hierher verlinken.
Dann findet man evtl. Fehler
Für einen Widerspruch hat man 1 Monat Zeit. Es ist also keine Eile.
Um ehrlich zu sein ist es kaum vorstellbar, dass sich hierfür kein Anwalt finden lässt. Beauftragen Sie ggf. doch online einen von ganz woanders.
Die unterschiedlichen Zeiträume ergeben sich dadurch, dass in den jeweiligen Zeiträumen die Veehältnisse wegen der Heirat und dem Einkommen neu waren. Daher hatten Sie auch unterschiedliche Ansprüche. Das Amt will nun die Bescheide jeweils an die entsprechende Situation anpassen. Warum für April und Mai eine Neueberechnung erfolgte, kann ich gerade aber auch nicht erklären. Gab es eine Änderung bei den Bedarfssätzen oder den Mietwerten? Oder eine Sonderregelung wegen der Inflation und Energiepreise? Für die Zeit nach Mai musste es ja aber sowieso einen neuen Bescheid geben. Denn der alte Bescheid endete ja im Mai.
Wenn ich es richtig verstehe, dann geht das Amt entgegen der ursprünglichen Befürchtung nun sehrwohl davon aus, dass Sie einen Anspruch auf nahtlose Fortzahlung haben. Dass aktuell trotzdem kein Geld fließt, ist "nur" noch damit zu erklären, dass das Amt mit den (angeblichen) Rückzahlungsansprüchen für frühere Monate aufrechnet.
Um einen von Ihnen gemacht Fehler geht es dabei gar nicht. Das Amt macht nun nur das, was von Anfang an "normal" gewesen wäre. Anscheinend haben Sie in der Vergangenheit nunmal ganz einfach zu viel bekommen, egal ob verschuldet oder nicht. Das soll jetzt korrigiert werden. Die Frage ist, inwiefern Sie sich hier auf "Vertrauensschutz" berufen können nach so viel Zeit. Diese Frage ist für ein Forum aber zu kompliziert. Nur ein Rechtsanwalt könnte Ihnen das beantworten.
Wenn Sie wirklich keinen Rechtsanwalt kontaktieren wollen/können, dann haben Sie nunmal nur zwei Möglichkeiten. Entweder nehmen Sie das alles jetzt so hin. Oder Sie legen selbstständig Widerspruch ein und klagen notfalls such vor dem Verwaltungsgericht. Anwaltszwang besteht dort nicht. Ich würde Ihnen auch durchaus zutrauen, dass Sie das alleine schaffen, notfalls mit etwas "Hilfe" des Gerichts.
Nur wie das Verfahren dann ausgehen wird, dass kann/darf Ihnen hier niemand vorhersagen. Was Sie aber tun können: Sie können mal googlen, wie es vor dem Verwaltungsgericht in Wohngeldsachen mit dem Kostenrisiko aussieht.
Ich weiß, was ich tun würde...
Beachten Sie: Werden die Bescheide nicht angegriffen, werden diese irgendwann bestandskräftig. Im Zweifelsfall muss jeder einzelne Bescheid angegriffen werden.
Und das Weihnachtsgeld wurde wirklich in jedem der Zeiträume voll angerechnet? Also in den Zeitraum für April und Mai wurde es nur auf diese beiden Monate umgerechnet? Also monatliches Gehalt wurde dann aktuelle Monatsgehalt plus 0,5 Weihnachtsgeld herangezogen?
Das sieht für nich nach einem Versehen aus.
Und jetzt?
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Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
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