Weiterbewilligung nur mit Pflegebescheid

9. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Renni123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterbewilligung nur mit Pflegebescheid

Hallo,
aktuell geht es bei mir um folgendes:
Ich, auf 400 € Basis angestellt, mit Aufstockung Hartz4, Pflegeperson für meine Frau mit Pflegegrad 3 .
Stellte im Mai bei der Arge einen Weiterbewilligungsantrag, weil der Aktuelle Ende Juni ausläuft.
Mit in der Bedarfsgemeinschaft ist unser Sohn, meine Frau bekommt aufgrund Ihrer Erwerbsunfähigkeit Grundsicherung und fällt somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus.
Letztes Jahr wechselte leider meine Sacharbeiterin in der Leistungsabteilung.
Wie oben geschrieben, stellte ich den Antrag unverzüglich, als ich Post bekam, das der Alte bald endet.
Nach ca 10 Tagen bekam ich einen Brief vom Jobcenter, mit der Aufforderung zur Mitwirkung.
Es wurden die Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt.
Diese machte ich sofort fertig und reichte sie ein.
Nach ca 7 weiteren Tagen bekam ich einen erneuten Brief aus der Leistungsabteilung.
Wieder mit der Aufforderung zur Mitwirkung.
Diesmal wird ein Pflegebescheid von unserer Krankenkasse verlangt und der Bewilligungsbescheid von der Grundsicherung meiner Frau.
Ich telefonierte daraufhin mit unserer Krankenkasse.
Diese schickt mir jetzt einen formloses Schreiben, wo hervor geht, dass meine Frau den Pflegegrad 3 hat und ich sie pflege.
Ich würde jetzt gerne wissen ob das alles so richtig ist?
Wie unsere Situation aussieht, ist bei dem Jobcenter seit 15 Jahren mehrfach bekannt und belegt.
Für mich ist es so, dass auf den aktuellen Kontoauszügen alles ersichtlich ist- Pflegegeld, Grundsicherung, Kindergeld ect.
Meine Frau ist nicht in der Bedarfsgemeinschaft und was hat das Pflegegeld mit meiner Weiterbewilligung zu tun?
Bis jetzt musste ich nicht einmal irgendwelche Pflegebescheide- wo ich noch nicht einmal wusste, was das genau sein soll, noch die Grundsicherungsbescheide von meiner Frau bei einer Weiterbewilligung vorlegen.
Ich habe jetzt die Befürchtung, dass wir aufgrund der Situation mit der Sacharbeiterin kein Geld im Monat Juli erhalten werden.
Nicht falsch verstehen, wenn ich so etwas von meiner Vermittlerin bekommen hätte, würde ich es nachvollziehen können, aber nicht von der Leistungsabteilung.
Zumal so etwas noch nie nötig war und mehrfach schon belegt wurde.
Ich hatte gestern dann einige Zeit im Internet gesucht, was mit einem Pflegebescheid gemeint sein könnte.
Vermutlich ist damit das Gutachten damit gemeint, welches vor 15 Jahren ausgestellt wurde, als meine Frau erwerbsunfähig wurde und wohl drin steht, was meine Frau hat und wie sie gepflegt werden muss usw.
Was hat aber die Diagnose (ist der Arge bekannt) und das Gutachten von vor 15 Jahren, mit meiner Weiterbewilligung 2021 zu tun?
Leider ist dieses Gutachten auch nicht mehr auffindbar und auch die Krankenkasse kann dieses auch nicht nach 15 Jahren mal schnell zuschicken.
Deswegen wie oben erwähnt, bekomme ich jetzt nur einen formlosen Nachweis geschickt.
Dieses wird jetzt aber einige Zeit dauern und ich schickte gestern den Jobcenter den aktuellen Grundsicherungsbescheid meiner Frau und einen Brief, dass ich nur ein formloses Schreiben der Krankenkasse vorlegen kann und sobald ich dieses erhalte, unverzüglich vorlegen werde.
Mir kommt das ganze aber ziemlich komisch vor.
Ich bin ziemlich ratlos, wie es jetzt weiter gehen soll.
Liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Renni123):
Ich würde jetzt gerne wissen ob das alles so richtig ist?
Ja, bis dahin ist das richtig.
Zitat (von Renni123):
was hat das Pflegegeld mit meiner Weiterbewilligung zu tun?
Wem gibt deine Frau das Pflegegeld denn?
Zitat (von Renni123):
Ich habe jetzt die Befürchtung, dass wir aufgrund der Situation mit der Sacharbeiterin kein Geld im Monat Juli erhalten werden.
Das ist bisher nicht zu erkennen. Die neue SB will vermutlich eine Übersicht über die aktuelle Situation haben.
Deine Vermittlerin /Arbeitsvermittlerin würde dir nie etwas zu den Leistungen schreiben. Nicht umsonst gibt es dort 2 ziemlich getrennte Bereiche--- Vermittlung und Leistung. Das ist aber nicht neu.
Zitat (von Renni123):
Diese schickt mir jetzt einen formloses Schreiben, wo hervor geht, dass meine Frau den Pflegegrad 3 hat und ich sie pflege.
Ich nehme an, das wird mit *Pflegebescheid* gemeint sein. Durchaus auch die letzte MDK- Einstufung zu PG 3. Wann war die denn?
Zitat (von Renni123):
Ich bin ziemlich ratlos, wie es jetzt weiter gehen soll.
Abwarten. Dann das Schreiben der KK hinschicken.

Es ist noch Zeit bis Ende Juni bzw. bis Leistungen für dich und das Kind angewiesen werden, damit es am 1.7. verfügbar ist.
Wann endet denn der Bewilligungszeitraum für die Grundsicherung deiner Frau?
Seid ihr beide jeweils --jährlich-- zur Weiterbewilligung dran?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Renni123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wem gibt deine Frau das Pflegegeld denn?

Niemanden, es bleibt auf unseren gemeinsamen Konto.

Zitat (von Anami):
Das ist bisher nicht zu erkennen. Die neue SB will vermutlich eine Übersicht über die aktuelle Situation haben.
Deine Vermittlerin /Arbeitsvermittlerin würde dir nie etwas zu den Leistungen schreiben. Nicht umsonst gibt es dort 2 ziemlich getrennte Bereiche--- Vermittlung und Leistung. Das ist aber nicht neu.


Meiner neuen Vermittlerin reichte es aus, meinen jährlichen Pflegenachweis für die Rentenversicherung zu sehen.
Hätte Sie dieses Gutachten verlangt, hätte ich das auch noch nachvollziehen können.

Zitat (von Anami):
Ich nehme an, das wird mit *Pflegebescheid* gemeint sein. Durchaus auch die letzte MDK- Einstufung zu PG 3. Wann war die denn?

Die erste und letzte Begutachtung war vor ca. 15 Jahren.
Daraufhin musste meine Frau zur Grundsicherung, weil sie ab da erwerbsunfähig war.
Die Einstufung ist belegt beim Jobcenter, auch ist es anhand der Kontoauszüge ersichtlich, wieviel gezahlt wird.
Ich verstehe aber nicht, was das Gutachten, welches meine Frau betrifft, etwas mit meinen Fortzahlungsantrag zutun hat?
Wenn die Grundsicherung so etwas anfordert, könnte ich das noch verstehen, aber das Jobcenter?
Aber selbst wenn ich wollte, ich finde das MDK Gutachten nicht mehr.
Ob es damals beim Jobcenter, Grundsicherung oder bei irgendeinen Pflegedienst liegen geblieben ist, weiß ich nach den Jahren nicht mehr.
Die Krankenkasse konnte mir auch nicht wirklich weiterhelfen.

Zitat (von Anami):
Wann endet denn der Bewilligungszeitraum für die Grundsicherung deiner Frau?
Seid ihr beide jeweils --jährlich-- zur Weiterbewilligung dran?

Meine Frau muss jährlich im Januar ihre Weiterbewilligung für Ihre Grundsicherung beantragen.
Dazu müssen wir die Kontoauszüge und meinen Alg2 Bescheid einreichen ggf. die Nebenkostenabrechnung.
Ich muss alle 6 Monate die Weiterbewilligung ausfüllen.
Bis jetzt genügte der Antrag und alles war ausreichend.
Meine Abrechnung von der Arbeit reiche ich jeden Monat ein.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Renni123):
Ich verstehe aber nicht, was das Gutachten, welches meine Frau betrifft, etwas mit meinen Fortzahlungsantrag zutun hat?
Vermutlich gar nichts. Du denkst dir doch nur, dass das alte Gutachten gemeint sein könnte. Verlangt wird der *Pflegebescheid*.
Zitat (von Renni123):
Niemanden, es bleibt auf unseren gemeinsamen Konto.
Soll das heißen, das Pflegegeld wird gar nicht gebraucht und du kannst die Pflege *kostenlos* erbringen? Führst du denn kein Pflege-Tagebuch zum Nachweis deiner Tätigkeit und der Kosten der Pflege?
Zitat (von Renni123):
Meiner neuen Vermittlerin reichte es aus, meinen jährlichen Pflegenachweis für die Rentenversicherung zu sehen.
Vermutlich ist die *alte* Mitarbeiterin beim JC gemeint. Wann kommt denn immer der Pflegenachweis von der KK für die DRV? Den letzten könntest du auch zum JC schicken.

Der MDK oder ein ähnlicher Dienst/Gutachter hat vor 15 Jahren zum ersten-und letzten Mal den PG 3 festgestellt? Und seitdem gab es keine Überprüfung oder Einstufung mehr?---ist schwer vorstellbar. In 15 Jahren kann sich ein PG3 durchaus zu PG4 verschlechtern, oder was denkst du?
PG 3 ---diese Bezeichnung gibt es erst seit ca.5 Jahren.

Vorher war deine Frau vermutlich in Pflegestufe II. Die Umstufung in PG 3 kam ganz automatisch ab 2017.
Dass jemand --voll und dauerhaft erwerbsgemindert ---d.h. erwerbsunfähig wird und bleibt, ist einigermaßen logisch.
Dass aber nur 1x der PG festgesetzt wird und dann nie wieder eine Kontrolle/Begutachtung stattfindet, habe ich noch nie gehört oder gelesen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Renni123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Verlangt wird der *Pflegebescheid*.

So etwas wie einen Pflegebescheid kenne ich aber nicht.
So etwas gibt es auch nicht im Internet zu finden.
Es gibt nur das Gutachten und die Bescheinigung für die Rentenversicherung.

Zitat (von Anami):
Soll das heißen, das Pflegegeld wird gar nicht gebraucht und du kannst die Pflege *kostenlos* erbringen? Führst du denn kein Pflege-Tagebuch zum Nachweis deiner Tätigkeit und der Kosten der Pflege?


Es ist meine Frau!
Nein ein Tagebuch führe ich nicht, wir leben so damit.

Zitat (von Anami):
Vermutlich ist die *alte* Mitarbeiterin beim JC gemeint. Wann kommt denn immer der Pflegenachweis von der KK für die DRV? Den letzten könntest du auch zum JC schicken.


Nein die eine "Neue" ist meine Jobvermittlerin, welche nur einmal einen Nachweis sehen wollte, das ich meine Frau pflege, ihr reichte die Bescheinigung für die Rentenversicherung, weil der Rest eh im PC stand.
Mehr war nicht nötig gewesen, als sie letztes Jahr neu für mich zuständig war.

Die jetzt diesen "Pflegebescheid" möchte, ist eine neue aus der Leistungsabteilung!
Diese Bescheinigungen kommen immer so Mitte des Jahres, aber eben kein Pflegebescheid.
Ich hatte extra nochmal im Jobcenter angerufen, wo mir von jemanden mitgeteilt wurde, dass es mir doch bestimmt möglich sei, einen aktuellen Pflegebescheid von der Krankenkasse anzufordern.
Die von der Krankenkasse wusste nicht, was ich will und sagte mir das es so etwas überhaupt nicht gibt.
Nur das Gutachten von vor 15 Jahren, aber das jetzt auf die Schnelle zu schicken, ist nicht möglich.
Deswegen schicken die mir jetzt ein formloses Schreiben, das muss für die Leistungsabteilung reichen!
Denn mehr existiert leider nicht.

Ich möchte noch einmal anmerken, dass es hier um die Leistungsabteilung geht und nicht um die Jobvermittlung.
Denn dann könnte ich das ganze auch nachvollziehen, warum da genauer geprüft wird.
Aus der Jobvermittlung wurde ich aber "entfernt", wegen der Pflege meiner Frau und ich seit 10 Jahren neben der Pflege einen 400€ Job nachgehe.

Zitat (von Anami):
Der MDK oder ein ähnlicher Dienst/Gutachter hat vor 15 Jahren zum ersten-und letzten Mal den PG 3 festgestellt? Und seitdem gab es keine Überprüfung oder Einstufung mehr?---ist schwer vorstellbar. In 15 Jahren kann sich ein PG3 durchaus zu PG4 verschlechtern, oder was denkst du?
PG 3 ---diese Bezeichnung gibt es erst seit ca.5 Jahren.


Bei Pflegestufe 2 / Pflegegrad 3 kommt alle 6 Monate der Pflegedienst, ob die Pflege sichergestellt ist und ob sich etwas verändert hat.
Der Pflegedienst möchte schon länger meine Frau höher Stufen lassen, aber wir sind bis jetzt dabei geblieben.

Zitat (von Anami):
Vorher war deine Frau vermutlich in Pflegestufe II. Die Umstufung in PG 3 kam ganz automatisch ab 2017.


Richtig!

Zitat (von Anami):
Dass jemand --voll und dauerhaft erwerbsgemindert ---d.h. erwerbsunfähig wird und bleibt, ist einigermaßen logisch.


Bei der Diagnose gibt es leider keine Besserung, sondern nur eine schleichende Verschlechterung.
Mittlerweile ist sie fast austherapiert .

Zitat (von Anami):
Dass aber nur 1x der PG festgesetzt wird und dann nie wieder eine Kontrolle/Begutachtung stattfindet, habe ich noch nie gehört oder gelesen.


Der Pflegedienst kommt 2 x im Jahr.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Dann fasse ich mal kurz zusammen:
-Manchmal kommen neue Mitarbeiter und DIE verlangen dann etwas anderes.
-Niemand verlangt das Gutachten von 2006.
-Du kannst das formlose Schreiben zum JC schicken. Auch die Bescheinigung für die DRV. Wenn es dir vorliegt.
-Ja, es ist deine Frau. Du pflegst sie. Deine Frau erhält Pflegegeld. In aller Regel kann man das nicht auf dem Konto lassen, vermutlich auch nicht sparen.
-Ja, es fragt jetzt die SB der Leistungsabteilung. Weil es um Weiterbewilligung von Alg2 geht. Das war von Anfang an klar.

Zitat (von Renni123):
Denn dann könnte ich das ganze auch nachvollziehen, warum da genauer geprüft wird.
Ich habe nie behauptet, die Vermittlung würde dich anschreiben.
Zitat (von Renni123):
Der Pflegedienst kommt 2 x im Jahr.
Dann ist alles klar.

Keine weiteren Wiederholungen nötig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Renni123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Niemand verlangt das Gutachten von 2006.


So steht es im Internet Pflegebescheid = Gutachten vom MDK.

Zitat (von Anami):
Du kannst das formlose Schreiben zum JC schicken. Auch die Bescheinigung für die DRV. Wenn es dir vorliegt.


Das hoffe ich wirklich.

Zitat (von Anami):
Ja, es fragt jetzt die SB der Leistungsabteilung. Weil es um Weiterbewilligung von Alg2 geht. Das war von Anfang an klar.


Ich dachte nur, es wurde durcheinander gebracht.
Trotzdem Danke mit deiner Einschätzung, mit den Schreiben von der Krankenkasse.
Liebe Grüße

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