Weitere Fragen zum, Wohngeldantrag rechtends? Stundenplan der Kinder, warum wir nicht mehr arbeiten

6. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Weitere Fragen zum, Wohngeldantrag rechtends? Stundenplan der Kinder, warum wir nicht mehr arbeiten

Hallo, in meinem Beitrag am 12. September 2022 hier "Androhung versagung Wohngeld u.a. wg. Urteil das Verwaltungsgericht Berlin (VG 21 K 170/20)" habe ich teilweise das gleiche gefragt.

Es geht nun in die Verlängerung (ab März 23). Ich habe durch die Argumentation sinngemäss "Ich entnehme der Entscheidung, dass keine Berufung zugelassen wurde. Bei dem Mann war es doch irgendwie offensichtlich. Lebt allein in seinem 90m² Haus in Berlin, wo andere sich kaum noch eine Abstellkammer leisten können, arbeitet trotz Informatik-Studium und konkret vorliegendem Stellenangebot nicht und will dann Sozialleistungen aus Steuermitteln haben. Dazu weigert er sich einen Teil des Hauses zu vermieten und macht unklare Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse, u.a. eine Unterhaltszahlung seines eigenen Vaters von knapp 900 Euro im Monat. Manche Leute brauchen einen Eimer Wasser über den Kopf, aber kein Wohngeld. Das war auch bei den anderen Entscheidungen bisher immer so." argumentiert und das Wohngeld erhalten.

Jetzt geht es in die Verlängerung und ich muss weitere Unterlagen zusenden. Dies möchte ich aber hier vorher noch auf ihre Notwendigkeit überprüfen wollen. Meine Frau ist von 8,30 Uhr bis 15 Uhr in der Arbeit. Im Vertrag steht zwar nur 25, aber letztlich interessiert das in der Arbeit niemand. Ich arbeite nichts, zumindest nichts in einem angestellten Verhältnis. Sondern versuche eine selbsständige Tätigkeit nebenbei auf zu bauen.

Nachdem von mir die Wohngeldstelle Unterlagen wie Mietvertrag, Antragsbogen und die Gehaltszettel von September bis Februar (immer gleiches Gehalt) von meiner Frau gefordert hatte wollten sie, ohne Begründung weitere Lohnzettel. Und wieder keine Stellungnahme, warum wir keine Vollzeitstelle haben. Zumindest in Summe.

Darauf habe ich mich beschwert, da ich keine Begründung, warum die erst verlangten Unterlagen nun doch nicht reichen und warum wieder wegen des Urteils Berlin (VG 21 K 170/20) nachgefragt wurde, was ich damals ja, scheinbar ausreichend, begrüdet hatte.
Darauf hin kam keine diesbezügliche Antwort sondern nur ein Fragenkatalog.
Von mir wollen Sie wissen, warum ich nicht arbeite, ob Gründe hierfür vorliegen auch nicht eine geringfügige Stelle an zu nehmen.
Dann wollen Sie Stundenpläne meiner Kinder haben welche jetzt in die 4 Klasse (übertritt) und in die 7 Klasse Gymnasium kommen. Und natürlich wird hier niemanden gut geschrieben, dass die Eltern die Lehraufgaben der Lehrer übernehmen müssen, die schlecht sind und ausfallen, damit die Kinder überhaubt zurecht kommen in der Schule.
Ist eine Frage nach den Betreuungszeiten der Kids (Schule, Mittagsbetreuung) zulässig? Wenn doch der Bezug auf das Urteil aus Berlin bei uns so nicht an zu wenden ist. Denn es Arbeitet jemand und bekommt kein Geld vom Vater, dass er gerade in die Wohngeldförderung mit seiner alleine bewohnten 90 qm Wohung komm?

Bei meiner Frau wollen Sie jetzt einen Arbeitsvertrag haben. Sie ist aber schon seid ein/einhalb Jahren in der Firma. Verdienstbescheinigung März 22 bis Februar22 (so stets hier) vom Arbeitgeber. Muss das sein? wollen nicht, dass das der Arbeitgeber erfährt.
Begründung für die Verdienstbescheinigung: Aufgrund der notwendigen Ermittlungen zur Einkommensprognose für den Bewilligenden Zeitraum kann nicht verzichtet werden. Aus der Verdienstbescheinigung gehen wichtige Informationen hervor, wie Sonderzahlungen, Prämien, Prognose über zukünftige Gehaltsentwicklungen.
Warum reichen jetzt nicht die Gehaltszettel? Meinetwegen für ein ganzes Jahr?
Dann noch Gehaltszettel von Februar 23 bis Mai 23. Der neue Antrag wird ab März 23 gestellt.
Ferner werden noch Bemühungen der Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung gefordert. Geht das nicht zu weit?

So das wäre es im Großen und Ganzen.
Vielen Dank


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2636 Beiträge, 855x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Meine Frau ist von 8,30 Uhr bis 15 Uhr in der Arbeit. Im Vertrag steht zwar nur 25, aber letztlich interessiert das in der Arbeit niemand.
Was heißt das? Wenn man 5x6,5 Stunden auf Arbeit ist, dann sind das 32,5 Stunden, abzüglich Pause vielleicht 30 Stunden. Und die müssen entweder bezahlt werden oder dürfen nicht verlangt werden. Das ist aber ein arbeitsrechtliches Problem.

Zitat (von müllermilch):
Sondern versuche eine selbsständige Tätigkeit nebenbei auf zu bauen.
Sollte man der Wohngeldstelle mitteilen und erklären.

Zitat (von müllermilch):
Von mir wollen Sie wissen, warum ich nicht arbeite, ob Gründe hierfür vorliegen auch nicht eine geringfügige Stelle an zu nehmen.
Liegen denn abseits des Vorgenannten Gründe vor?

Zitat (von müllermilch):
Und natürlich wird hier niemanden gut geschrieben, dass die Eltern die Lehraufgaben der Lehrer übernehmen müssen, die schlecht sind und ausfallen, damit die Kinder überhaubt zurecht kommen in der Schule.
Wenn das bei euch wegen erheblichen Lehrerfehlzeiten so ist, kann man das freilich erwähnen. Zu beweisen, dass ein Lehrer schlecht ist, dürfte allerdings unmöglich sein.

Zitat (von müllermilch):
st eine Frage nach den Betreuungszeiten der Kids (Schule, Mittagsbetreuung) zulässig?
Weiß ich nicht. Ich würde jede abgefragte Auskunft erteilen. Ich spiele immer und überall mit offenen Karten. Wenn es jemand genau prüft, kann er aber sicher auch zu der Feststellung kommen, dass diese Abfrage keinen Nutzen hat und unzulässig ist.

Man könnte immer wieder auf die Passage aus der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift WoGVwV hinweisen:

"Ob einem Haushaltsmitglied zuzumuten ist oder war, durch eigene Arbeit zur Einkommenserhöhung beizutragen, ist nur nach den Umständen des einzelnen Falls zu beurteilen; dabei ist kein zu strenger Maßstab anzulegen. Eine weitergehende Prüfung im Einzelnen ist nur bei einem auffälligen Abweichen vom Regelverhalten vorzunehmen. Hierbei ist das Recht auf selbstverantwortliche Gestaltung des eigenen Lebens und die Freiheit der Berufswahl (vgl. Artikel 2 Absatz 1, Artikel 12 Absatz 1 GG) zu berücksichtigen."

Zitat (von müllermilch):
Ferner werden noch Bemühungen der Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung gefordert. Geht das nicht zu weit?
Persönlich sehe ich in der Frage kein großes Problem. Entweder hat man einen Grund, den man auch erklären kann. Oder man hat keinen Grund und sollte dann vielleicht auch selbst darüber nachdenken.

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