Welche Leistungen und wie vorgehen?

19. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
den123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Leistungen und wie vorgehen?

Hallo zusammen,

da es im ersten Thema nicht weiter bearbeitet werden kann versuche ich es jetzt hier:

Frage ist eigentlich erstmal

Es gibt durchaus auch Wohngeld zum ALG.
Allerdings: Wer weniger als 80% des Bedarfes Hartz 4 zur Verfügung hat, wird auf das JC und Hratz 4 verwiesen.

Mit 500,- ALG hat er zu wenig.
Denn der Hartz-4-Bedarf ist etwa 850,- +
250,- für Wohngeld ist aber längst nicht immer so.

Wie lange gibts ALG ?
Antwort: es gibt 6 Monate ALG1

2500,- auf dem Konto nützen auch nichts.
Ausgangspunkt für die 2500Euro auf Konto, war die mündliche Aussage im Wohngeldamt: Wenn sie glaubhaft machen das Sie Vermögen haben( und damit nicht weniger als Hartz4-Betrag) dann, und nur dann, könnte ALG 1 UND WOHNGELD bewilligt werden. Sonst ist ALG 1 und Hartz4 angesagt, denn es kann nicht schlüssig erklärt werden, warum Wohngeld genommen wird( von etwa 150Euro Höhe) wenn es ALG 2/Hartz4 mehr gibt/ geben würde.

Fragen zur Zeit:

Was geht an Geld für einen 1 Personenhaushalt, schwerbehindert, 50% GdB, mit Ausbildung, aber beim Arbeitsamt/Jobcenter ewig schon als ungelernter unterwegs und auch so geführt im System.

Welche Leistungen können sofort beantragt werden, welche erst später, z.B. wenn Opferrente/ Erwerbsunfähigen-Rente durch ist z.B. Pflegegelder usw.?


weitere Leistungen sind beantragt aber noch nicht bewilligt, und zwar:

Opfer-Rente nach OEG beim Landessozialamt(wegen Überfall-Opfer Rechten)

Berufsunfähigen-Rente auch beantragt bei Rentenversicherung.

Wie sieht es aus mit anderen Leistungen, Kranken/Pflegekasse-Geld usw.?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von den123):
Welche Leistungen können sofort beantragt werden,
Hartz 4.
Zitat (von den123):
Wenn sie glaubhaft machen das Sie Vermögen haben.
Wenn allerdings die Wohngeldstelle das SO sagt, dann genügt der Kontoauszug über 2500,- . Dann kann sofort Wohngeld beantragt werden.
Dann gäbe es aber kein Hartz 4.---- Also entweder -oder.

Krankenversicherung/Pflegeversicherung: Die Beiträge zahlt die AfA im Rahmen von ALG.

Man weiß hier noch nicht, wie hoch die Wohnkosten sind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
den123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von den123):
Welche Leistungen können sofort beantragt werden,
Hartz 4.
Zitat (von den123):
Wenn sie glaubhaft machen das Sie Vermögen haben.
Wenn allerdings die Wohngeldstelle das SO sagt, dann genügt der Kontoauszug über 2500,- . Dann kann sofort Wohngeld beantragt werden.
Dann gäbe es aber kein Hartz 4.---- Also entweder -oder.
OK. Entweder oder.
Krankenversicherung/Pflegeversicherung: Die Beiträge zahlt die AfA im Rahmen von ALG.
Dachte eher an Geld-Leistungen AUS der Kasse"Pflege/Krankenkasse". Pflegegeld/Pflegegrad möglich mit GdB 50% und Merkzeichen G im Behindertenausweis?
Oder immer noch so schwer als Behinderter an Gelder zu kommen?

Man weiß hier noch nicht, wie hoch die Wohnkosten sind.


Wohnung etwa 350Euro an Vermieter. etwa 50% davon Grundmiete, Rest Umlagen.
65EUR Abschlag Gas
45EUR Abschlag Strom


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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Wie sieht es aus mit anderen Leistungen, Kranken/Pflegekasse-Geld usw.? Mit Pflegegeld bezahlt man Pflegekräfte. Welche Pflegestufe hat er denn?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Ein GdB von 50 (Prozente gibt es da nicht) ist gar nichts. Damit arbeiten Millionen von Menschen ganztags ohne irgendwelche Einschränkungen oder Sonderregelungen.

Wenn er denn nicht arbeitet, dann haben wir zwei Optionen, nämlich ALG I (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind), was hier wohl nicht der Fall ist, dann bleibt zunächst einmal nur ALG II. ALG II und Wohngeld zusätzlich schließen sich in der Regel aus, weil die Kosten der Unterkunft ja schon durch ALG II gedeckt sind. Strom ist im normalen ALG II Satz drinne.

Also, die Reihenfolge: ALG I, dann ALG II, dann Grundsicherung, wenn anerkannt nicht mehr erwerbsfähig. Eventuell EM-Rente, wenn in den letzten 5 Jahren drei Jahre Pflichtversicherung bestand. Opferrente, ein eigener Anspruch, die Abwicklung wird nach meiner Kenntnis ehrenamtlich über den "weissen Ring" abgewickelt, da mal anfragen.

So, das würde ich der Reihe nach abarbeiten.

wirdwerden

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Pflegegeld gibt es nur, wenn man tatsächlich pflegebedürftig ist. Dazu erfolgt eine Einstufung in einen Pflegegrad. Anträge gibt's bei der Krankenkasse.

Zitat (von den123):
Oder immer noch so schwer als Behinderter an Gelder zu kommen?

Überhaupt nicht. Wenn die entsprechenden Institutionen der gleichen Meinung sind, dass man der gewünschten Hilfen bedarf....


-- Editiert von fb367463-2 am 22.03.2019 04:17

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von den123):
Wohnung etwa 350Euro an Vermieter. etwa 50% davon Grundmiete, Rest Umlagen.
65EUR Abschlag Gas
45EUR Abschlag Strom
Der Mieter zahlt also von seinen 500,- ALG die Wohnkosten in Höhe von 350+65+45= 500,-
Und lebt vom ***.
Dann doch bitte Alg2 beim JC beantragen.
Alles weiter läuft dann parallel weiter. Anträge laufen...GdB wird später evtl. erhöht, EM-Rente, Opferrente...
Alles zur Frage *Pflegegelder* kommt sehr viel später.
------------------------------

Zitat (von wirdwerden):
Wenn er denn nicht arbeitet, dann haben wir zwei Optionen, nämlich ALG I (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind), was hier wohl nicht der Fall ist,
Es gibt von der Arbeitsagentur 500,- ALG.
Zitat (von den123):
Mit 500,- ALG hat er zu wenig.
Zitat (von den123):
Wie lange gibts ALG ?
Antwort: es gibt 6 Monate ALG1


Leider vermischten sich hier 2 Themen, deshalb wurde ein erster Thread von der Mod. geschlossen.
Konnte man durch kurzen Klick selbst nachlesen.
Bitteschön.--->http://www.123recht.de/forum/schadensersatz/Schadensersatz-__f550348.html

-- Editiert von Anami am 22.03.2019 12:48

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
den123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

gibt was neues:

Opferentschädigungs-Leistungen nach OEG sind NICHT möglich, Bescheid ist jetzt da.

Grund:
kurz gesagt: "es liegt keine Grundlage vor, weil es nur zu einer Bedrohung kam. Es kam NICHT zum vorhalten einer Waffe. Täter äußerte lediglich, er trage eine Waffe bei sich"
"Ein Angriff im Sinne von § 1 Abs. 1 OEG ist nicht erfüllt, ein vorsätzlicher tätlicher Angriff nach §1 Abs.1 OEG lag nicht vor"

Desweiteren ist der Mann, der Opfer des Übergriff wurde, heute stark verschuldet, wird IMMER Sozialfall bleiben, bedeutet Lebenslang Hartz4 und Rente( wenn es die denn gibt, Antrag bei Rentenversichung läuft und läuft und läuft)

Bescheid Rentenversichung Österreich auch da. Keine Rente, weil keine über 12 Monate in Rente versichert in Österreich.

Alle Unterlagen liegen jetzt Deutsche Rentenversicherung vor.

Also weiter abwarten. und bloß nicht anfangen zu arbeiten, denn es soll ja EU Rente geben.
Wenn Rente durch ist dann evtl. mal wieder entspannt im 450 Euro Minijob dazu verdienen(und wieder nur etwa so viel Geld haben wie ein Hartz4empfänger)

Und in Deutschland nennt man sowas Sozialstaat, wenn Leute nicht genug Geld haben zum Leben führen und "vielleicht auch MAL in Urlaub oder MAL zum Konzert, oder einige 100Euro Opfer-Rente bekommen wollen"
alles 3 NICHT möglich. Macht mich grade echt wütend, traurig und ratlos.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von den123):
Also weiter abwarten. und bloß nicht anfangen zu arbeiten, denn es soll ja EU Rente geben.
Nein, dieser Schluss ist falsch.
Wer die Voraussetzungen für EM-Rente (ErwerbsMinderung heißt das) wegen zu geringer Versicherungszeit nicht hat, bekommt so eine Rente auch später nicht. Ob er jetzt arbeitet oder nicht, ist nicht relevant. Er wird es auch nicht mehr aufholen/auffüllen können.
Du weißt doch sicher, wieviele Jahre der Betroffene in einem sv-pflichtigen Arbeitsverhältnis war? Muss nicht am Stück sein, aber innerhalb der letzten 5 Jahre.
Dann käme aber evtl. auch nur eine winzige Rente raus.
Zitat (von den123):
wird IMMER Sozialfall bleiben, bedeutet Lebenslang Hartz4
Ja, so ähnlich sieht es leider aus.
Mit dem Rentenalter würde er zum Sozialamt wechseln und Grundsicherung im Alter erhalten, in gleicher Höhe wie Hartz 4.
Entweder wird er zur teil-EM-Rente ergänzend Hartz4 oder Grundsicherung erhalten oder volle Sozialleistung.

Trotzdem steht jetzt einer Erwerbstätigkeit nichts im Wege... Er hat doch bis vor kurzem auch gearbeitet, sogar sv-pflichtig...

Zitat (von den123):
Und in Deutschland nennt man sowas Sozialstaat,
Sorry, auch dieser Schluss ist falsch.
Nicht jeder ist Opfer und versucht, eine Opferrente zu erhalten.
Aber es tut mir ehrlich leid, dass ihm die O-Rente nicht gewährt wird. Die Hürden sind wohl sehr hoch.

Wer aber nicht genug eigenes Einkommen hat und auf Sozialleistungen angewiesen ist, kann sich trotzdem ab und an was leisten.
Ich kenne etliche leistungsberechtigte Personen ziemlich gut. Die können und tun das durchaus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von den123):

........
...., oder einige 100Euro Opfer-Rente bekommen wollen"
alles 3 NICHT möglich. Macht mich grade echt wütend, traurig und ratlos.


Kann es sein, dass du vollkommen utopische Vorstellungen von den Höhen einer OEG-Rente hast/hattest???

Eine Freundin bekam OEG-Ausgleich aufgrund von schwersten, rituellen, sexuellen Missbrauch über viele Jahre in Höhe von 300€/Monat. Das Verfahren bis dahin zog sich über zig Gutachter und rund 7 Jahre, seinerzeit!!

Nur damit du mal einen winzigen Eindruck bekommst.
Nutzt dir natürlich null, aber vielleicht siehst du es auch mal so, dass dir zumindest erspart wurde, wieder und wieder mit dem Trauma konfrontiert wurdest, erzählen musstest, zig Gutachter überzeugen und dergleichen musst....

Alles Gute!

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

@ #7 : die OEG-Rente hat sich ja vor einigen Jahren grundlegend geändert. Wird jetzt wohl EU-einheitlich abgewickelt. Nur, es ist ja nicht so, dass jede Unbill letztlich durch den Staat abzupuffern ist. Mit dem GdB kann man arbeiten. Und eine EM-Rente ist immer möglich als Kombi mit Erwerbstätigkeit. Die Bewilligung von (Teil)EM-Rente ist nicht davon abhängig, derzeit arbeitet und auch nicht vom Umfang der Arbeit.

Ich würde mein Augenmerk auf die Genesung richten, denn die funktioniert eventuell auch bei psychischen Problemen, die Belastung durch die Schulden kann man durch eine Insolvenz abbauen. Und vielleicht mal sein Leben nicht darauf ausrichten, wer einem was bezahlen muss, sondern darauf , das alles in den Griff zu bekommen. Nicht andere müssen sein Leben in den Griff bekommen, sondern er selbst.

wirdwerden

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mit dem GdB kann man arbeiten.
Hast du gelesen, dass der Betroffene jetzt arbeitslos ist, jetzt für 6 Monate ALG bezieht?
Ob er eine Teil-EM-Rente erhält, ist noch nicht raus. Die DRV braucht---- immer lange.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
den123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer die Voraussetzungen für EM-Rente (ErwerbsMinderung heißt das) wegen zu geringer Versicherungszeit nicht hat, bekommt so eine Rente auch später nicht. Ob er jetzt arbeitet oder nicht, ist nicht relevant. Er wird es auch nicht mehr aufholen/auffüllen können. EM-Rente ist gundsätzlich möglich, Bedingungen sind soweit erfüllt, also das mit den 5 Jahren im Job usw.
Du weißt doch sicher, wieviele Jahre der Betroffene in einem sv-pflichtigen Arbeitsverhältnis war? Muss nicht am Stück sein, aber innerhalb der letzten 5 Jahre.
Dann käme aber evtl. auch nur eine winzige Rente raus.


Rente volle Erwerbsminderung wäre etwa 555Euro( vermutlich brutto) laut Rentenversicherung-Ausdruck. Wichtiger wäre ja die "Einzahlung durch Rentenversicherung, man wird ja so gestellt, als hätte man(n) gut verdient

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#13
 Von 
den123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
Zitat (von den123):

........
...., oder einige 100Euro Opfer-Rente bekommen wollen"
alles 3 NICHT möglich. Macht mich grade echt wütend, traurig und ratlos.


Kann es sein, dass du vollkommen utopische Vorstellungen von den Höhen einer OEG-Rente hast/hattest???
Möglich, aber einige 100 Euro, die nächsten 35 bis 45 Jahre, nimmt man(n) gerne mit.
Eine Freundin bekam OEG-Ausgleich aufgrund von schwersten, rituellen, sexuellen Missbrauch über viele Jahre in Höhe von 300€/Monat. Das Verfahren bis dahin zog sich über zig Gutachter und rund 7 Jahre, seinerzeit!!
Das sich sowas ziehen kann ist leider in vielen Fällen von Sozialleistungen so, auch bekannt
Nur damit du mal einen winzigen Eindruck bekommst.
Nutzt dir natürlich null, aber vielleicht siehst du es auch mal so, dass dir zumindest erspart wurde, wieder und wieder mit dem Trauma konfrontiert wurdest, erzählen musstest, zig Gutachter überzeugen und dergleichen musst....
Danke für den Bericht und den Eindruck
Alles Gute!


Danke , dir auch nur das Beste!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
den123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ #7 : die OEG-Rente hat sich ja vor einigen Jahren grundlegend geändert. Wird jetzt wohl EU-einheitlich abgewickelt. Nur, es ist ja nicht so, dass jede Unbill letztlich durch den Staat abzupuffern ist. Mit dem GdB kann man arbeiten. Und eine EM-Rente ist immer möglich als Kombi mit Erwerbstätigkeit. Die Bewilligung von (Teil)EM-Rente ist nicht davon abhängig, derzeit arbeitet und auch nicht vom Umfang der Arbeit.

Also wenn man jetzt eine Gesundheitsamt-Begutachtung von 2013/2014 hat und die sinngemäß sagt " ob der Mann jemals auf dem ersten Arbeitsmarkt dauerhaft Fuß fassen kann, ist fraglich. Schwere Familiensituation/ Kindheit

Dachte immer "wer stark am arbeiten ist und 20 Std. im Supermarkt für 777 Euro brutto, Kisten schleppt und sich damit schwer tut, weil die kaputten Beine nicht mehr so wollen" der sollte sich "erstmal ganz still verhalten was Arbeitsaufnahme angeht" (und sich entspannt ALG1 auszahlen lassen, wenn der Sachbearbeiter im Arbeitsamt auch meint "wir lassen Sie jetzt erstmal etwas in Ruhe"

Ich würde mein Augenmerk auf die Genesung richten, denn die funktioniert eventuell auch bei psychischen Problemen, die Belastung durch die Schulden kann man durch eine Insolvenz abbauen. Und vielleicht mal sein Leben nicht darauf ausrichten, wer einem was bezahlen muss, sondern darauf , das alles in den Griff zu bekommen. Nicht andere müssen sein Leben in den Griff bekommen, sondern er selbst.

Andere müssen sicher nicht das Leben in den Griff bekommen, würde schon reichen, wenn andere (die letzten 10 Jahre) gut/normal Lohn gezahlt hätten. z.B. 1200 Netto statt 567Euro und 400Hartz4 dazu. Wir reden hier von Mensch MIT Ausbildung, und Ausbildung ist auf Lohnzettel seit Abschluss(2008) noch nie etwas wert gewesen. Immer Helfer-Lohngruppe, evtl. mal MIT Weihnachtsgeld(von 160 Euro Brutto)
Schulden abbauen und neue aufbauen, Hamster-Rad ;)

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Die Bezahlung richtet sich nicht nach dem Abschluß, den man ausbildungstechnisch errungen hat, sondern danach, welchen Job man ausgeübt hat. Und wenn man nur 20 Stunden arbeitet, dann bekommt man auch nur 20 Stunden bezahlt.

Ich hatte weiter oben klar die Reihenfolge aufgezeigt, in der man vorgehen sollte.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von den123):
Rente volle Erwerbsminderung wäre etwa 555Euro( vermutlich brutto) laut Rentenversicherung-Ausdruck.
Das ist das Ergebnis aufgrund der Nachfrage bei der DRV?
Das ist eine Info--- kein Bescheid. Meist aber stimmen die Info ( Probeberechnungen) ziemlich genau.
Ja, die DRV berechnet zunächst die *Brutto-Rente*.
Im Rentenbescheid finden sich dann die Sozialabgaben. Ob die immer bei ca. 10% liegen, weiß ich nicht.
Wenn ja, wären ca. 500,- als Nettorente verfügbar.

Volle EM meint wahrscheinlich auch --voll UND dauerhaft--, weil keine Genesung oder Arbeitsmarkt-Integration mehr zu erwarten ist.
Mit dieser EM-Rente würde er seinen Bedarf nicht decken können, er hat deshalb Anspruch auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung wegen EM (Kapitel 4 im SGB XII).

Schulden behindern aber keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

So könnte es weitergehen:
Mit ALG 1 + Wohngeld könnte er auch noch einen Minijob machen. Ihm würden 165,- anrechnungsfrei bleiben.
Nach Ende von ALG1 gibt es kein Wohngeld mehr.
Das mit der Opferrente ist leider hinten runtergefallen.

Dauert es mit dem RentenBESCHEID länger, bleibt noch das JC.
Bis der EM-Rentenbescheid vorliegt, gilt er als formal erwerbsfähig. Hat Hartz 4-Anspruch. Kein Wohngeld. Aber Minijob möglich ( mit 100,- +20%).
NACH Vorliegen des RentenBESCHEIDES geht es zuständigkeitshalber zum Sozialamt mit Anspruch auf ergänzende EM-Grusi.
Die EM-Rente ist sein Einkommen. Die wird komplett auf die Grusi angerechnet.
Wenn er irgendwie kann, kann er den Minijob weiter machen. Es bleiben nur 30% dieses Einkommens als Freibetrag.

Sein Vermögen, so dann noch welches vorhanden ist, liegt unterhalb des Freibetrages. Alles nicht relevant. Weder für das JC noch fürs Sozialamt.

Ich habe verstanden, dass es um zu erwartende volle + dauerhafte Erwerbsminderung geht.
Das mit dem Schulden-Hamsterrad könnte man auch so langsam mal anders betrachten. zB. den Hamster dort rausnehmen. ;)

Ist dir der örtliche Sozialpsychiatrische Dienst bekannt?
Oder auch Psychosoziales Zentrum?
Träger sind unterschiedlich. Wissen ist dort angehäuft---man muss den Wissenden finden.
Bei uns und anderswo sind die offen für ganz vielfältige Problematiken.

Ansonsten:
Nach Wut und Trauer---- stur und emsig weiter an den verbleibenden Möglichkeiten kratzen.
Mit viel Mut und Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Naja... Der arme Überfallene, der so emsig nach allen möglichen Geldquellen Ausschau hält und wegen des Traumas im letzten Thema Menschen und Menschenansammlungen meidet, konnte da ein paar Beiträge später schon wieder ganz gut.

Zitat:
Grübeln tut der nicht, auf jeden Fall nicht nur. Wenn jetzt die Tage die Wertmarke zum Behindertenausweis ins Haus kommt, dann ist er "gerne auf Tour" mit Bus und Bahn


Und wegen schlechter Familiensituation/Kindheit eine EM-Rente zu erhalten, ist auch nicht ganz trivial. Aber man wird ja sehen, was kommt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Der arme Überfallene,
Wenn du richtig liest und die Sache verfolgst, solltest du bemerkt haben, dass nicht das Opfer, sondern ein befreundeter Helfer versucht, zu retten, was zu retten ist.
Den Riesenunterschied zwischen Angst vor Ansammlungen und Fahren in Bus und Bahn erkenne ich sofort.

Aber ich lese auch, dass der TE leider hier eigene Ansichten und Bewertungen in die Fragen *einpflanzt*. Das verwirrt und zerfranst die Wege.

Wahrscheinlich ist es wie so oft: Der erste Hilfs-Ansatz wächst sich aus zu unendlichen weiteren Problemen und Ursachen. Je näher man kommt, umso größer werden die Probleme bzw. Hürden. Von weitem siehts ganz einfach aus... :sad:

Signatur:

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