Hallo!
durch einen Zufall kam ich gestern mit dem Thema "Hilfe zur Weiterführung des Haushalts" in Berührung.
Kurz zu mir:
Volle EM auf Dauer OHNE Rentenbezug, daher alleiniger Bezug von Grundsicherung.
GDB 100, mit MZ B, G und aG, sowie Pflegegrad 3
Ich lebe alleine in einer Rollstuhl-Wohnung und finanziere die Pflege, welche ich brauche in Kombinationsleistung mit dem Pflegegeld. Ich habe keine Kinder und keine Partnerschaft.
Oftmals jedoch, reicht das gerade so, sprich, es bleibt nix übrig. Auch der Entlastungsbetrag wird voll ausgeschöpft.
Wo kann ich nachlesen/erfahren, ob und wenn ja, welche Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes möglich sind?
Mit meiner SB vom SA möchte ich eigentlich noch nicht darüber sprechen, da sie in der Vergangenheit IMMER darauf bedacht war, zu sparen, wo es nur geht, regelmässig Anträge erst nach Widersprüchen und Dienstaufsichtbeschwerden bearbeitet/genehmigt u.s.w.
Ich traue ihr einfach nicht.
Ich liege mit meinem Vermögen unter der Schongrenze.
Gruss,
MurphysLaw
Welche Voraussetzungen, um "Hilfe zur Weiterführung des Haushalts" durch das Sozialamt zu erhalten?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Sachbearbeiter haben Vorgesetzte. Mit denen kann man so etwas mal erörtern.
Sorry, das war eine Antwort für einen anderen Beitrag.
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http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/70.htmlZitatWo kann ich nachlesen/erfahren, ob und wenn ja, welche Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes möglich sind? :
Antrag stellen. Vorher geht nichts.
Das müssen sie.Zitatda sie in der Vergangenheit IMMER darauf bedacht war, zu sparen, wo es nur geht, :
Zitathttp://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/70.html :
Antrag stellen. Vorher geht nichts.
Der genannte § ist für VORÜBERGEHENDE Weiterführung vorgesehen, nicht für dauerhaft! Mein Bedarf ist unabsehbar, auf Dauer.
Zitat:Das müssen sie.Zitatda sie in der Vergangenheit IMMER darauf bedacht war, zu sparen, wo es nur geht, :
Ich habe mich zu "leger" ausgedrückt.... Jeder Antrag wird (per se) erstmal abgelehnt, und es wird geschaut, ob Widerspruch eingelegt wird, oder (in deren Hoffnung offensichtlich) nicht! Sie tut so, als müsse sie aus eigener Tasche bezahlen und oftmals wird sie erst aktiv, nach Dienstaufsichtsbeschwerde u.s.w.
Sie bekommen Pflegegeld und zahlen davon die erforderlichen Leistungen. So ist das gedacht, übrig bleiben muß da erst mal nichts, es ist ja kein Sparbeitrag .
Was genau meinen Sie mit "Weiterführung des Haushalts" bzw was für weitere Hilfen haben Sie sich vorgestellt? Eigentlich(!) ist es so, daß wenn die zuerkannten Gelder ausgegeben sind, auch Schluß ist. Vielleicht kann man Tipps geben, wenn man mehr weiß.
Hallo!
Ich hoffe z.b. auf Unterstützung fürs Fenster putzen. Diese muss ich aktuell von meinem Regelsatz ansparen. Ich kann auch keine (angemeldete) Reinigung für 16€ aufwärts die Stunde bezahlen, da, wie gesagt, Pflegegeld aufgebraucht wird. Deshalb meine Frage, hätte ein Antrag auf Zuschuss über die Leistungen der Pflegekasse hinaus, Aussicht auf Erfolg und wenn ja, wie? (Gibt es da Besonderheiten?) Oder schliesst der Bezug von Pflegegelder der Pflegekasse diese Zuschüsse GENERELL aus und es gibt nichts zusätzlich??
Also ich wüsste da nichts..... Aber vielleicht meldet sich ja doch noch jemand.
Oder käme das hier in Frage?
http://www.pflegegeld-info.de/entlastungsbetrag-125-haushaltshilfe/
Ich glaub', er möchte einen Nachschlag :/ - leider gibt's nich mehr als die 125€ZitatAuch der Entlastungsbetrag wird voll ausgeschöpft. :
Aber der Link ist hilfreich, danke dafür!
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