Welches Datum zählt bei Krankengeldantrag

25. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 9x hilfreich)
Welches Datum zählt bei Krankengeldantrag

Im Juli habe ich eine neue Arbeit angetreten mit Teilzeit. Davor Vollzeit bis Ende Juni.

In der ersten Juli-Woche musste ich leider die Stelle selbst Kündigen (06.07.), (habe gesundheitliche Gründe, möchte aber nicht näher darauf eingehen). Kündigungsfrist 14 Tage habe ich dabei eingehalten, mich für die Zeit allerdings krankschreiben lassen.
Habe mich dann am 10.07. beim Arbeitsamt entsprechend der Vorgaben gemeldet und bei der Krankenkasse am gleichen Tag angerufen, um einen Antrag auf Krankengeld zu stellen, zum einen weil der neue AG noch keine Lohnfortzahlung machen muss (angestellt < 28 Tage), zum anderen, weil ich länger erkrankt sein werde.

Die Kasse will aber jetzt warten, was der neue AG meldet.

Frage 1:
Es liegt ein abgerechneter Zeitraum vor, warum wartet die Kasse dann bis zu der Juli-Abrechnung?
Sie muss doch den Juni nehmen..... egal ob ein AG-Wechsel war.

Hierzu gibt es auch ein Urteil LSG für das Saarland, Urteil vom 22.06.2005 - L 2 KR 24/03:

Bei der Berechnung des Krankengelds ist auch dann gemäß § 47 Abs. 2 SGB 5 der letzte Entgeltzeitraum zu Grunde zu legen, wenn anschließend ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat, bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im neuen Arbeitsverhältnis noch kein abgerechneter Entgeltzeitraum gegeben ist; dass der Arbeitnehmer bei der neuen Arbeitsstelle eine geringere Entlohnung erhält, ist ohne Bedeutung.

Nach der Rechtsprechung des BSG zur Vorgängerregelung des § 47 Abs. 2 SGB V, § 182 Abs. 5 RVO, darf schon nach dem Wortlaut des Gesetzes für die Krankengeldberechnung nur ein Lohnabrechnungszeitraum herangezogen werden, der vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und abgerechnet war.
Abgerechnet ist ein Lohnabrechnungszeitraum bzw. ein Kalendermonat dann, wenn der Arbeitgeber das in diesem Zeitraum erzielte Arbeitsentgelt vollständig errechnet hat, so dass es ohne weiteres ausgezahlt oder überwiesen werden kann. Mit diesem Rückgriff auf eine vor der Arbeitsunfähigkeit abgelaufene und abgerechnete Lohnperiode soll einerseits das Arbeitsentgelt nach seinem letzten aktuellen Stand ersetzt werden, mithin das Krankengeld allen Veränderungen in den Lohnverhältnissen so dicht wie möglich folgen. Andererseits ist der Grundsatz der "Aktualität des Regellohnes" zugunsten der Praktikabilität seiner Feststellung modifiziert worden: Maßgebend für die Berechnung des Krankengeldes ist nicht der letzte, sondern ein zeitlich zurückliegender, häufig der „vorletzte", dafür aber ein „abgerechneter" Verdienst (BSG, Urteil vom 25.6.1991, 1/3 RK 6/90). Dies dient der Schnelligkeit der Krankengeldberechnung, weil nur aufgrund des Ergebnisses einer bereits durchgeführten Lohn- oder Gehaltsabrechnung dem Versicherten das Krankengeld ohne weiteres und zügig ausgezahlt werden kann. Lohnänderungen, die nach dem Ablauf des maßgeblichen Bemessungszeitraums eintreten, sind daher für die Krankengeldberechnung grundsätzlich unerheblich (BSG aaO.).


Das Ganze ist noch viel länger, daher nur der Auszug.

Frage 2:
Anruf bei der Kasse wegen Antrag Krankengeld war am 10.07.2023. Dann nichts mehr gehört.
Am 17.07.2023 habe ich eine Mail geschrieben (habe mich hierzu bei der Krankenkasse online eingeloggt mit meinen Daten) und darauf verwiesen, dass ich in der Woche zuvor wegen dem Antrag angerufen habe und seither keine Rückmeldung habe.
Heute (25.07.) habe ich nochmal mit der Kasse telefoniert.
Diese will erst warten, bis der "neue" AG die Meldung macht und mir dann erst Sachen für den Antrag zuschicken:
Ich habe bedenken, dass man sagt ich hätte den Antrag zu spät gestellt, aber was zählt denn:
das Datum, wo ich den eigentlichen Antrag gestellt habe (10.07.2023) und eine Mail gesendet oder der Tag, an dem dann der Antrag "richtig" eingeht?
Die Korrespondenz ist zum Glück bei der Kasse einsehbar (Verlauf).

Danke für Antworten



-- Editiert von User am 25. Juli 2023 20:24

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30481 Beiträge, 5446x hilfreich)

zu 1: Die KK will lesen, was der neue AG mitteilt.
zu 2: Abwarten.

Frage 1: Warum hast du nicht direkt am 10.7. schriftlich oder am 1. Tag der AU bei deiner KK den Antrag auf Krankengeld gestellt?
Frage 2: Konnte das Expertenforum *krankenkassenforum.de* deine Fragen nicht beantworten?

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