Welches Plus bei AlgII und Job (Aufstocker)

10. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)
Welches Plus bei AlgII und Job (Aufstocker)

Hallo,
ich habe mal eine für mich sehr wichtige Frage!

Ich lebe im Moment mit meiner Frau in einer Bedarfsgemeinschaft, und wir bekommen zusammen 1148€ pro Monat, wovon wir natürlich noch die Miete nebst Nebenkosten bezahlen müssen.Wenn man jetzt eine Tätigkeit aufnimmt, damit allerdings nicht komplett aus dem Hartz4 rauskommt, sondern dort Aufstocker ist, bleibt ja ein leichtes Plus gegenüber dem reinen AlgII!
Vor 2,5 Jahren war ich für 15 Monate als Halbtagskraft im öffentlichen Dienst beschäftigt (750€ Netto), also auch Aufstocker,und es war schon einiges an Mehrgeld.
145€ gab es erstmal wegen der Arbeit selbst mehr, dann 15€ Arbeitsmittel,15€ Haftpflichversicherung dazu,30€ Versicherungsübernahme, und 45€ (10km tgl.)Fahrgeld.Das waren also 250€ + das Hatz4, was echt gutes Geld war.

Nun meine eigentliche Frage!
Was hätte ich mehr an Geld bei der Aufnahme eines Vollzeitjobs mit 1200€ Netto, oder eines Halbtagsjobs von 600/650€ Netto?
Fahrstrecke wäre lediglich 2km einfach. Nur aus gesundheitlichen Gründen (Gutachten liegen dem JC vor)kann ich keine öffentl. Verkehrsmittel benutzen, bzw. so eine lange Strecke zufuss gehen. Die 30€ Versicherungspauschale war in dem oben erwähnten Job wahrscheinlich auch nur, da es sich um den öffentl. Dienst handelte.
Wäre echt dankbar für konkrete Antworten!


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""Zweifle an allem wenigstens einmal, und wäre es der Satz: Zweimal zwei
ist vier."

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Was hätte ich mehr an Geld bei der Aufnahme eines Vollzeitjobs mit 1200€ Netto, oder eines Halbtagsjobs von 600/650€ Netto? Das ist jetzt natürlich schwierig zu berechnen, da es von den Bruttolöhnen berechnet wird. Wenn ich mal 1550 Euro für den Vollzeitjob und 800 Euro für den Teilzeitjob annehmen, gibt es folgenden Freibetrag:
Vollzeit: 100 Euro plus 20 % von den folgenden 900 Euro plus 10 % von folgenden 200 Euro (1200 ist die Obergrenze) gleich 100 plus 180 plus 20 = 300 Euro
Teilzeit: 100 Euro plus 20 % von den folgenden 700 Euro gleich 100 plus 140 = 240 Euro
Das kann man alles hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Alg_2#Besonderheiten_bei_Erwerbseinkommen

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Danke muemmel, mit dem Link und Deiner Antwort komme ich echt weiter. Muss sehen, was Brutto (Steuerklasse 3, und 0,5 Kinder auf Karte) angesetzt wird.
Dann wäre ja der Unterschied gerade mal ca. 60€, von Halbtags auf Vollzeit.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Dann wäre ja der Unterschied gerade mal ca. 60€, von Halbtags auf Vollzeit. Genau. Ab 1200 Euro Bruttolohn wirkt sich eine Lohnsteigerung nicht mehr aus. Insofern ist es auch egal, ob Sie die Steuerklasse 3 haben - bei der Vollzeitstelle wirkt es sich nicht aus, weil eben bei 1200 Euro Ende ist. Und bei der Teilzeitstelle wirkt es sich nicht aus, weil da in Steuerklasse 3 genau wie in 4 keine Steuern gezahlt werden.

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