Wem steht das Pflegegeld zu? / Pflegeperson bezieht Hartz 4

5. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
alaska.weg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Wem steht das Pflegegeld zu? / Pflegeperson bezieht Hartz 4

Ich habe seit kurzem einen Pflegegrad, mein Freund (wir leben nicht zusammen) pflegt mich und ist auch als Pflegeperson im Gutachten des MDK eingetragen.

Das Pflegegeld geht auf mein Konto, da ich ja die Pflegebedürftige bin, ich soll mit diesem Geld die häusliche Pflege sicherstellen.
Die Pflege war auch schon vorher sicher gestellt, ohne das Geld, das hat auch der MDK festgestellt.
Wäre ich jetzt rein rechtlich verpflichtet, der Pflegeperson das Pflegegeld zu geben (er macht es weiterhin gerne auch unentgeltlich)?

Er müsste das ja dann alles beim Jobcenter angeben und es würde ihm angerechnet werden.

Aber kann ihn das Jobcenter da belangen, denn er bekommt ja de facto nichts von mir?
Oder kann das Jobcenter ihm dann dennoch einfach Geld in Höhe des gesamten Pflegegeldes streichen, welches er ja aber nicht erhält?

Müsste sich das Jobcenter dann nicht an mich wenden?
Und hätten sie damit überhaupt Erfolg, also sie müssten ja dann sicherlich klagen, aber mit welcher Aussicht auf Erfolg?
Denn das Pflegegeld steht ja rechtlich gesehen dem Versicherten, sprich dem Pflegebedürftigen zu. Und weiterhin muss der Pflegebedürftige ja auch keinerlei Nachweise über die Verwendung des Pflegegeldes erbringen (keine Sorge, es wird schon für Hilfen genutzt, aber dann eben außerhäusliche Hilfen, die ich mir dann "kaufe", Taxifahrten, Begleitung zu Ärzten etc.)

Vielleicht hat da jemand bereits Erfahrungen mit gemacht oder hat einfach Ahnung von der Materie.
Bei Angehörigen gestaltet sich das alles ja problemloser, da wäre das Pflegegeld ohnehin anrechnungsfrei, aber so raucht mir gerade der Kopf vor lauter Recherche und ich möchte auf keinen Fall, dass meinem Freund irgendwelche Leistungen gestrichen werden.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

"Nach § 11 Abs. 3 SGB II wird Einkommen, soweit es als zweckbestimmte Einnahme gezahlt wird, nicht auf das ALG II angerechnet. Hierzu zählt auch das Pflegegeld, das jemand bekommt, der jemanden pflegt. Präzisiert wurde dieses in einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit geregelt und klargestellt, dass eine Anrechnung unter bestimmten Umständen nicht erfolgt. Anrechnungsfrei sind....."

Ganzer Artikel https://www.curendo.de/pflege/wird-pflegegeld-auf-das-alg-ii-angerechnet/

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
alaska.weg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, den Artikel kenne ich schon und verstehe ihn so, dass eben nur bei Angehörigen das Pflegegeld nicht angerechnet wird (Punkt 1), Punkt 2 stellt den Sachverhalt dar, falls ich als Pflegebedürftige ALG II beziehen solle und Pflegegeld auf das Konto erhalte (was nicht der Fall ist, ich beziehe eine EM-Rente).

Mir wäre eher wichtig zu wissen, ob das Amt ihm Leistungen kürzen darf OBWOHL ich ihm ja nichts vom Pflegegeld zahle. Und ob das Amt dann im 2. Schritt Aussicht auf Erfolg hätte, mich zu verpflichten, ihm das Geld zu überweisen.

-- Editiert von alaska.weg am 05.08.2017 20:54

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@fb:

Der Artikel datiert von März 2015, ist damit veraltet und entspricht nicht mehr der geltenden Rechtslage. Die Anrechnung, bzw. Nichtanrechnung von zweckbestimmtem Einkommen ist mittlerweile in § 11a Abs. 3 bis 5 SGB II geregelt. Und - so leid es mir tut - ich gehe davon aus, dass das Pflegegeld bei dem Freund der TE als Einkommen anzurechnen wäre. Man könnte versuchen, mit § 11a Abs. 5 zu argumentieren. Ob's gelingt, erscheint allerdings zweifelhaft.

@alaska.weg:

Zitat:
Aber kann ihn das Jobcenter da belangen, denn er bekommt ja de facto nichts von mir?


Was meinst Du mit "belangen"? Strafbar macht sich der Freund jedenfalls nicht, wenn er Dich unentgeltlich pflegt.

Zitat:
Oder kann das Jobcenter ihm dann dennoch einfach Geld in Höhe des gesamten Pflegegeldes streichen, welches er ja aber nicht erhält?


Die Anrechnung fiktiven, nicht verfügbaren Einkommens wäre rechtswidrig.

Zitat:
Müsste sich das Jobcenter dann nicht an mich wenden?
Und hätten sie damit überhaupt Erfolg, also sie müssten ja dann sicherlich klagen, aber mit welcher Aussicht auf Erfolg?


Meines Erachtens hat das Jobcenter keinen Anspruch gegen dich, weil Du nicht verpflichtet bist, Deinen Freund für dessen Freundschaftsdienste zu bezahlen. Sollte jedoch zwischen Euch ein Vertrag bestehen, wonach Du Deinem Freund gegenüber zu einer bestimmten monatlichen Zahlung verpflichtet wärst, dann könnte das Jobcenter diesen Anspruch Deines Freundes auf sich überleiten und in eigenem Namen gerichtlich geltend machen.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alaska.weg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank, das war sehr hilfreich für mich!

Ich meinte belangen im Sinne von: Sie fordern ihn auf, mich zu verklagen, ihm das Pflegegeld zu zahlen und stellen so lange die Zahlungen ein (und setzen ihn und mich damit massiv unter Druck).

Und nein, wir haben nie einen Vertrag über eine Zahlung einer Entlohnung oder Aufwandsentschädigung gemacht und werden das auch nicht tun.
Und er erhält auch nichts in bar von mir, also kann man mir und ihm da im Grunde nichts vorwerfen.

Ich werde sehen, wie sich das entwickelt und hoffe, dass es nicht allzu problematisch sein wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@fb:

Der Artikel datiert von März 2015, ist damit veraltet und entspricht nicht mehr der geltenden Rechtslage. Die Anrechnung, bzw. Nichtanrechnung von zweckbestimmtem Einkommen ist mittlerweile in § 11a Abs. 3 bis 5 SGB II geregelt. Und - so leid es mir tut - ich gehe davon aus, dass das Pflegegeld bei dem Freund der TE als Einkommen anzurechnen wäre.


Danke für den Hinweis!!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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