Weniger Grundsicherung bei Umzug

21. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Derdirkmm
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Weniger Grundsicherung bei Umzug

Hallo,
Ich wohne zur Zeit mit 2 weiteren Personen zusammen. Im Juli werde ich umziehen und dann nurnoch mit 1 Personen wohnen. Beim Amt habe ich mich umgemeldet und jetzt den neuen Bescheid bekommen.
Dort steht das ich ca 100 Eur weniger bekomme.
Vorher 350 Eur jetzt nurnoch 250 Eur. Ist das richtig so oder haben die sich vertan?
Arbeite in einer Werkstatt für Behinderte und vom Regelsatz 430 Eur werden mir 75 Eur abgezogen = 350.
Unter "Unterkunftsbedarf" ist mir aufgefallen das dort noch 2 Mitbewohner stehen obwohl es ja nurnoch 1 ist. Die Miete wird durch 3 geteilt, müsste doch eigentlich 2 sein, oder?
Liegt es vielleicht daran oder bekomm ich wirklich weniger?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Derdirkmm:

Zitat:
Die Miete wird durch 3 geteilt, müsste doch eigentlich 2 sein, oder?
Liegt es vielleicht daran oder bekomm ich wirklich weniger?


Falsch ist die Berechnung des Sozialamtes dann wohl auf jeden Fall (vielleicht war auch Deine Änderungsmitteilung hinsichtlich der Personenzahl missverständlich). Das ist demnach auch bestimmt der Grund (oder ein Grund) warum Du zu wenig wenig bekommst. Deckt sich denn die Differenz die sich aus der der Teilung durch 3 bzw. durch 2 Bewohner ergibt mit der Differenz beim Auszahlbetrag? Dann wäre das der einzige Fehler, ansonsten müsste man weiter schauen.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Derdirkmm
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@Derdirkmm:

Zitat:
Die Miete wird durch 3 geteilt, müsste doch eigentlich 2 sein, oder?
Liegt es vielleicht daran oder bekomm ich wirklich weniger?


Falsch ist die Berechnung des Sozialamtes dann wohl auf jeden Fall (vielleicht war auch Deine Änderungsmitteilung hinsichtlich der Personenzahl missverständlich). Das ist demnach auch bestimmt der Grund (oder ein Grund) warum Du zu wenig wenig bekommst. Deckt sich denn die Differenz die sich aus der der Teilung durch 3 bzw. durch 2 Bewohner ergibt mit der Differenz beim Auszahlbetrag? Dann wäre das der einzige Fehler, ansonsten müsste man weiter schauen.

Gruß,

Axel


Ja deckt sich.
Also wir zahlen 586,86 Eur an Miete. Pro Person also 293,43 Eur.
Dies steht auch auf dem Bescheid.

Miete: "....Name des Vermieters..." Iban.....
293,43 eur

Weiter oben steht die Auflistung:
-Regelbedarf....

-Unterkunftsbedarf:
Ich 195,62eur
Mietanteil (Name Mitbewohner 1). 195,62
Mietanteil (Name Mitbewohner 2). 195,62

Das wären zusammen die 586,86 Eur.

Müsste dort nicht
Ich: 293eur
Mitbewohner : 293 Eur
Stehen??

Wenn ich das weiterrechne komme ich auch wieder auf den Auszahlungsbetrag von 350 eur

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Derdirkmm):
Unterkunftsbedarf:
Ich 195,62eur
Mietanteil (Name Mitbewohner 1). 195,62
Mietanteil (Name Mitbewohner 2). 195,62
Der Mitarbeiter hat zwar die neue Miete, aber noch 3 Bewohner berücksichtigt.
Zitat (von Derdirkmm):
Die Miete wird durch 3 geteilt, müsste doch eigentlich 2 sein, oder?
Ja, genau.
Du kannst Widerspruch erheben.

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