Wer ist zuständig Job Center oder Wohngeldamt

16. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
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(71 Beiträge, 5x hilfreich)
Wer ist zuständig Job Center oder Wohngeldamt

Hallo,
ich bin neu hier und würde gerne aus gegebenen Anlass wissen wie die Zuständigkeit bei folgenden Fall aussieht.

Wir, mein Mann und ich wohnen auf dem Land in einen unbelasteten Eigenheim. Mein Mann bekommt seid kurzen volle Erwerbsminderungsrente bis vorerst 31.07.2016 mit Aussicht auf Verlängerung und hat nebenher noch einen Minijob.
Ich bin zwar auch erwerbsunfähig, bekomme aber aufgrund der fehlenden Zeiten keine Rente und gelte somit als Hausfrau.

Wir haben insgesamt ca. 880€ pro Monat zur Verfügung, was angesicht der Unkosten und Lebenshaltungskosten leider nicht reicht (unserer Meinung nach). Wir zahlen für Strom, Müll, Wasser- & Kanalgebühren, Haus- & Grundvers., Schornsteinfeger, Klärgrubenwartung, Kfz Steuer und Vers. ca. 320 € mtl. zzgl. 200 € mtl. für Heizöl das wir in intervallen nach Bedarf selber beschaffen müssen. Der Heizölbetrag wurde von mir aufgrund des JAhresverbrauch runter gerechnet.

Also haben wir uns beim Job Center gemeldet, die sagen wir hätten rein rechnerisch auf laufende Leistungen keinen Anspruch, da Strom und Auto nicht berücksichtigt wird und gewissen Dinge wie die Gebäudevers., Schornsteinfeger etc. erst nach Fälligkeit mit angerechnet wird. Nun hatten wir ausschließlich einen Antrag auf Heizölkostenübernahme gestellt, der zwar angenommen wird aber nur berechnet wird wenn wir nebenher einen Antrag auf Lastenzuschuss beim Wohngeldamt stellen.
Auf meine Frage wieso, bekam ich die Antwort

"Laut Gesetzgeber muss das Amt zahlen, dass zu Gunsten des Bürger mehr auszahlt"

Nun haben wir das getan und haben laut Wohngeldamt einen Anspruch auf mtl. Lastenzuschuss von 188 € ohne Heizkosten. Da mein Mann Retner ist müssten wir zwecks Heizöl einen Antrag auf Grundsicherung in einer anderen Abteilung des Wohngeldamtes stellen. Dort wurde uns aber gesagt das dies nicht geht, da mein Mann zwar volle Erwerbsminderungsrente bekommt aber diese zeitlich begrenzt ist und nur dauerhafte Renter berücksichtigt werden dürfen und selbst wenn mein Mann dauerhafter Rentner sei, er wenn überhaupt nur anteilig berechnet werden könnte, da ich ja als erwerbsfähig gelte. Dort wurde uns gesagt, dass das Job Center für das Heizöl zuständig sei. Dann würde aber wieder das Problem, das nur eine Behörde zahlen darf auftreten. Wobei der Herr aus der Abteilung für Lastenzuschuss (Wohngeldamt) sagt, das wenn wir Heizölgeld vom Job Center bekommen würden er keine Einwende hat, da dies beim Lastenzuschuss nicht berücksichtigt werden konnte. Das Job Center wiederum beruft sich darauf, das keine Zwei Ämter zahlen dürfen und selbst wenn Sie eine Berechnung anstellen würden, Sie das Wohngeld also den Lastenzuschuss ja mit anrechnen müssten, sodass es am Ende eh wieder heißen würde, das wir keinen Anspruch haben weil unser mtl. Einkommen dann bei ca. 1068 € liegen würde und wir somit unser Heizöl ansparen könnten.

Nun sagt uns das Job Center heute telefonisch, aufgrund das unser Heizöl in ca. 2-3 Wochen leer ist und eine Ansparung nicht mehr möglich ist, das wenn wir damit einverstanden sind das Wohngeld erst ab 01.04.2016 gezahlt wird, das Job Center für 6 Monate Heizöl im vorraus zahlt. Weil so wäre es diesen Monat das Job Center und ab nächsten Monat das Wohngeldamt.

Natürlich könnten wir das Wohngeld dann bis zur nächsten Heizölbeschaffung ansparen, was in unseren Augen aber nicht Sinn und Zweck ist und ausserdem dann an anderer Stelle fehlen würde. Das sagt sogar der Herr vom Wohngeldamt Abteilung Lastenzuschuss und der Herr vom Wohngeldamt Abteilung Grundsicherung sagt das auch, nur das Job Center ist anderer Meinung. Ich bin schon am Überlegen ob es sinnvoll wäre, jetzt bereits das Geld in Höhe von knapp 90 € für den Jahresbeitrag bei der SOVD zu investieren, einfach um es mal prüfen zu lassen bis ende des Jahres.

Sollte etwas undeutlich, verwirrend oder wiedersprüchlich sein bitte ich vielmals um Entschuldigung und erhoffe mir von euch den Hinweis darauf, damit ich es dann besser Erklären kann.

Ich bin für jede Hilfe und/ oder Erfahrungsberichte dankbar.


DANKE

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wir haben insgesamt ca. 880€ pro Monat zur Verfügung Aus Minijob und Rente?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja ca. 880 € zur Verfügung. Um es deutlich zu machen hier die ganz genauen Angaben.

753.49 € Rente ausgezahlt zzgl. 119 € Minjob ausgezahlt sind zusammen 872.49 € pro Monat.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Gastkonto:

Zitat:
Wir zahlen für Strom, Müll, Wasser- & Kanalgebühren, Haus- & Grundvers., Schornsteinfeger, Klärgrubenwartung, Kfz Steuer und Vers. ca. 320 € mtl.


Strom und Kfz-Steuer werden bei der Bedarfsberechnung tatsächlich nicht mitberücksichtigt, das ist korrekt. Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung (tatsächlich nur Haftpflicht) ist allerdings vom anzurechnenden Einkommen in Abzug zu bringen.

Schreib doch mal bitte, was konkret für die oben genannten Kosten des Hauses und die Kfz-Haftpflichtversicherung zu zahlen ist und in welchem Rhytmus die Zahlungen anfallen. Also bitte nicht auf Monatsbeträge runterrechnen, sondern die zu leistende Zahlung und den Zahlungsrhytmus. Es ist nämlich in der Tat so, dass die Unterkunftskosten immer im Monat der Fälligkeit zu berücksichtigen sind und nicht mit rechnerischen Monatsbeträgen.

Auch die Kfz-Versicherung ist nur im Fälligkeitsmonat vom Einkommen in Abzug zu bringen.

Wenn die Zahlen bekannt sind, kann man mal rechnen, wie hoch der rechnerische monatliche Anspruch gegenüber dem Jobcenter wäre. nach erster überschlägiger Rechnung dürfte der allerdings deutlich geringer sein, als der Wohngeldanspruch.

Grundsätzlich schließen sich zwar ALG II und Wohngeld gegenseitig aus, sodass tatsächlich nur eine der beiden Leistungen gezahlt werden kann. Wenn Du aber keinen Anspruch auf laufendes ALG II, wohl aber auf Wohngeld hast, dann sind m.E. die einmalig anfallenden Heizkosten gleichwohl vom Jobcenter - ggf. teilweise - zu übernehmen. Im Monat der Fälligkeit der Heizölrechnung erhöht sich der fiktive ALG II Anspruch. Das Jobcenter hat dementsprechend eine Berechnung des ALG II Anspruchs unter Berücksichtigung der Heizölkosten einerseits und Anrechnung des Wohngeldes als Einkommen andererseits zu berechnen und den sich rechnerisch ergebenden Bedarf zu decken.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo

und danke für die ausführliche Antwort. Ich beantworte auch gerne deine Fragen, möchte aber noch Anmerken, das uns bereits bewusst ist, dass aufgrund der strengen Berechnung des JC (Job Center), das Wohngeldamt/ Lastenzuschuss mehr laufenden Leistung bewilligt, wobei beim Lastenzuschuss das Heizöl für Heizung und Warmwasseraufbereitung nicht berücksichtigt werden darf (warum konnte uns bis Dato keiner Erklären), da dies wohl zum Wohngelamt/ Grundsicherung für dauerhafte Rentner gehört oder bei erwerbsfähigen Personen (zu denen wir gehören) das JC, so sagen es zumindest alle Abteilungen des WGA (Wohngeldamt).

Nun zu den Fragen

Abfallgebühr mtl. 13,88 € von Januar bis Oktober
Wasser- & Kanalgebühren mtl. 32,40 € von Januar bis Oktober
Grundsteuer mtl. 27,47 € von Januar bis Oktober
Hundehaftpflichtversicherung mtl. 10,78 € von Januar bis Dezember
Heizöl erstmalig immer ca. im März mit 1200 €
Einmalig wenn alles i.O. ist 59,55 € Schornsteinfeger
Einmalig wenn alles i.O. ist 124,95 Klärgrubenwartung
Einmalig im Septembe jedes Jahr 299,54 € Haus- & Grundversicherung
Heizöl ein zweites mal immer ca. im November mit 1200 €

Dies ergibt einen Bedarfanspruch von mtl. 84,53 € für die Monate Januar-Februar-Mai-Juni-Juli-Oktober,
im März wären es 1284,53 €,
im April wären es 144,08,
im August wären es 209,48 €,
im September wären es 384,07 €
im November wären es 1224,66 €
und im Dezember wären es 24,66 €,
zzgl. zum Regelbedarf von 720 € für zwei erwachsene Personen.

Die Kfz- Haftpflichtversicherung habe ich mit Absicht aussenvor gelassen, da diese meines erachtens nur Personen bewilligt wird die für min. 6 Monate eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit haben und dies ist bei uns ja nicht der Fall. Ausserdem ist die Heizölberechnung aufgrund unseres Durchschnittsverbrauch errechnet, da dies ja von einigen Faktoren wie Witterung, Verbrauch und Tagesölpreis abhängig ist. Wobei das JC ja nach angemessener qm- Zahl für Zwei Personen im Eigentum berechnet und nicht nach den tatsächlichen qm, was ich persönlich zweifelhaft ansehe, da die Räume die nicht berechnet werden von uns min. auf entfrosten stehen müssen damit unsere komplette Heizanlage nicht ruiniert wird (z.B. Einfirieren der Rohre etc.) und in einer Mietwohnung kann man aufgrund der Nebenkostenabrechnung Nachzahlungen an den Vermieter beim JC geltent machen. Wir haben 2 Bäder das Hauptbad mit 7,98 qm und das andere mit 4,09 qm, Küche mit 6,75 qm, Wohnzimmer mit 29,12 qm mit angrenzenden Eßzimmer von 11,88 qm was durch einen Durchbruch der Wand nicht von einander teilbar ist, sowie 3 Kinderzimmer (12,23+13,13+9,57) mit insgesamt 34,93 qm und ein Elternschlafzimmer mit knapp 25 qm (da läuft die Berechnung beim Bauamt (?) noch, da dieses Raum ein Dachboden war). Zusammen sind das 119,75 qm und das sind nur die Zimmer die eine Heizung haben. Das JC rechnet folgende Zimmer an; Wohnzimmer (ohne Eßzimmer), das kleinere Bad, die Küche und das kleinste Schlafzimmer und kommt somit auf 49,53 qm, da dies unter der angemessenen Grenze von 80 qm bei zwei Personen im Eigentum liegt, rechnen Sie aus Kolanz 80 qm an, also das Maximum. Was für uns bedeutet das immer noch rein rechnerisch 39,75 qm unbeheizt sind.

Bevor es falsch ankommt, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es für uns verständlich und auch ok ist das die erhöhten Betriebskosten wie z:B. Schornsteinfeger erst dann angerechnet werden wenn diese Rechnung fällig ist.

Zitat:
Grundsätzlich schließen sich zwar ALG II und Wohngeld gegenseitig aus, sodass tatsächlich nur eine der beiden Leistungen gezahlt werden kann. Wenn Du aber keinen Anspruch auf laufendes ALG II, wohl aber auf Wohngeld hast, dann sind m.E. die einmalig anfallenden Heizkosten gleichwohl vom Jobcenter - ggf. teilweise - zu übernehmen. Im Monat der Fälligkeit der Heizölrechnung erhöht sich der fiktive ALG II Anspruch. Das Jobcenter hat dementsprechend eine Berechnung des ALG II Anspruchs unter Berücksichtigung der Heizölkosten einerseits und Anrechnung des Wohngeldes als Einkommen andererseits zu berechnen und den sich rechnerisch ergebenden Bedarf zu decken.


Zu AxelK Zitat, wurde uns vom JC telefonisch folgendes mitgeteilt (Gedächtnisprotokoll);

"Selbst wenn wir (JC) im Herbst aus Kolanzgründen eine neue Berechnung anfertigen, würde hier das Wohngeld mit einbezogen werden müssen und Sie hätten ein bereinigtes Einkommen von rund 950 € mtl. abzüglich des Regelbedarf von mtl. 720 € bleibt ein mtl. Restbetrag von ca. 230 €, der durch 6 monatige Ansparung 1380 € ergibt, was den Bedarf an Heizölkosten deckt."

Auf meine Frage warum denn die Betriebs- & Nebenkosten nicht mit angerechnet werden, wurde uns dann mitgeteilt, dass diese nicht mehr mit angerechnet werden darf, da wir das ja über das Wohngeld/ Lastenzuschuss schon pauschalisiert vom Wohngeldamt erhalten.

Frage: Warum kann, darf oder berechnet das JC hier aufeinmal mit Ansparung und nicht mit den Monat der Fälligkeit wie bei z.B. bei den ein- oder zweimaligen Kosten wie Schornsteinfeger, Haus- & Grundversicherung etc. ???

Ich hoffe das unsere Problematik ersichtlich geworden ist und Sorry das der Beitrag so lang ist.

-- Editiert von Gastkonto2015 am 17.03.2016 11:12

-- Editiert von Gastkonto2015 am 17.03.2016 11:14

-- Editiert von Gastkonto2015 am 17.03.2016 11:16

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich muss meinen obigen Text leider etwas hinzufügen.

Bei den genannten 80 qm handelt es sich um eine mündliche Aussage des JC das ich nicht nachweisen kann, da ich auch kein KDU Merkblatt für Hauseigentümer habe und so garnicht nachprüfen kann ob das stimmt. Nun habe ich eben ganz FRECH beim JC (Servicehotline) angerufen und gefragt und bekam da die Antwort das für unsere Gemeinde kein Merkblatt oder Daten hinterlegt sind und man das nur in einen persönlichen Gespräch vor Ort erfahren könnte.

Ausserdem ist mir aufgefallen, dass man Anspruch auf Mehrbedarf hat wenn man die Warmwasseraufbereitung zentral erfolgt, also dann wenn man das Wasser im eigenen Haushalt Erwärmen muss. Dazu müsste man aber einen sepperaten Antrag als Mehrbedarf stellen. Dies wurde uns nie mitgeteilt, obwohl wir mehrfach auch schriftlich mitgeteilt haben, dass durch unser Heizöl auch das Warmwasser Aufbereitet wird.

Habe am Montag ein telefonisch Gespräch mit der Amtsleitung Abteilung Arbeit & Soziales unseres Landkreis. Diese Person soll wohl angeblich den Job Center und dem Wohngeldamt übergeordnet sein und uns Auskunft geben können, welche Rechtssprechung in unseren Fall richtig wäre. Da sind wir echt mal gespannt was dabei raus kommt und werde Euch das dann gerne auch hier mitteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Zum letzten mal in diesen Tread HALLO

Folgendes, hat sich heute im Telefonat ergeben. Ich habe mit der Vertretung der Amtsleitung für Arbeit und Soziales gesprochen und es wurde folgendes mitgeteilt (eigener Wortlaut):

"Da in Ihren Fall, weder Sie noch Ihr Mann einen dauerhaften Rentenbezug erhalten, ist nicht das Wohngeldamt Abtl. Grundsicherung zuständig, sonder so wie Sie richtig vermutet haben das Job Center. ... Und was die Regelung der doppelten Leistung durch 2 verschiedene Ämter angeht, haben Sie auch richtig vermutet, hierzu müsste die selbe Leistung der beiden Behörden gezahlt werden, was in Ihren Fall nicht vorliegt. Denn der Lastenzuschuss beinhaltet die Unterkunfstkosten ohne Berücksichtigung auf zentrale Warmwasseraufberitung und Heizöl, sodass in Ihren Fall, das Job Center verpflichtet ist in angemessener Höhe die Kosten für Heizölbeschaffung zu übernehmen und das Wohngeldamt Abtl. Lastenzuschuss für die Unterkunftskosten. Und wenn es trotz dieser Formulierung im nächsten Antrag abgelehnt wird, melden Sie sich bitte bei der Teamleitung ... des Job Center (Name wurde genannt) und verweisen an mich ... (Name wurde genannt). "

Nadann bin ich mal gespannt. Jetzt habe ich reichlich Namen erhalten, dessen Aussagen alle an das Job Center verweisen mit Begründung. Hoffentlich lenkt das Job Center endlich ein. Dann würde mir endlich ein Stein vom Herzen Fallen. Ach und eine Berechnung, auf Grundlage der Sparmöglichkeiten ist rechtswidrig, es darf nur der Monat inden man Beantrag zugrunde gelegt werden, da nur in diesen Monat ein erhöhter Bedarf entsteht und nur in diesen benannten Monat eine aufstockende Hilfebedürftigkeit besteht.

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