Wer zahlt im Fall einer Erwerbsminderungsrente den Krankenkassenbeitrag?

8. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
mbo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
Wer zahlt im Fall einer Erwerbsminderungsrente den Krankenkassenbeitrag?

Hallo!

Seit Feb. 2007 leide ich an einer Augenerkrankung und bin seit dem auch arbeitsunfähig. Zum 30.06.2007 bin ich in der Probezeit gekündigt worden. Im August war ich zur Reha und bin als arbeitsunfähig entlassen worden. Auch von einer beruflichen Wiedereingliederung wurde abgesehen. Nun habe ich einen Antrag zur BU gestellt und warte noch auf Antwort. Wie geht es jetzt weiter? Kann ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen und wenn ja, werde ich von der Rentenversicherung angeschrieben oder von der Krankenkasse? Und wer zahlt im Fall einer Erwerbsminderungsrente den Krankenkassenbeitrag?

Für Eure Hilfe im voraus vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mbo

ein antrag auf erwerbsminderung ist formlos bei der drv bund zu stellen. die schicken die formulare zu und dann heißt es geduld haben.
du wirst zum gutachter einbestellt und mit allergrößter wahrscheinlichkeit wird abgelehnt.
selbst wenn du schon blind bist/ wärst.
dann legst du widerspruch ein, wieder gutachter. wenn d. widerspruch abgelehnt wird, kannst du vor dem soz.gericht kostenfrei klagen.
das ganze kann jahre dauern.

im fall der rente und auch während d. verfahrens kannst du dich in d. gkv versichern. träger der beiträge ist dein leistungsträger. ich nehme an, du bist im kg bezug?

hast du einen gdb beantragt?

sunbee

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