Hallo und Guten Abend Forum,
Bezieht man Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung XII können dann die Kontoführungsgebühren berücksichtigt werden als Werbungskosten bei der Grundsicherung ?
Ist das eine Einzelfallentscheidung?
Nach einem Urteil des Sozialgerichtes Freiburg (Baden-Württemberg) können Bezieher von Grundsicherungsleistungen Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzen.
Damit gab das Gericht der Klage eines Rentners statt, der gegenüber dem Amt 5,90 € monatliche Gebühren für die Kontoführung geltend machte und die Anrechnung als Werbungskosten forderte. Der Mann begründete seine Forderung damit, dass er zwingend ein Konto benötige, um ohne weiteren Verlust die Sozialleistung erhalten zu können. Das Amt lehnte den Antrag ab und verwies darauf, dass im Regelsatz ein Pauschalbetrag von 1,02 € für Finanzdienstleistungen enthalten sei.
Das Sozialgericht folgte der Argumentation des Rentners und gab ihm Recht.
AZ: S 9 SO 406/08
Wie ist die Rechtslage ?
Viele Grüße
Suse
Werbungskosten Kontoführungsgebühren Bank Grundsicherung
2. Juli 2022
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Frage vom 2. Juli 2022 | 18:39
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten Kontoführungsgebühren Bank Grundsicherung
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#1
Antwort vom 3. Juli 2022 | 16:51
Von
Status: Philosoph (13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
Zitat:AZ: S 9 SO 406/08
Mehr als eine einsame, 11 Jahre alte erstinstanzliche, dafür in Deinem Sinne positive Entscheidung hast Du nicht gefunden? Würde mir schonmal erheblich zu denken geben.
Ich gehe davon aus, dass die Kontoführungsgebühren nicht übernahmefähig fähig sind.
Schau mal hier: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen
Dort findest Du bei Eingabe des Sachgebietes Sozialhilfe und dem Suchbegriff Kontoführungsgebühren etliche obergerichtliche Entscheidungen zum Stichwort Kontoführungsgebühren in der Sozialhilfe.
Ich habe nicht weiter nachgesehen, wage aber zu behaupten, dass die allermeisten, wenn nicht alle, Entscheidungen zu dem Ergebnis kommen, dass Kontoführungsgebühren nicht zu übernehmen sind.
Am besten suchst Du Dir die Entscheidung des LSG Deines Bundeslandes raus und schaust mal, was die da so entschieden haben.
Ansonsten sprichst Du von Werbungskosten. Heißt das, Du bist neben der Rente und der Grundsicherung noch erwerbstätig? Dann könnte das vielleicht anders aussehen.
Gruß,
Axel
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