Hallo,
Ich hab eine Frage bezüglich der staatlichen Leistungen bei einer Anstellung in einer Werkstatt für Behinderte Menschen.
Ich bin zur Zeit im ersten Jahr des Berufsbildungsbereich im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben. Mit dem Ziel danach in einer Werkstatt für Behinderte Menschen (Wfbm) oder andere Leistungsanbieter zu arbeiten.
Jetzt ist die Sache mit den staatlichen Leistungen für mich undurchsichtig. Berechtigt dort zu arbeiten bin ich, wurde auch schon geprüft. Wie läuft das jetzt aber mit dem Bürgergeld?
Im Internet steht, wenn ich in einer WfBM arbeite sollte ich Grundsicherung kriegen, also Leistung vom Sozialamt und nicht mehr das Bürgergeld, also Leistung vom Jobcenter/Agentur für Arbeit. Da steht aber nicht das ich es muss und ich hab nirgends wo gefunden das es nicht möglich ist beim Bürgergeld zu bleiben.
Jetzt ist meine Frage, wenn ich bei eine WfBM arbeite, MUSS ich zum Sozialamt wechseln oder kann ich auch beim Jobcenter bleiben?
UND!!
Wenn ich beim Bürgergeld bleiben kann, also beim Jobcenter, gibt es da Unterschiede bei der Anrechnung der Gelder die ich von der WfBM bekomme, wenn man das Bürgergeld und die Grundsicherung vergleicht? Oder agieren beide nach dem gleichen anrechnungsgrundlagen?
Bis jetzt bin ich noch beim Jobcenter. Es heißt ja auch, wenn man zu wenig verdient, hat man das Recht auf bürgergeld. In einer WfBM verdient man sowieso so wenig das man auf staatliche Leistung angewiesen ist. Deswegen, und wegen weitere Gründe ist es für mich undurchsichtig. Kennt sich da jemand aus?
Danke im Vorraus.
Liebe Grüße aus Bremen
-- Editiert von User am 29. Mai 2023 18:58
-- Editiert von User am 29. Mai 2023 18:59
Wfbm und Bürgergeld
29. Mai 2023
Thema abonnieren
Frage vom 29. Mai 2023 | 18:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wfbm und Bürgergeld
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#1
Antwort vom 30. Mai 2023 | 15:39
Von
Status: Unbeschreiblich (29687 Beiträge, 5345x hilfreich)
Später, nach Ende der Zeit im BB-Bereich wird neu entschieden, wie es weitergeht.ZitatBerechtigt dort zu arbeiten bin ich, wurde auch schon geprüft. :
Nicht immer und unbedingt bleibt man dann in der WfBM.
Es kommen nach den grundsätzlich 2 Jahren im BB-Bereich evtl. auch andere Anbieter (ähnlich zu WfBM) in Frage.
Und jetzt?
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