Mein Bafög Antrag wurde abgelehnt.
Jetzt möchte ich in Widerspruch gehen.
Sollte ich dafür zum Anwalt gehen?
Das Bafög Amt hängt sich unter anderem an einem Studiengang auf für den ich kein Bafög beantragt habe.
Ist das zulässig.
Ich bin schwerbehindert. Meine Asperger Autismus Diagnose bekam ich erst mit 30.
Das hat dazu geführt, dass ich mein Studium öfters auf Grund von Depressionen abgebrochen.
Das Amt ist der Ansicht, dass ich nicht immer dieselbe Diagnose anführen kann.
Ist das richtig?
Widerspruch Ablehnung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Kommt darauf an. IdR kann man einen Widerspruch gegen eine BAföG- Ablehnung auch ohne anwaltliche Hilfe verfassen.ZitatJetzt möchte ich in Widerspruch gehen. Sollte ich dafür zum Anwalt gehen? :
Zunächst (und bei baldigem Fristablauf) genügt der fristwahrende Widerspruch. Die Begründung kann man dann (evtl. mit anwaltlicher Hilfe) nachliefern.
Das verstehe ich leider nicht.ZitatDas Bafög Amt hängt sich unter anderem an einem Studiengang auf für den ich kein Bafög beantragt habe. :
BAföG-Leistungen werden grundsätzlich gewährt, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt.
Meine Fragen:
- Welche Diagnose hast du denn angeführt, bevor du 30 wurdest und schon Student warst?
- Wie alt bist du?
- Wie lange hast du vorher BAföG für welchen Studiengang bekommen?
- Für welchen Studiengang hast du jetzt BAföG beantragt?
- Seit wann bist du über die Regelstudienzeit hinaus?
Ich habe in Passau Journalismus studiert. Diesen Studiengang musste ich auf ärztlichen Rat nach dem 4. Semester abbrechen. Für dieses Studium habe ich kein Bafög beantragt, weil meine Eltern zu viel verdient haben.
Ich habe davor 3 mal das Studium abgebrochen auf Grund schwerer Depressionen. Meine Asperger Autismus Diagnose war zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Der Autismus ist die Ursache der Depressionen. Ich bin mittlerweile auch schwerbehindert.
Ich bin 34, und würde jetzt elternunabhängiges bafög bekommen.
Ich habe bisher insgesamt 2 Semester Bafög bekommen, wobei das Bafög Amt sich für mein Studium im Ausland nicht interessiert. Somit habe ich bisher 1 Semester bafög bekommen.
Die Regelstudienzeit habe ich nie überschritten.
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Auch Studierende mit Einschränkungen und nachgewiesenem GdB hätten Anspruch--- sofern sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
Der Ablehnungsbescheid enthält garantiert rechtliche Grundlagen aus dem Gesetz, die man evtl. vllt. uU mit Widerspruch angreifen kann.
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