Widerspruch Krankenkasse Langfristverordnung

5. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerspruch Krankenkasse Langfristverordnung

Hallo lb. Community,

ich habe ein Problem mit der Krankenkasse (gesetzlich). Aufgrund chronischer Krankheit/Behinderung benötige ich dauerhaft regelmäßge Physiotherapie. Daher habe ich einen Antrag auf eine Langfristverordnung gestellt. Dieser wurde im ersten Anlauf abgelehnt (durch ein sog. Gutachten des MDK Bayern), weil keine ausreichenden Befunde vorlangen (mir wurde von der KK gesagt, dass ich nichts einreichen müsste). Dem habe ich widersprochen, und ca. 30 Seiten ärztliche Unterlagen beigefügt. Im zweiten Anlauf wurde mir durch denselben Mediziner des MDK Bayern erneut bescheinigt, dass kein Bedarf vorhanden wäre. Stattdessen hat er mir im zweiten sog. Gutachten mit Bezug auf ein Praxisjournal aus dem Jahr 2011 von meinem damaligen Hausarzt empfohlen eine Therapie zu machen, welche damals vom entsprechenden Facharzt wegen nicht eingetretener Besserung beendet wurde. Nach erneutem Widerspruch, kam auch erneut die dritte Ablehnung, mit Verweis auf das vorherige sog. Gutachten wurde mir mitgeteilt, dass der Fall nicht erneut geprüft wird.
Daraufhin landete die Angelegenheit beim Widerspruchsausschuss. Von dort habe ich heute Antwort erhalten (Widerspruchsbescheid nach §85 Sozialgerichtsgesetz) und erklärt. wie das Genehmigungsverfahren abläuft (Meine Diagnosen sind nicht in den Vereinbarungen über Praxisbesonderheiten für Heilmittel nach §84 Abs 8 Satz 3 SGB V Anlage 1 & 2aufgeführt, daher Einzelfallentscheidung). Mein Antrag wurde abgelehnt, weil der Widerspruchsausschuss nach eigener Aussage über keine medizinische Kompetenz verfügt und sich daher auf die o.g. drei sog. Gutachten des MDK Bayern beruft und ausschließlich diese als Grundlage der Entscheidung benennt.
Meine Einsprüche zu diesen Gutachten wie auch nach der Weitergabe an den Widerspruchsausschuss eingereichten med. Unterlagen wurden nicht berücksichtigt.


Aus meiner Sicht hat eine fundierte med. Prüfung nie stattgefunden. Das einzige med. Gutachten (#2) mit fachlichem Bezug zu meinem Fall berücksichtigt von 30 Seiten Arztbriefen, Befunden, Krankenhaus- wie Facharztunterlagen exakt 2 Seiten - die ersten beiden. Dies sind auch leider die ältesten, von meinem damaligen Hausarzt.

Vor dem Sozialgericht klagen werde ich selbstverständlich innerhalb der Frist von einem Monat.

Besteht parallel die Möglichkeit gegen den MDK Bayern bzw. dessen Mitarbeiter vorzugehen? Gibt es denn eine Aufsichtsbehörde (Das Bundesversicherungsamt ist es nicht, bei bay. Sozialministerium wusste bei telefonischer Nachfrage niemand bescheid) und/oder weitere Stellen um seinem Ärger Luft zu machen? Und ist es öffentlich bekannt nach welchen Richtlinien und Kriterien der MDK urteilt, möglicherweise bestimmte verpflichtende Vorgehensweisen zur Erstellung der sog. Gutachten?

Ich freue mich über hilfreiche Tipps & Ratschläge!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
James.Blond
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

In Vino Veritas !

Bitte antworten Sie hier ernsthaft oder gar nicht.

-- Editiert von Moderator am 05.11.2015 13:07

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

auf der Seite mdk-bayern.de gibt es ein Online Beschwerde-Formular, wenn man sich über ein Gutachten oder Gutachter beschweren will.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

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