Widerspruch gegen. GdB-Bescheid abgewiesen.

29. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rheingold-Cad
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerspruch gegen. GdB-Bescheid abgewiesen.

Hallo liebe Forenmitglieder. Brauche Euren Rat.

Bei mir wurde die Diagnose „chronische lymphathische Leukämie" (CLL) im März .2011 gestellt. Danach folgende Therapie:

5 Zyklen Chemo von 08.2011. bis 12.2014: enge Kontrolle, alle 3 Monate. Neu nun im Abstand von 5 Monaten.

Aktueller Stand der Ärzteaussagen (insbesondere des Onkologen): Eine Heilung ist ausgeschlossen.

Weitere Erkrankungen: Schlaganfall 02.2011, Schlafapnoe-Syndrom 2009

wiederholte Entfernungen von Tumoren (Basalioms) Zuletzt in 02.2012.

Chronische Endzündung der Stimmbänder mit anhaltender Heiserkeit

Nebennierentumor. Entfernung der rechten Nebenniere: 02.2014.



Per Bescheid aus 06.2011 habe ich einen GdB i.H. von 70 bekommen, befristet bis 12.2014.

Der VdK hat in meinem Namen fristgerecht Widerspruch eingereicht, weil er feststellen mußte, daß ausgerechnet von meinem Onkologen keine zeitnahen Befunde angefordert wurden, und dass zu meiner Krebs-Erkrankung, die ein normales Arbeits- und Privatleben für mich unmöglich macht.

Ich habe mich selbst darum gekümmert und das hier sehr wichtige Attest meines Onkologen nachgereicht (was ganz sicher Aufgabe des Versorgungsamtes gewesen wäre), um zu einer qualifizierten Beurteilung und Einstufung zu kommen. Mein sehr verwunderter Onkologe sagte mir dazu außerdem, „dass ja die 5 Jahresfrist (die man ja auch Heilungsbewährung nennt) noch nicht erreicht sei und noch einmal, dass bei einer CLL keine Heilung möglich ist.

Der Verlust der für den gesamten Organismus wesentliche Nebenniere fand gar keine Berücksichtigung.

Mit Schreiben vom 23.03.2015 liegt mir die Ablehnung meines Einspruchs vor.

Begründung: Der zusätzliche Befund wurde ausgewertet. Aus der vorliegenden, gutachtlichen Stellungnahme geht hervor, dass mein vorausgegangenes Anhörungsschreiben nicht zu beanstanden ist.

Gutachtliche Stellungnahme vom Versorgungsamt:


1.behandeltes Lyhmphom nach Ablauf der Heilungsbewährung: 30
2.Schlafapnoe-Syndrom: 20
3.Hirndurchblutungsstörung: 20
4.depressive Verstimmung: 20

Gesamt GBD: 50



Was kann ich jetzt noch tun? Ist es sinnvoll, einen FA für Sozialrecht hinzuzuziehen? Kennt jemand eine sehr gute Kanzlei in Mönchengladbach oder der Nähe?



Bei der Schwere meiner Krankheit + für meine weitere volle Berufstätigkeit ist der GdB für mich immens wichtig.



Dank + beste Grüße


-- Editiert von Moderator am 29.03.2015 18:46

-- Thema wurde verschoben am 29.03.2015 18:46

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Es geht jetzt also um den Unterschied 50 vs. 70 %? Macht das irgendeinen Unterschied, vom etwas gesunkenen Steuerfreibetrag mal abgesehen?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rheingold-Cad
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja Beruflich, durch die 70% konnte ich mit dem Intergrationsamt eine Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber aushandeln.
Da ich alleinstehen bin muss ich alles versuchen meinen Arbeitsplatz zu halten. Mein Arbeitsplatz ist 65 km entfernt, durch die Vereinbarung kann ich einige Tage im Monat von zu Hause arbeiten. Das habe ich aber nur durch meie Behinderung durch bekommen. Ich habe große Schwierigkeiten die Woche durch zu stehen. Ich muss aber noch ein paar Jahre durch halten. Mir geht es hier nicht um die Steuerersparnis.



-- Editiert von Rheingold-Cad am 29.03.2015 20:30

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Rheingold-Cad):
Das habe ich aber nur durch meie Behinderung durch bekommen.


Dann ist ja alles in Butter. Arbeitsrechtlich "gilt" eine Schwerbehinderung ab GdB 50 - daher ist es egal, ob Sie 50 oder 70 haben. Es gibt noch eine Sonderregelung für Leute mit GdB 30, die aber hier und bei Ihnen ja nicht zur Debatte steht.

Ergo dürfte sich an Ihren "erkämpften" Vorteilen nichts ändern.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Rheingold-Cad:

Ehrlich gesagt sehe ich auch nicht so wirklich welchen Vorteil Dir die Erhöhung des GdB bringen sollte. Oder geht es um irgendwelche Merkzeichen?

Aber, wenn Du unbedingt Klage gegen den Widerspruchsbescheid einreichen willst (Dauer des Klageverfahrens voraussichtlich 1 1/2 bis 2 Jahre), dann meine Anwaltsempfehlung:

Zitat:
RA Christoph Huylmans, Hüttenallee 191, 47800 Krefeld, Tel.: (0 21 51) 4 17 17 00.


Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

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