Widerspruch gegen Wohngeldanspruch sinnvoll?

20. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
tomatriga
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)
Widerspruch gegen Wohngeldanspruch sinnvoll?

Hallo zusammen,

im August 2015 habe ich Wohngeld beantragt, dies auch bewillig bekommen. Ab Januar hat sich dies automatisch erhöht.
Nun geht mein Partner nebenher Zeitung austragen und dies haben wir vergessen mit anzugeben und reichten es von uns aus nach. Daher wurde unser Anspruch rückwirkend gekürzt und wir müssen was zurück zaheln. Das sehen wir auch ein.

Nun trägt aber Mai mein Freund allerdings keine Zeitung mehr aus und unsere Einnahmen sinken dementsprechend. Dies teilten wir auch dem Amt mit, bekamen darauf alleing eine Ablehnung.

Wenn wir das richtig gelesen haben, dann bekommen wir nun nur mehr Wohngeld wenn das Gesamteinkommen sich um 15% verringert. Wird da vom Netto oder Brutto ausgegangen? Und ist dies so richtig bzw. gesetzlich rechtlich?

Lohnt sich gegen den Bescheid Einspruch einzulegen? Mein Verdienst variiert jeden Monat durch Schichtzulagen usw..
Ich lese immer etwas vom Jahreseinkommen, heist dies Kalenderjahr oder die letzten 12 Monate?

Vielen Dank für Eure Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Wenn wir das richtig gelesen haben, dann bekommen wir nun nur mehr Wohngeld wenn das Gesamteinkommen sich um 15% verringert. Das ist richtig.
Wird da vom Netto oder Brutto ausgegangen? Weder noch - vom Bruttoeinkommen werden je 10 % abgezogen, wenn man
1. Steuern zahlt
2. Pflichtbeiträge zur KV und PV zahlt
3. Pflichtbeiträge zur RV zahlt
1.000 Euro Bruttogehalt würden also mit 700 Euro angerechnet, obwohl man in Steuerklasse 1 etwa 790 Euro Nettolohn hat.
Ich lese immer etwas vom Jahreseinkommen, heist dies Kalenderjahr oder die letzten 12 Monate? Weder noch - es ist das zu erwartende Einkommen der nächsten 12 Monate.

Das kann man übrigens alles im Wohngeldgesetz nachlesen.

-- Editiert von muemmel am 21.05.2016 14:10

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
tomatriga
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort, so richtig weis ich allerdings immer noch nicht ob es sich lohnt in Widerspruch zu gehen.
Wir haben Wohngeld von August 15 bis August 16 bewilligt bekommen, aber Mai fällt wie gesagt das Geld von meinem Partner weg, also sind es ca 230-20 Euro weniger.
Die Wohngeldstelle ist allerdings der Meinung das Wohngeld nicht anzuheben.
Besten Dank im Vorraus

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

aber Mai fällt wie gesagt das Geld von meinem Partner weg, also sind es ca 230-20 Euro weniger. Nun haben Sie ja nicht verraten, was Sie vorher bekommen haben, also kann ich nur Rätsel raten: Hatten Sie z. B. 1800 Euro, sind 230 Euro eben weniger als 15 %. Das könnte also korrekt sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
tomatriga
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Also lt. Bescheid hat die Wohngeldbehöre das letzte Mal ein Einkommen 1544,59 zurgrunde gelegt. Und diesmal sind es 1363,87 Euro. Damit wären es keine 15% weniger.

Nun habe ich aber das Problem das ich nicht verstehe wie sich der Betrag zusammensetzt wie sie das Einkommen berechnen.
Ich habe je nach Monat mal mehr oder weniger. Je nach wie und wann ich arbeiten war.
Wird nur der Festbetrag ohne Zuschläge berechnet? Und davon werden pauschal noch 10% abgezogen, genau?
Das Geld vom Zeitung austragen ist je nach Umfang auch von Monat zu Monat verschieden. Und werden da auch 10% abgerechnet?

Also müsste die Wohngeldstelle ja jetzt davon ausgehen, was ich von 08/15 bis 08/16 verdient bzw verdiene?

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