Widerspruch zur rückwirkenden Bafögnachforderung

7. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Carolinerecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch zur rückwirkenden Bafögnachforderung

Bitte, ich brauche dringend fachliche Hilfe. Es geht hier für mich um eine sehr große Summe, aufgrundet 6.000 Euro, die ich nun zusätzlich zurück zahlen soll.

Folgendes ich bekam während meines Studiums Bafögzahlungen in halber Form Kredit und Nichtkredit. Mein Studium beendete ich erfolgreich im Jahr 2016. Im Jahr 2017 konnte ich den Kredit vollständig mit Rabatt an den Staat zurückzahlen.

Meine Eltern bekamen im Jahr 2018 vom BafögAmt eine Aufforderung ihre Einkommensverhältnisse zu erklären. Was sie taten.
Mein Vater ging im Jahr 2014 in Rente, dass hatte für mich zur Folge, daß sich meine Bafögunterstützung um 100% steigerte. Dies geschah alles in Zusammenarbeit mit dem betreuenden BafögAmt.

Was ist nun passiert. Im steuerlichen Einkommensjahr 2015 bekam mein Vater seine gesetzliche Rente und eine einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt. Dieses Kapital wurde jahrelang aus Gehaltsabzügen bei proBAV Zürich bei dieser Versicherung angespart. (Über die Einzahlungen gibt es Nachweise).
Mein Vater meint es sei Vermögen, sein Vermögen und keine wiederkehrende Einkunftsart. Er meint diese Kaptitalabfindung fällt nicht unter §§13 bis 24EStG. Also nicht Einkommen im Sinne des §21 Abs.1, da sie auch nach Absatz 3 nicht als Einkommen gilt.

Mit dieser Begründung habe ich widersprochen. Darauf hin bekam ich einen neuen Bescheid, indem die Summe auf 5.700 Euro reduziert wurde. Keine Erklärung warum reduziert wurde, was nun fehlerhaft war, keine Hinweise auf meine Einsprüche. Nix.

Habe ich Chancen bei einem erneuten Widerspruch ? Oder ist es sinnlos weil mein Vater irrt ? Leider können mir meine Eltern geldlich nicht helfen. Ihr Vermögen brauchen sie jetzt für die Krebserkrankung meiner Mutter. Gäbe es hier eine Härtefall Regelung ? Meine Mutter ist 2018 sehr schwer erkrankt, die Prognose ist sehr schlecht.

Danke für das Mitlesen und Zuhören.

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9 Antworten
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#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Carolinerecht123):
Habe ich Chancen bei einem erneuten Widerspruch ? Oder ist es sinnlos weil mein Vater irrt ?


Das lässt sich aus Deinen Angaben nicht beantworten, da es verschiedene Modelle gibt.

Ich selbst habe auch durch einen jährlichen Gehaltsabzug (vom unversteuerten Steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen) einen Betrag angespart, der mit 65 fällig wird.
Dann wird die Summe, die durchaus zu meine Vermögen zählt versteuert und es werden auch Sozialversicherungsbeiträge dafür fällig.

Falls es sich bei der Leistung, die Dein Vater erhielt, um eine vergleichbare Regelung handelt -das kann nur er wissen - hat er sich hinsichtlich der Auswirkungen geirrt.

Berry

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#2
 Von 
Carolinerecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Falls es sich bei der Leistung, die Dein Vater erhielt, um eine vergleichbare Regelung handelt -das kann nur er wissen - hat er sich hinsichtlich der Auswirkungen geirrt.

Berry


Hallo Sir Berry, danke für deine Antwort. Ich habe gestern lang mit meinem Vater telefoniert und folgende Auskunft bekommen. Es war so wie du es geschildert hast. Es ging um 10.000 Euro, die im Steuerjahr 2015 komplett vollständig ausgezahlt wurden. Auf diese Summe mussten Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Die Krankenkasse verteilt die Summe auf 10 Jahre.

Sobald man Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss, gilt dies als Einkommen ? Ist dies so gesetzlich niedergeschrieben ? Sorry, wenn ich so dumm daher frage, ich bin hier leider sehr unwissend. Das studierendenWerk Berlin, ging darauf gar nicht ein.

Warum kann man diese Summe nicht auf verschiedene Steuerjahre aufteilen ? Wenn es schon kein Vermögen ist, sondern als Rente betrachtet wird. Hätte mein Vater 1 Mio auf seinen Konto gehabt und nur diese kleine gesetzliche Rente - ohne proBAV Zürich - hätte ich heute nicht diese Schwierigkeiten mit dem Bafögamt/studierendenWerk Berlin. Irgendwie sehr ungerecht.

Meinen Eltern tut dies sehr leid, sie sind beide sehr geknickt über diese große Rückforderung. Ich darüber, dass ich meine Mutter nicht mehr lange habe und noch mehr sparen muss um dies zu bezahlen.

Caroline

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Du solltest aber erwähnen, das ihr einen Aktualisierungsantrag gestellt habt.
Denn bei einem normalen BAföG-Antrag wäre das Einkommen deines Vaters im Jahr 2015 gar nicht mehr abgefragt worden.

Zudem wundert es mich, dass du bereits 2017 den Darlehensanteil zurückzahlen konntest. Normal ist das erst 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer möglich.

PS: Vergiss nicht, den geänderten Bescheid selbst beim BVA zu melden. Dann bekommst du von dort wenigsten etwas zurück.

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#4
 Von 
Carolinerecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von alida):
Du solltest aber erwähnen, das ihr einen Aktualisierungsantrag gestellt habt.


Ja das stimmt. Hatte aber die Ursache, daß aufgrund der niedrigen Rente, mein Vater keine Unterstützung zahlen konnte. Ich war mitten in der Schlussphase und ich konnte nebenbei schlecht arbeiten gehen.

Zitat (von alida):

Zudem wundert es mich, dass du bereits 2017 den Darlehensanteil zurückzahlen konntest. Normal ist das erst 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer möglich


Die Aufforderung zur Begleichung und das Rabatt-Angebot der Darlehensbegleichung bekam ich unaufgefordet. Durch meine Patentante und mein Erspartes durch Nebenjobs, konnte ich diese Summe aufbringen. Mir war immer klar, daß es Darlehen ist. Und für mich Schulden. In meinem Studium habe ich mir alles vom Munde abgespart, damit ich schnell von diesem Schuldenberg wegkomme.

Zitat (von alida):
PS: Vergiss nicht, den geänderten Bescheid selbst beim BVA zu melden. Dann bekommst du von dort wenigsten etwas zurück


Danke für diesen Tip. Mein Eindruck ist, daß im neuen Bescheid überhaupt nicht meine Darlehnensrückzahlung berücksichtigt wurde. Obwohl ich mit VorgangsNr. usw alles vollständig im Widerspruch dargelegt habe.

Kann es sein, daß nach Gutdünken gerechnet wird ? Ich bin doch ein Vorgang mir einer Nr. die sich nie geändert hat. Dieser Sachbearbeiter muss doch auch dies berücksichtigen. Erwarte ich da zuviel ?

Caroline

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Das sind zwei unterschiedliche Stellen
-> das BAföG-Amt
-> das Bundesverwaltungsamt, das den Darlehensanteil einzieht
Kommunikation zwischen den beiden Ämtern findet nur in einer Richtung statt, vom BAföG-Amt zum BVA.

Hattest du einen Fachrichtungswechsel, hast du einen Bachelor und einen Master abgeschlossen? Dann könnte es nämlich sein, dass biher nur die Erstausbildung gemeldet wurde. Nur so wäre es zu erklären, dass du bereits einen Rückzahlungsbescheid vom BVA erhalten hast.

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#6
 Von 
Carolinerecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von alida):
Hattest du einen Fachrichtungswechsel, hast du einen Bachelor und einen Master abgeschlossen?


Ja, genau so war es. In Mannheim Bachelor, in Berlin Master. In dem Darlehensrückforderungssummen- Bescheid 2017, waren alle ausgezahlten Darlehen aus Mannheim und Berlin enthalten.

Der jetzige Bescheid ist deshalb auch fehlerhaft, weil Darlehenen zurückgefordert werden, obwohl ich es vollständig beglichen habe. Aber darauf gehen die überhaupt nicht ein.
Also wenn ich irrtümlich zuviel Darlehen gewährt bekomme habe, ist dieser Fehler durch meine Zahlung bereits korrigiert. Hier ist kein Schaden entstanden.

Was muss ich jetzt dem studierenWerk Berlin schreiben ? Können die Ämter dies nicht untereinander abgleichen und verrechnen. Sonst warte ich auf eine Rückzahlung vielleicht 2 bis 3 Jahre.

Du siehst es auch, wie Sir Berry, daß diese einmalige Kapital-Zahlung an meine Eltern, meine Bafög-Ansprüche zunichte gemacht hat ? Dass es rechtens ist, daß ich es zurück zahlen muss ?

Für deine Hilfe sage ich schon einmal ein dickes Danke Schön. Ebenso an Berry

Caroline

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#7
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Mir ist immer noch der zeitliche Ablauf nicht klar.
Du hast im Jahr 2016 dein Studium abgeschlossen. Wenn es in Regelstudienzeit war, Ist die Rückzahlung des Darlehensanteils erst ab Jahr 2021 fällig. Wie konntest du dann im Jahr 2017 bereits zurückzahlen, ohne dass deine Daten vom BAföG-Amt ans BVA geleitet wurden?

Ja, das Einkommen deines Vaters im Jahr 2015 war zu hoch. Durch die dumme Aktualisierung wird es jetzt eben angerechnet.

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#8
 Von 
Carolinerecht123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von alida):
Du hast im Jahr 2016 dein Studium abgeschlossen. Wenn es in Regelstudienzeit war, Ist die Rückzahlung des Darlehensanteils erst ab Jahr 2021 fällig. Wie konntest du dann im Jahr 2017 bereits zurückzahlen, ohne dass deine Daten vom BAföG-Amt ans BVA geleitet wurden?


Deswegen verstehe ich es auch nicht, dass das Bafögamt diese Zahlung nicht berücksichtigt. Aber es ist Berlin, ich denke da liegt die Lösung. In dieser Stadt ist alles anders.
Tatsächlich habe ich 2 Semester über der Regelstudienzeit gelegen. Wie gesagt, ich bekam die Aufforderung ungefragt. Die Ablöse des Darlehens ist ja nicht das Problem, ist ja schon gelöst.

Um jetzt auf die richtige Rückzahlungssumme zu kommen, ist meine Annahme richtig, wenn ich so rechne.
Das Steuerjahr -12 Monate- 2015 ist zu hoch, hier hätte ich gar keinen Anspruch bis wenig Anspruch auf Bafögunterstützung. Also muss dies entsprechend rückgezahlt werden.
Das Steuerjahr 2014 und 2016 betrifft es nicht, da hätte ich den erhöhten monatlichen Baföganspruch, wie einst errechnet. ? Monatlich deshalb weil ich bis Sep. 2016 Bafög bekam.

Oder wird durch die Aktualisierung alles anders gerechnet ?

Caroline

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#9
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ja, bei einer Aktualisierung wird as Elterliche Einkommen anders angerechnet.
Nicht mehr einfach das Jahres-Einkommen vom vorletzten Jahr vor Antragstellung, sondern das tatsächliche Einkommen im Bewilligungszeitraum.

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