Wie ALG I beantragen - Timing

16. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 6x hilfreich)
Wie ALG I beantragen - Timing

Liebes Forum,

ich bin Selbständiger und möchte zwischen Aufträgen noch meine restlichen ALG I Ansprüche abrufen. Ich bekomme demnächst einen Vertrag für ein Projekt, das im März abgeschlossen ist, im Laufe des Februars und März rechne ich mit den Verträgen für Projekte, die im September/Obtober abgeschlossen werden (es gibt wohl jeweils zu Vertragsabschluss bereits einen Abschlag).
Wie muss ich vom Timing her am besten vorgehen, damit es bei der Agentur für Arbeit keinen Konflikt mit den Zahlungen gibt - inklusive Meldung?

Vielen Dank für alle freundlich formulierten Antworten!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

ALG I ist eine Versicherungsleistung, das wird unabhängig von sonstigen Einkünften gezahlt.

Man muss allerdings dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen und sich auch aktiv bemühen, eine (spzialversicherungspflichtige) Anstellung zu finden. Davon klingt bei dir gerade gar nichts an...

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
ALG I ist eine Versicherungsleistung, das wird unabhängig von sonstigen Einkünften gezahlt.
Leider ist das für Erwerbseinkommen nicht richtig. Aber schön wärs durchaus. :cheers:

Als selbständig Erwerbstätiger kann man pauschal 200,- pro Monat als Einkommen geltend machen.
Darüber hinausgehendes Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit wird angerechnet.
Da ein selbständig Erwerbstätiger nur ALG1-Anspruch hat, wenn er mind. 15 Wochenstunden erwerbstätig sein kann, heisst das im Umkehrschluss:
Für seine selbständige Tätigkeit darf er offiziell nur 14,99 Std./Woche aufbringen. Und eben max. 200,- pauschal als Einkommen nachweisen.
Alles darüber wäre futsch bzw. Ersparnis der Arbeitsagentur.

Zitat (von dramat):
Wie muss ich vom Timing her am besten vorgehen, damit es bei der Agentur für Arbeit keinen Konflikt mit den Zahlungen gibt - inklusive Meldung?

Es kommt eher auf dein Einkommen und den Zeitaufwand an.

Beispiele:
Herrn X nimmt man ab, dass er mit seinem kleinen Gewerbe-Gedöns nur 180-200,- mtl. erwirtschaftet. Dazu ist auch nicht mehr Zeit als 14,99 Wochenstunden nötig.
Frau X verdient aber als freiberufliche xxx fast durchgängig 800-1000,- mtl.
Das dürfte nicht glaubhaft in 14,99 Wochenstunden erwirtschaftet werden. Und wenn doch, dann würde es bis auf 200,- auf ALG1 angerechnet.

Alles klar?
Dein Anspruch auf ALG1 verfällt nach 4 Jahren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für alle bisherigen Antworten!
Ich habe aktuell noch einen Vertrag mit einer ersten Abschlagszahlung ausstehen. Da ich für diese erste Zahlung bereits vor Monaten angefangen habe zu arbeiten, kann ich einfach eine Rechnung stellen, die sich auf diesen vergangenen Zeitraum bezieht und mich ab jetzt (mir sind unerwartet Aufträge weggebrochen, daher ergibt sich die Kurzfristigkeit) arbeitslos melden.

Bei der letzten Periode hat meine Beraterin gesagt, dass sie weiß, dass es in meinem Bereich keine Festanstellung gibt und wir haben ausgemacht, dass ich den ALG-Anspruch aufbrauche und wenn zwischenzeitlich Aufträge reinkommen, ich mich bis zu 6 Wochen abmelden kann und in der Zeit Geld verdienen kann.

Die Frage wäre nun: kann ich es für den EInstieg so gestalten wie oben beschrieben? Für die zweite Zahlung aus dem Vertrag müsste ich mich dann im entsprechenden Zeitraum bei der Agentur abmelden? Es ist nur der Anwesenheitszeitraum im Vertrag genannt, insofern interessiert sich die die Agentur nur für diese Daten, auch wenn ich für "Konzeption" bezahlt werde, die ja zwangsweise im Vorfeld stattfinden muss?

Vielen Dank für eure Antworten!

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von dramat):
Bei der letzten Periode hat meine Beraterin gesagt, dass sie weiß, dass es in meinem Bereich keine Festanstellung gibt und wir haben ausgemacht, dass ich den ALG-Anspruch aufbrauche und wenn zwischenzeitlich Aufträge reinkommen, ich mich bis zu 6 Wochen abmelden kann und in der Zeit Geld verdienen kann.
Wieso denn Festanstellung? Es geht doch hier um Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit. Ausserdem bist du doch selbständig.
Wenn die Beraterin oder vor allem die Sachbearbeitung für die Leistung sich dann noch an eure Abmachung erinnern kann, ist es gut.
Solch eine *Aussage* ist natürlich Gold wert, wenn man dazu eine Vorschrift wüsste. Ich kenne leider keine. Der §155 SGB III trifft es nicht. Auf den hatte ich mich bezogen. Die Fachlichen Wesiungen geben auch nichts in Richtung ---6-wöchiger Unterbrechung--- her.
http://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-SGB-III-155_ba015162.pdf
Ab Seite 7....

6 Wochen arbeiten, viel einnehmen. Dann 2 Monate ALG1 beziehen. Dann bei der Agentur abmelden, 6 Wochen Geld verdienen/einnehmen. Dann wieder a-los melden... SO ist die Abmachung?? :???:
Zitat (von dramat):
Es ist nur der Anwesenheitszeitraum im Vertrag genannt,
Wo musst du als Selbständiger denn anwesend sein? will die Agentur den Vertrag denn sehen?

Für die Agentur ist wichtig
A) Du stehst der Vermittlung trotz Selbständigkeit zur Verfügung.
B) Während ALG1 wird nur ein begrenzter Erwerbseinkommens-Freibetrag gewährt.

Ich verstehe deinen Plan noch nicht ganz.
Warum ist es wichtig, JETZT das ALG1 auch zu erhalten? Reicht das Einkommen aus der Selbständigkeit nicht, um über die Monate zu kommen?

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#5
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Ich möchte die entsprechenden Tage, auf die ich Anspruch habe, noch abrufen bevor sie verfallen.
Es ist ja als Freiberufler (ich bin ja nicht als Selbstständiger gemeldet in dem Sinne) ziemlich subjektiv, wann man denn gerade arbeitslos ist - weil eben auch Verträge über 5000 Euro über 2,5 Jahre laufen können bei mir. Ich habe beispielsweise meinen Anspruch nicht geltend gemacht, obwohl ich sehr wenige Aufträge hatte vor zwei Jahren, weil das strategisch besser für mich war (ich wollte die Tage "aufheben" um mich für den Gründerzuschuss zu bewerben, habe das dann aber sein lassen). Und jetzt möchte ich sie nutzen, bevor sie verfallen.

Bei der "Aussage" hat es sich eher um ein Arrangement gehandelt (so habe ich es verstanden), weil auch der Beraterin eingeleuchtet hat, dass es noch keine realitätsnahe Regelung gibt für Personen, die solche Arbeitsverhältnisse haben wie ich (in Belgien und Frankreich gibt es bspw. spezielle Arbeitslosenversicherungen für Menschen, die in den Darstellenden Künsten mit entsprechend immer befristeten bzw. Werkverträgen arbeiten). Ich bin jetzt allerdings umgezogen und hoffe, dass die hiesige Agentur das ähnlich sieht. Zunächst geht es ja aber erst einmal auch um die Meldung. Da dürfte aber die Variante mit der Rechnung für die Zeit bis 19.1. für die erste Zahlung aus dem Vertrag kein Problem darstellen, oder? Und wie ich dann mit der zweiten umgehe bzw. ob ich bei den anderen Verträgen darum bitte, dass sie möglichst spät ausgezahlt werden, muss ich im Anschluss sehen.

Geht es denn der Agentur darum, wann ein Vertrag geschlossen, was als Arbeitszeitraum auf einer Rechnung steht oder wann konkret ein Betrag ausgezahlt wird?

Danke vielmals!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 6x hilfreich)


Zitat (von Anami):
Wieso denn Festanstellung? Es geht doch hier um Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit. Ausserdem bist du doch selbständig.


Ich habe mich darauf bezogen, dass mein Ziel nicht sein kann, in eine Festanstellung in meinem Beruf zu kommen, weil es diese de facto nicht gibt. Und das hat die Beraterin auch schon erkannt gehabt. Daher hatte sie mit mir die andere "Lösung" besprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 6x hilfreich)

Wo musst du als Selbständiger denn anwesend sein? will die Agentur den Vertrag denn sehen?


Ich konzipiere Projekte, die ich dann vor Ort durchführe und nur dieser Anwesenheitszeitraum ist im Vertrag festgehalten.
Ich weiß nicht, was relevant für die Agentur ist (Vertragsabschlussdatum/Anwesenheitszeitraum/Auszahlungsdatum) - daher meine Frage weiter oben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von dramat):
Und jetzt möchte ich sie nutzen, bevor sie verfallen.
Ja, das ist vernünftig. 4 Jahre hast du.
Zitat (von dramat):
Bei der "Aussage" hat es sich eher um ein Arrangement gehandelt
Ja, aber die Frage ist doch, ob die Agentur insgesamt das so sieht wie deine Beraterin. Die MA können nicht einfach mal so wegen deiner Besonderheit und weil es in anderen Staaten so geht, bei dir auch so vorgehen.
ICH würde mir das unbedingt sichern. Wie auch immer.
Zitat (von dramat):
Ich bin jetzt allerdings umgezogen und hoffe, dass die hiesige Agentur das ähnlich sieht.
Ohh, ich hoffe, dass dein neuer Berater das auch so *frei* arrangiert.
Zitat (von dramat):
Zunächst geht es ja aber erst einmal auch um die Meldung.
Es zählt auch bei ALG1 der Zuflussmonat. Nicht die Zeit und die Rechnungsstellung. Sondern der Zeitpunkt des Zuflusses von Geld auf dein Konto.
Zitat (von dramat):
Da dürfte aber die Variante mit der Rechnung für die Zeit bis 19.1. für die erste Zahlung aus dem Vertrag kein Problem darstellen, oder?
Ich weiss nicht, ob du schon ALG1 beziehst. Ich weiss auch nicht, wie hoch die Rechnung/Zufluss aus deinem Vertrag ist.

Zitat (von dramat):
ob ich bei den anderen Verträgen darum bitte, dass sie möglichst spät ausgezahlt werden,
Das musst du allein mit deinen anderen Vertragspartnern vereinbaren. Deine Entscheidung. Ja.
Zitat (von dramat):
Geht es denn der Agentur darum, wann ein Vertrag geschlossen, was als Arbeitszeitraum auf einer Rechnung steht oder wann konkret ein Betrag ausgezahlt wird?

Der Zuflussmonat---Das ist das Zauberwort. = Der Auszahlungszeitpunkt.

zB
ICH mache einen Vertrag mit X. Über Leistungen in Höhe Y in der Projekt-Zeit von A bis Z. Das Projekt soll 2 Jahre laufen. Abschläge sind quartalsweise zu zahlen. ICH erhalte pro Quartal 2000,-
ok-ok- Vertrag geschlossen.
Die Agentur will nachgewiesen haben, dass ICH Einnahmen hatte und wann ich die hatte.
ICH müsste mich also für den Monat, wo die 2000,- auf mein Konto kommen, bei der Agentur abmelden.
ICH würde mich im nächsten oder übernächsten Monat wieder a-los melden.

Ich möchte bezweifeln, dass das so durchgeht. Aber versuchen kannst du das.
Wie viele Monate hast du denn noch ALG1-Anspruch?

Zitat (von dramat):
Ich konzipiere Projekte, die ich dann vor Ort durchführe
Dann bist du also in dieser Zeit ortsabwesend.
Ich habe schon erlebt, dass das sehr grosszügig gesehen wurde, und man sich alle 3-4 Wochen mal telefonisch beim Vermittler gemeldet hat. Und man trotzdem nicht am Wohnort war, weil man selbständig unterwegs war.
Aber das war auch eine Sonderkonstellation. Das war *Abmachung*. Steht nicht im Gesetz...

Die Agentur muss den Vertrag NICHT sehen. Aber es ist zu empfehlen, sich diese zwangsläufige Ortsabwesenheit während des ALG1-Bezugs zusichern zu lassen.

Fazit: Es sitzen sehr unterschiedliche Leute an beiden Seiten des Schreibtisches. Das Ermessen ist manchmal dehnbar, manchmal nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es zählt auch bei ALG1 der Zuflussmonat. Nicht die Zeit und die Rechnungsstellung. Sondern der Zeitpunkt des Zuflusses von Geld auf dein Konto.


Da ich aktuell noch kein ALG I beziehe, heißt das, ich melde mich am besten für den 1.2. arbeitslos und lasse mir noch im Januar die Zahlung (2125 Euro Honorar, 800 Euro Spesen) auszahlen?
Und dann muss ich hoffen, dass ich beim persönlichen Gespräch, auf eine(n) verständige(n) und verständisvolle(n) Vermittler*in treffe?
Soweit ich mich erinnere, sind es noch ca. 6 Monate Anspruch.
Du würdest also immer pro Monat rechnen ?
Bspw.: für März abmelden und da möglichst alle Zahlungen aus dem Zeitraum bekommen - für April-Juli wieder anmelden, August-Oktober wieder abmelden und November wieder anmelden bspw. ?
Wäre das dann die rechtlich saubere Variante, die in jedem Fall funktioniert?
Der Nachteil bei einer Pause über 6 Wochen ist ja, dass man das ganze Prozedere neu durchlaufen muss (daher die 6 Wochen-Grenze, die mir die ehem. Vermittlerin genannt hat).

Danke sehr!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Was im Monat Januar auf dein Konto kommt, ist nicht relevant.

Zitat (von dramat):
Da ich aktuell noch kein ALG I beziehe, heißt das, ich melde mich am besten für den 1.2. arbeitslos
Ja, ab Februar.
Die Agentur benötigt wahrscheinlich 3-4 Wochen, oder auch länger, um die Leistungen zu bewilligen. Evtl. wollen die noch weitere Nachweise und Unterlagen für die Prüfung...
ALG1 wird zum Monatsende gezahlt. Für Februar dann frühestens Ende Februar.
Zitat (von dramat):
Wäre das dann die rechtlich saubere Variante, die in jedem Fall funktioniert?
Ich kann es nicht definitiv sagen.

Aber das hier erlaubt jedenfalls die Unterbrechung bis zu 6 Wochen ( also vor allem wegen des ganzen Papierkrams bei einer Neuanmeldung)
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-fuer-Arbeitslose_ba015368.pdf
Seite 22/23.

Dann wünsch ich dir viel Glück.

0x Hilfreiche Antwort

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