https://www.123recht.de/ratgeber/sozialrecht/Wohngeld-setzt-nicht-nur-ein-Hoechsteinkommen,-sondern-auch-eine-Mindesteinkommen-voraus-__a155536.html
Ich habe versucht auf dieser Seite eine Antwort zu finden, wie man das Mindesteinkommen für Wohngeld berechnet, aber ich komme damit nicht zurecht. Vielleicht kann mir das jemand erklären.
Es geht um einen Single. SGB2-Regelsatz: 563,- €.
Dazu soll man die Kosten für Strom, Bruttowarmmiete, Krankenkasse und Rente addieren. Gehen wir hier mal von 700,- € aus. Mehrbedarfe gibt es in diesem Fall nicht. Hier stellt sich allerdings die erste Frage, warum man die Kosten für Strom addieren soll. Ich dachte, daß die im Regelsatz schon drin wären.
Wir wären nun bei einem Mindesteinkommen von 1263,- €.
Die Person hat aber nur ein Einkommen von 1050,- €. Vermögen liegt nicht vor. Die Person schaut sich deshalb die Ergebniskorrektur durch 20%-Billigkeitsregel an:
Das bereinigte, fiktive Mindesteinkommen wird dabei genauso wie oben berechnet, nur daß jetzt der SGB2-Regelsatz nur mit 450,- € berücksichtigt wird. Wir kämen dann insgesamt auf 1150,- € fiktives Mindesteinkommen. Der Wohngeldrechner spuckt 205,- € aus.
Nun heißt es im Text:
Zitat:Falls 1.) minus 2.) => positiv: Mindesteinkommen endgültig nicht nachgewiesen.
Das kann aber doch so nicht richtig sein. Bereinigtes fiktives Mindesteinkommen minus fiktives Wohngeld ist doch fast immer positiv, sofern das Einkommen nicht geringer ist als das Wohngeld.
Kann das jemand erklären? Was ist mit
gemeint?Zitat:1.) minus 2.)