Wie ist das mit den Bewerbungskosten

17. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 109x hilfreich)
Wie ist das mit den Bewerbungskosten

Hallo
wie ist das mit den Bewerbungskosten :???:

Ich habe im Mai 07 bereits 17 Bewerbungen geschrieben und versendet und meine Tochter hat in den Monaten Mai und April auch schon zusammen 14 Bewerbungen geschrieben und verschickt.

Die Kopieen von insgesammt 31 Bewerbung habe ich dem Amt nun vorgelegt zur Erstattung der Kosten von je 4,00 Euro pro Bewerbung.

1.
Bekomme ich die Kosten auch erstattet wenn ich die Bewerbungen zum teil Online ( per Mail ) versende?
2.Welche Summe steht dem Amt zur Erstattung für jeden Familienangehörigen zu verfügung?

Frage weil meine zweite Tochter nun auch langsam Bewerbungen schreiben muss die sie im Juni mit der Schule fertig ist.

Mfg


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@xyzzz

bewerbungskosten sind kann leistungen und jede bewerbung wird dann mit 5€ erstattet. gibt aber ne höchstgrenze im jahr.

sunbee

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Außerdem muss der Antrag vorher gestellt werden (natürlich nicht vor jeder einzelnen Bewerbung). Das heißt, Du holst Dir das Antragsformular, auf welchem der Sachbearbeiter das Datum einträgt, dass dann als Antragsdatum gilt. Ab diesem Tag kannst Du dann - immer wenn eine gewisse Anzahl an Bewerbungen zusammengekommen ist - den Antrag einreichen.

Für Online Bewerbungen wird in der Regel nichts erstattet, weil dabei auch nicht wirklich Kosten anfallen, selbst wenn man keine Flatrate hat.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#3
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 109x hilfreich)

Also in meiner Eingliederungsvereibarungsteht nix von Andrag stellen da steht geschrieben das dem EHB in pauschalierter Form 4,00 Euro für eine nachgewiesene Bewerbung erstattet werden.

Mir wurde auf dem Amt gesagt das eine Kopie vom Anschreiben als Nachweis ausreicht.

Wenn ich die Bewerbung Onlein versende endstehen auch kosten da ich das/die Word Dok.
1.
ausdrucke und unterschreibe
2.
wieder einscanne und in eine Bilddatei umwandel
3.
versende damit keiner was an dem Word Dok. verändert.
Die Kopie geht dann ans Amt.

Mfg der xyzzz

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Wenn das so in der Eingliederungsvereinbarung steht, dann dürfte das verbindlich sein. Wobei der Betrag von 4 Euro schon weider ein wenig merkwürdig ist. Überall anders werden eigentlich 5 Euro pro Bewerbung (Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit) gewährt. Zeigt aber nur mal wieder, dass sich im Bereich des SGB II jede Kommune ihre eigenen Vorschriften strickt.

Nochmals: Online Bewerbungen werden regelmäßig nicht "vergütet". Steht denn zum Thema Online, oder E-Mail Bewerbung auch etwas in der EGV?

Und mal ganz ehrlich: Selbst bei der von Dir beschriebenen, meines Erachtens viel zu umständlichen, Vorgehensweise, wären 4 Euro für eine Online Bewerbung doch maßlos überzogen. Deine Arbeitszeit kannst Du nämlich kaum bei der Kostenermittlung berücksichtigen.

Mal ein paar Tips zur Online Bewerbung:

1. Zunächst mußt Du zwischen Online Bewerbung und Bewerbung per E-Mail unterscheiden. Eine Online Bewerbung erfolgt über ein entsprechendes Formular auf der Internetseite des potentiellen AG, bzw. eines entsprechenden Vermittlers. Hierbei kannst Du allenfalls Dateianhänge, wie z.B. den Lebenslauf, hochladen und mit versenden.

2. Eine E-Mail Bewerbung ist grundsätzlich genau so zu gestalten, wie eine schriftliche Bewerbung. Nur wird diese dann eben nicht mit der Post, sonder per Mail versendet.

Das Bewerbungsanschreiben kannst Du entweder direkt in der Mail schreiben, oder eben tatsächlich als Dateianhang mit verschicken. Eine Unterschrift ist bei einer E-Mail Bewerbung nicht erforderlich. Das ausdrucken und wieder einscannen kannst Du Dir demzufolge sparen. Wenn Du verhindern willst, dass jemand etwas an Deiner Bewerbung verändert (warum sollte der Empfänger das tun?) dann wandle diese in eine PDF-Datei um, bevor Du diese verschickst. Entsprechende Programme gibt es kostenlos im Internet. Auch die übrigen Anlagen, wie Lebenslauf und ggf. Zeugnisse kannst Du damit in PDF-Dateien umwandeln und verschicken. Eine solche Datei ist nicht nur unveränderbar, sondern hat auch noch die weitern vorteile, dass sie kleiner ist als eine Grafik Datei und von nahezu jedem Empfänger auch geöffnet werden kann. Bei einer Grafik Datei ist schon die Gefahr gegeben, dass - gerade auf Firmenrechnern, die ja in der Regel Empfänger sind - kein entsprechendes Programm installiert ist, um die Datei zu öffnen. Den Adobe Reader, zum öffnen von PDF-Dateien hat eigentlich so ziemlich jeder.

3. Abschließend noch der Hinweis, dass - wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert wird - per E-Mail in der Regel keine Zeugnisse, sondern lediglich Kurzbewerbungen, also Anschreiben und Lebenslauf (ggf. noch ein zusätzliches Qualifikationsprofil) verschickt werden.

Gruß,

Axel

Ach so, Deine 2.te Frage habe ich glatt überlesen. Welcher Betrag dem Amt für jeden Hilfeempfänger zur Verfügung steht, läßt sich so pauschal leider nicht sagen. Dieses wird von jeder Kommune im eigenen Ermessen festgelegt. Wenn die Erstattung bei Dir in der EGV festgeschrieben ist, dann sollte dort auch ein Höchstbetrag drin stehen. Ist dieses nicht der Fall muss m.E. jeder Bewerbung erstattet werden.

Ob allerdings die Bewerbungskosten Deiner Tochter auch bezahlt werden, ist wieder eine andere Frage, da diese vermutlich noch keine eigene EGV geschlossen hat, oder? Oder steht auch das in Deiner EGV?



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-- Editiert von AxelK am 17.05.2007 16:53:22

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axel

ist das mit d. e mail bewerbungen jetzt so?
in 2003 hatte ich diese noch erstattet bekommen.

ohne reibach machen zu wollen, wurden so die 'richtigen' bewerbungen, die ja nun mal mit foto etc mehr als den erstattungsfähigen betrag kosten, plus-minus null erstattet.

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@sunbee:

Zumindest kenne ich es nur so. Aber, wie gesagt, da sich in diesem Bereich ja ohnehin jede ArGe ihre "eigenen Gesetze" schafft, ist eigentlich alles denkbar. Eine richtige gesetzliche Grundlage gibt es für diese Regelungen meines Wissens sowieso nicht. Und ich konnte mit dieser Regelung eigentlich immer gut leben und habe mich deshalb nie weiter darum gekümmert.

Auch wenn eine "richtige" Bewerbung sicher viel Geld kostet, denke ich doch, das man mit 5 Euro schon in etwa hinkommt. Zumindest, wenn man die Mappen, Fotos und Zeugniskopien mehrfach verwendet (sofern man sie denn zurück bekommt).

Gruß,

Axel.

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#7
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 109x hilfreich)

Habe noch mal nachgefragt

Also jedem EHB werden max.260 Euro im Jahr für bewerbungen gezahlt wenn mann die Bewerbung extern überarbeiten lässt werden 70 Euro fällig und die werden über ein Gutschen vom Amt beglichen die 70 Euro werden dann aber von den 260 EURO abgezogen und man kann nur noch für 190 Euro Bewerbungskosten geltend machen.

Mfg

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axel

vielen dank für deine antwort.
naja, ein gutes foto und vernünftige mappen(kreatives design in meiner branche gefordert) kostete schon mehr als n fünfer. aber wie gesagt, war dann halt plus-minus null.
damals auch noch das arb.amt. ändert sich ja fast täglich;)

@xyzzzz

danke für die info, wird sicher hilfreich f. einige sein.

sunbee

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@sunbee:

Aber bitte sehr. Gerne geschehen. :cheers:

Gruß,

Axel

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axel

na da leg ich doch ne
:smoke: dazu

sunbee

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