Hallo,
ich habe mehrere Monate Krankengeld bezogen. Nach wenigen Wochen hat mich die AOK aufgefordert, einen Antrag auf Reha zu stellen. Eine Klinik wurde mir durch die DRV bereits zugewiesen, Starttermin habe ich noch keinen.
Ich fühle mich aber mittlerweile besser und möchte gerne wieder arbeiten, bin aber derzeit noch krank geschrieben, gleichzeitig auch arbeitslos und auf Jobsuche.
Wie kann ich weiter vorgehen?
Soll ich der AOK sagen, dass ich wieder gesund bin und mich gleichzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend (=ALG1) melden?
Falls ja, könnte mich die Agentur für Arbeit zu einer Reha "zwingen" (vllt. sogar zu der bereits bewilligten), auch wenn ich wieder arbeiten will und kein Interesse mehr an einer Reha habe?
Wie gehe ich da nun vor? Soll ich neben der AOK zugleich die DRV informieren, dass ich wieder arbeitsfähig bin?!
Danke für eure Hilfe
Wieder gesund aber arbeitslos - trotzdem in Reha?
14.12.2020
Thema abonnieren
Frage vom 14.12.2020 | 20:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieder gesund aber arbeitslos - trotzdem in Reha?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!

#1
Antwort vom 15.12.2020 | 09:17
Von
Status: Praktikant (592 Beiträge, 172x hilfreich)
Du kannst die Reha jetzt absagen, dadurch hast du keine Nachteile. Wenn du zu 100% dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, ist die Rehaaufforderung nicht mehr relevant.
Bedenke aber anderseits, das man so leicht nicht wieder eine Reha bekommt und die ja auch recht schön ist. Man kann sich auch selbst aussuchen, wohin man will, Berge oder Meer. Ich war gerade 5 Wochen in Berchtesgaden mit Bergblick, das war schon herrlich.
Überlege dir, ob du es wirklich absagen willst.
#2
Antwort vom 15.12.2020 | 14:21
Von
Status: Lehrling (1917 Beiträge, 325x hilfreich)
ZitatMan kann sich auch selbst aussuchen, wohin man will, Berge oder Meer. :
Wenn die KK zur Reha auffordert, hat man kein Dispositionsrecht mehr und kann sich die Rehaklinik nicht selber aussuchen. Außer man hat vorher der DRV mitgeteilt, dass das Dispositionsrecht erhalten bleibt. Und das macht in der Regel niemand.
Man muss also in die vorgeschlagene Klinik.
In der letzten Zeit lohnt es sich für die KK, aber auch für die Rentenkasse, wenn die KK zur Reha auffordert!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15.12.2020 | 15:07
Von
Status: Unsterblich (23286 Beiträge, 4586x hilfreich)
1.Vom Arzt arbeitsfähig schreiben lassen =Ende Krankschreibung.ZitatWie kann ich weiter vorgehen? :
2. Arbeitslos melden bei der Arbeitsagentur. ALG beantragen.
3. Bewerbungen auf die Reise schicken.
Das kann man machen. Ob das sinnvoll ist, darf man fragen.
Du kannst demnächst eine REHA machen. Warum willst du das nicht? Ob sie schön wird, weiß man nicht. Wo sie stattfindet, sagt dir die DRV. Sie soll vor allem Helfen.
Wenn du dich überschätzt/überforderst...usw.... gäbe es erstmal keine Reha.
Bewerbungen kann man trotzdem schreiben. Man wäre dann eben voraussichtlich erst ab Monat X verfügbar. Andere machen das auch langfristig...dann aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus...
#4
Antwort vom 15.12.2020 | 16:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay. Im Falle des gesund werdens, wie sage ich die reha ab? Telefonisch bei der aok?
#5
Antwort vom 15.12.2020 | 23:45
Von
Status: Unbeschreiblich (99829 Beiträge, 36967x hilfreich)
Zitat1.Vom Arzt arbeitsfähig schreiben lassen :
Wäre mir neu das die das machen ...
Zitatwie sage ich die reha ab? Telefonisch bei der aok? :
Idealerweise schriftlich, mit Zustellnachweis.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
228.826
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
2 Antworten