Wiederbewiligung Arbeitslosengeld 1 - Bestandsschutz trotzt höherem Gehalt

11. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go557383-65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederbewiligung Arbeitslosengeld 1 - Bestandsschutz trotzt höherem Gehalt

Hallo,

Ich hoffe, jemand kann helfen.

Person A war von 01/2020 arbeitslos und hat ca 1440€ netto ALG 1 bezogen.

Person A tritt im März 2020 eine neue Stelle an und verdient brutto ca 1100€ mehr als zuvor. Leider wird er im September in der Probezeit gekündigt und muss wieder ALG 1 beziehen.

Person A bekommt einen Bewilligungsbescheid von der ARGE, der genau so hoch ist wieder Bescheid aus 01/2020. Nach Rückfragen bekommt Person A mitgeteilt, dass er nicht 360 Tage in der neuen Firma war und deswegen nicht neu berechnet wird - Bestandsschutz.

Dieser Bestandsschutz ist maximal negativ für Person A: Was kann Person A hier tun?

Lieben Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30359 Beiträge, 5436x hilfreich)

Zitat (von go557383-65):
Person A bekommt einen Bewilligungsbescheid von der ARGE,
Er möchte bzw. hat ALG1 beantragt? Vermutlich ist die Arbeitsagentur gemeint?

Zitat (von go557383-65):
Leider wird er im September in der Probezeit gekündigt und muss wieder ALG 1 beziehen.
Person A hat 6 Monate (März-September) sv-pflichtig gearbeitet.
Die Anwartschaftszeit nach § 142 SGB III ist nicht erfüllt.

Welche Rechtsgrundlage ist im Bescheid genannt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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