Wiedereinstieg nach EM-Rente

1. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Martharecht123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiedereinstieg nach EM-Rente

Liebe Forenteilnehmer,

Nach 12 Jahren EM-Rente steige ich nunmehr in Teilzeit wieder ins Berufsleben ein (ehemals qualifiziert, jetzt Hilfsarbeiter mit Mindestlohn).
Leider habe ich im Internet keinerlei Informationen gefunden, wie sich das auf meine Altersrente auswirkt; auch ein telefonischer Berater war überfordert und konnte nur mutmaßen.
So weit ich weiß verfallen die Entgeltpunkte der Zurechnungszeit, die die Grundlage der EM-Rente waren, komplett, und ich starte quasi im mittleren Lebensalter wieder bei Null (d.h. 0 Entgeltpunkte).
Folge: Meine Altersrente wäre dann bei Erreichen des Renteneintrittsalters quasi ebenfalls gleich Null; Hartz4 käme wegen einer kleinen Ersparnis ebenfalls nicht infrage.
Ist das richtig, oder sieht es anders/besser aus?
Ich möchte nur vorbereitet sein.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Martharecht123):
steige ich nunmehr in Teilzeit wieder ins Berufsleben ein
Na, immerhin!! Glückwunsch!
Teilzeit ist dann sv-pflichtig? Also mehr als 450,- mtl.?
Zitat (von Martharecht123):
im mittleren Lebensalter wieder bei Null
Das weiß ich leider nicht.
Aber bitte hier mal nachlesen:
https://rentenberatung-aktuell.de/rentenversicherung/leistungsrecht/1544-erweiterte-zurechnungszeiten-em-und-hinterbliebenenrenten.html

Oh, sorry, das passt wohl nicht...

Aber: Wenn du erst im mittleren Lebensalter bist (in Bezug auf das Renteneintrittsalter?)--- dann hast du noch noch mehr als 30 Jahre bis zur Altersrente. Da kannst du Entgeltpunkte ansammeln, sofern du sv-pflichtig erwerbstätig bist oder ---frw.--- Rentenversicherungsbeiträge zahlst.
Wieso siehst du die *neue Rente* dann bei Null?
Zitat (von Martharecht123):
Hartz4 käme wegen einer kleinen Ersparnis ebenfalls nicht infrage.
Wann meinst du? in 30 Jahren? Keiner weiß, wo Deutschland dann mit Hartz4 oder Alters-Grundsicherung sind. Man hofft jetzt inständig auf die Grundrente. Und manche wollen Hartz 4 abschaffen...
Zitat (von Martharecht123):
Ich möchte nur vorbereitet sein.
Auf was? auf dein bald beginnendes TZ-Erwerbsleben oder auf die Altersrente? :)

-- Editiert von Anami am 01.06.2020 19:15

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, läuft das wie folgt ab: wenn man in EM Rente geht wird anhand der Einzahlungen der letzten Jahre hochgerechnet, was man voraussichtlich bis zum 60. Geburtstag noch an Anwartschaften (in Punkten) erworben hätte. Diese Anwalrtschaften sind in Kombi mit den tatsächlich erarbeiteten dann die Berechnungsgrundlage für die Rente. Tritt jemand wieder ins Berufsleben ein, dann werden lediglich die fiktiven Anwartschaften aus der Berechnung rausgenommen, nicht die, die man sich erarbeitet hat. Man macht also letztlich da weiter, wo man vor Beginn der EM-Rente aufgehört hat.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Martharecht123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die freundlichen Antworten!

"Na, immerhin!! Glückwunsch!
Teilzeit ist dann sv-pflichtig? Also mehr als 450,- mtl.?"

Leider nein, ich werde mit zwei geringfügigen Jobs anfangs sicher nicht mehr als 750.- brutto erarbeiten können (einen davon mache ich schon länger; jetzt geht es besser und es sollen zwei draus werden).

Und ich habe noch 22 Jahre bis zur Altersrente...das wird schon knapp.

"Auf was? auf dein bald beginnendes TZ-Erwerbsleben oder auf die Altersrente?"

Ich erkundige mich, weil ja allerorts hingewiesen wird auf die Notwendigkeit der privaten Vorsorge.
Das meinte ich mit "vorbereitet":-).

MfG, Martharecht123

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#4
 Von 
Martharecht123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

Danke für die schnelle Auskunft!

"Man macht also letztlich da weiter, wo man vor Beginn der EM-Rente aufgehört hat."

Habe jetzt heute mal telefoniert und doch eine Info gekriegt, nämlich daß die Rentenzeit selbst als Anrechnungszeit mit Entgeltpunkten auf dem Level von vor dem Unglücksfall bis zum Ende der EM-Rente als beitragsfreie, aber berücksichtigte Zeit im Rentenkonto weiter besteht, auch wenn man die Rente nicht mehr erhält. Das ist offensichtlich ein Thema, wo auch viele Berater nicht weiterwissen, weil der Fall so selten auftritt.
Die Zurechnungszeiten bis zum Eintrittsalter der Altersrente, die die Höhe der gezahlten EM-Rente bedingen, fallen dagegen mit Einstellung der Rente weg und zählen ab Ende der EM-Rente also nicht mehr als Berechungsgrundlage der späteren Altersrente, wenn diese nicht höchstens 24 Monate nach Ende der EM-Rente eintritt.
Dann sieht es wohl doch nicht so schlecht aus wie gedacht (wenn auch schlecht), wenn man es schafft, in einigen Jahren wieder mehr zu verdienen als 750.- monatlich....

Sollte das so zutreffen, bin ich jetzt jedenfalls informiert und bedanke mich nochmals herzlich für Ihre Beiträge.

MfG, Martharecht123

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Jetzt krieg ich ja das Grausen. Du kannst nicht beliebig viele 450 € Jobs aneinanderreihen. Die obere Grenze ist insgesamt bei 450 €. Alles andere ist strafbar, und geht gar nicht.

wirdwerden

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#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du kannst nicht beliebig viele 450 € Jobs aneinanderreihen. Die obere Grenze ist insgesamt bei 450 €. Alles andere ist strafbar, und geht gar nicht.
Selbstverständlich geht das. Wie kommst du denn auf so eine Aussage? Wenn man in diesem Zusammenhang von "erlaubt" spricht, dann ist damit lediglich gemeint, dass man die Grenzen einhalten muss um die Vorteile eines Minijobs zu erhalten. Überschreitet man die Grenzen handelt es sich um ganz normale versicherungs- und steuerpflichtige Beschäftigungen.

Strafbar wird arbeiten hoffentlich nie...

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nach ihren Angaben überschreitet sie aber die Grenzen.

wirdwerden

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#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Was ja aber überhaupt nicht schlimm und schon gar nicht strafbar ist. Es fällt dadurch lediglich steuer- und sv-Freiheit weg.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Die Zollämter ermitteln in diesen Fällen, auch wegen Betrug. Es ist schlimm, vor allen Dingen ist schlimm, was da nachkommt.

wirdwerden

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#10
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)
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#11
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Zollämter ermitteln in diesen Fällen, auch wegen Betrug. Es ist schlimm, vor allen Dingen ist schlimm, was da nachkommt.
Aber doch nur, wenn man seine Beschäftigungen alle nebeneinander ausübt und keinem Arbeitgeber von dem anderen erzählt und überall die Steuer- und SV-Freiheit beansprucht, siehe auch den Link oder jede andere Internetseite. Das ist doch hier überhaupt kein Thema und ergibt sich auch nicht aus den Schilderungen der TE.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Zwei geringfügige Jobs, das sind für mich zwei Arbeitsverhältnisse, und 750 € brutto. Wie das legal gehen soll, da fehlt mir trotz kreativer Phantsasie jede Peilung.

wirdwerden

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#13
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Da es überhaupt keine Verbotsnorm gibt, stellt sich die Frage, an welcher Stelle es zwickt.

Wer die 450 €-Grenze überschreitet wird in allen gleichzeitig ausgeübten Minijobs sv- und steuerpflichtig (außer Arbeitslosenversicherung). Das funktioniert genauso wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Für einen Job gelten die persönlichen Steuermerkmale, für jeden weiteren die Steuerklasse 6. Arbeitgeber für Minijobs sind verpflichtet nach weiteren zu fragen. Diese Frage wäre ja völlig sinnfrei, wenn es gar nicht erlaubt wäre. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverebände hat dazu einen Musterfragebogen ins Netz gestellt. Der Arbeitgeber sichert sich somit ab, nicht rückwirkend SV und Steuern zahlen zu müssen, weil der Arbeitnehmer andere Minijobs verschwiegen hat. Dann käme vielleicht der Zoll ins Spiel, aber dafür besteht hier doch nicht mal der geringste Anhaltspunkt.

Man kann auch 5 Minijobs gleichzeitig ausüben. Bei den Steuer- und SV Abgaben lässt man das dann sowieso schnell wieder. Es bringt einem nichts, aber ganz sicher ist es nicht illegal.

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#14
 Von 
Martharecht123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verbitte mir den Verdacht, daß hier irgendetwas illegal oder ohne das Wissen des/der Arbeitgeber abläuft!
Wie kommen Sie auf so etwas?
Da braucht Ihnen gar nicht "das Grausen" kommen - nicht jeder denkt bei allem was er tut sofort daran, daß das auch illegal ginge, ich zumindest nicht, manche aber anscheinend schon...

Besten Dank nochmals an alle, die ernstgemeinten Rat ohne Unterstellungen gegeben haben.

PS: Übrigens: Beide Minijobs zusammen ergeben ein ganz normales, versicherungspflichtiges und versteuertes Einkommen im Teilzeitbereich. Weitere "Peilung" nicht erforderlich.

-- Editiert von Martharecht123 am 09.07.2020 23:17

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ich verbitte mir den Verdacht, daß hier irgendetwas illegal oder ohne das Wissen des/der Arbeitgeber abläuft! In der Tat - illegal ist es absolut nicht. Durch das ewige "Zusammenrechnen" der Jobs entsteht aber viel Aufwand für die beteiligten Arbeitgeber - es kann sein, dass die das dann irgendwann nicht mehr möchten.
Hartz4 käme wegen einer kleinen Ersparnis ebenfalls nicht infrage. Hartz 4 kommt sowieso nicht in Frage - das gibt es für Menschen ab dem Rentenalter nicht mehr. Stattdessen gibt es Grundsicherung. Die gibt es auch bei einer "kleinen Ersparnis". Es kommt natürlich darauf an, wie man "klein" definiert - jedenfalls muß man sein Konto nicht komplett geleert haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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