Will ausziehen...habe ich Anspruch auf Wohngeld bin unter 25 Jahre!? WICHTIG

20. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
viktor_wolf
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Will ausziehen...habe ich Anspruch auf Wohngeld bin unter 25 Jahre!? WICHTIG

Hallo Leute!
Ich habe schon nach Infos gesucht aber nix genaues gefunden...
Also ich:
24 Jahre alt
in Ausbildung zum Versicherungskaufmann ( und relativ hoher Verdienst 820 € Brutto ..kann ich ruhig sagen ist ja nach Tarif)
habe vorher 1 Jahr studiert und Bafög bezogen...
wohne immernoch zuhause
im Moment bekomme ich keine Unterstützung lebe von meinem Geld muss alles selber zahlen...sprich Auto , Versicherungen ...
meine Eltern erhalten keine Hilfe für mich (keine finanzielle Unterstützung vom Staat...obwohl sie selber für sich ALG II erhalten)
Im rechtlichen Sinne bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft...wir wohnen jetzt zu dritt in einer 4 Zimmer Wohnung ...deswegen würde das Amt uns lieber in einer 3 Zimmer Wohnung sehen...vielleicht gibts so die Möglichkeit, dass ich Wohngeld erhalte, wenn die beiden in eine 2 Zimmer Wohnung ziehen und ich in eine eigene!?

Wie gesagt ich möchte ausziehen...werde aber mein Auto und die Wohnung nicht von meinem Gehalt finanzieren können..

Wie sieht die Rechtslage aus und was kann ich tun damit ich Wohngeld erhalte damit ich die Wohnung bezahlen kann!?
(dass man eigentlich über 25 J. sein muss weiß ich schon, deswegen die Anfrage hier)

Naja ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen der sich auskennt oder in gleicher Lage mal war und den Trick oder Antwort weiß....

(achja würde sich etwas dran ändern wenn ich mit meiner Freundin zusammen ziehen würde!?)

Danke für eure Hilfe Leutz

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Solange du keine Sozialleistungen willst, kannst du hinziehen wo du willst. Also eine eigene kleine Wohnung anmieten und Wohngeld beantragen.

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@viktor_wolf

mich würde mal interessieren, wieso du schreibst, du bildest mit deinen eltern eine bg :???:

das ist meiner ansicht nach falscg. sie müssen sich anteilig die kdu abziehen lassen, das war es aber auch schon.

sunbee

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#3
 Von 
viktor_wolf
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

also meine eltenr haben fürs jahr 2007 kindergeld angerechnet bekommen...jetzt kam ein brief von der familienkasse dass es zu unrecht bezahlt wurde, sodass es zurück verlangt wird..aber das ist egal jetzt..

laut jobcenter (arge) bilden meine eltenr und ich eine bedarfsgemeinschaft.
vor der ausbildung habe ich anteilig leistungen vom jobcenter bekommen. weil ich in deren augen zum 1/3 hätte die wohnung bezahlen müssen. da ich aber jetzt die ausbildung angefangen habe und nach deren meinung genug verdiene müsste ich 1/3 der wohnung ( miete) selber tragen....

dass ich umziehen kann wohin ich will ist mir klar..nur alleine ohne hilfe kann ich die wohnung mit meinem azubi gehalt nicht tragen .. da ich schon das auto und andere sachen bezahlen muss ( auto für ausbildung notwendig!)
deswegen will ich wissen, ob ich leistungen wie wohngeld bei umzug erhalten kann oder nicht...denn ohne die leistung kann ich die wohnung nciht bezahlen

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#4
 Von 
viktor_wolf
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

kurzes update...
so wie ichs gerade von meiner mama gehört habe...bilde ich mit meinen eltern keine bg d.h. sie wohnen zu zweit in einer 4 zimmer wohnung die noch bezahlt wird..aber nicht gern gesehen wird...weil die wohnung halt zu groß ist.

deshalb will ich raus...meine eltern nehmen eine 2 zimmer wohnung und ich auch..deren wohnung wird eh bezahlt..mir gehts darum: ich möchte dass wenigstens die mietkosten für meine wohnung übernommen werden...

danke nochmal für eure hilfe

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@viktor_wolf

anrechnung der kdu ist noch lange keine bg. wäre es eine, müßte sich jedes mitglied das einkommen anrechnen lassen. das ist bei *kindern* über 18 nicht der fall, wenn diese von ihrem einkommen leben können. das kannst du.

beziehst du bab? das (u. bafög) schließt wohngeld aus.
ansonsten kannst du versuchen, es zu beantragen.
wir sind keine hellseher, das wohngeld hat kommunal unterschiedliche grundlagen. da geht es um jahr der fertigstellung u.a.

den umzug, miete etc bekommst du nicht bezahlt.

wenn du mit ca 650€ netto plus kindergeld, also ca 800€ nicht auskommst, mußt du eben auf das auto verzichten.



sunbee

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#6
 Von 
Clonk
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 25x hilfreich)

Unter 25 Jährige bilden mit Ihren Eltern im eigenen Haushalt eine BG. Vorrausgesetzt der U25 jährige hat noch kein Kind, nämlich dann würde der U25 seine eigene BG mit dem eigenen Kind bilden.

Bzgl. der Übernahme der neuen KdU bei Umzug ist es so, dass die ARGE vorher dem Umzug zusichern muss. Dazu muss ein wichtiger Grund vorliegen und die neue Wohnung muss nach dem Regionalen Mietspiegel angemessen sein. Ansonsten kannst du trotzdem umziehen, erhälst aber keine KdU und auch nur den Regelsatz von 80% wie in der bisherigen Berechnung bei deinen Eltern in der BG.

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@clonk

es ist keine bg, da der u 25 vom eigeen einkommen lebt.
umzug wird nicht gezahlt, anspruch auf alg2 besteht gar nicht. das einkommen ist zu hoch.

sunbee

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Clonk:

quote:<hr size=1 noshade>Unter 25 Jährige bilden mit Ihren Eltern im eigenen Haushalt eine BG. Vorrausgesetzt der U25 jährige hat noch kein Kind, <hr size=1 noshade>


Das ist so nicht korrekt. Unverheiratete Kinder unter 25, die im Haushalt der Eltern leben, bilden keine BG mit den Eltern, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II ). Vorliegend dürfte der TE mit seinem Einkommen, + Kindergeld, aber sehr wohl in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Darum ist es korrekt, dass er nicht zur BG der Eltern gezählt wird, wie er inzwischen korrigiert hat.

Unabhängig davon dürfte eine BG vorliegend auch schon daran scheitern, dass der TE sich in der Berufsausbildung befindet und somit keinen Leistungsanspruch nach dem SGB II (ggf. mit Ausnahme der ungedeckten KdU) hat.

Der reduzierte Regelsatz nach einem eventuellen Umzug spielt hier gar keine Rolle, da der TE keine Leistungen bezieht und auch nach dem Umzug nicht beziehen wird.

@Viktor_Wolf:

Wohngeldbezug ist m.E. ausgeschlossen, weil Deine Ausbildung, dem Grunde nach, förderfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist. Selbst wenn Du - wegen der Höhe Deines Einkommens - keine BAB bekommen solltest (ich keine die Einkommensgrenzen nicht), bist Du dem Grunde nach förderungsfähig und kannst somit kein Wohngeld erhalten.

Aber, Du hast wohl noch Anspruch auf Kindergeld. Dieses kann - auf Antrag - direkt an Dich ausgezahlt werden. Dann verfügst Du - wie @sunbee schon festgestellt hat - über ein Gesamtnettoeinkommen von ca. 800 Euro. Das dürfte deutlich mehr sein, als z.B. Dein regulärer ALG II Anspruch, wenn Du alleine wohnen würdest. Damit wirst Du also auskommen müssen.

Aus den genannten Gründen wirst Du auch nach einem eventuellen Umzug keine KdU bekommen. Deinen Eltern werden die Unterkunftskosten auch jetzt schon nur zu einem Teil angerechnet, weil 1/3 der KdU Dir zugerechnet wird. Ist die Miete dann trotzdem noch zu teuer, oder geht es nur um die unangemessene Größe? Die ist nämlich nur von untergeordneter Bedeutung. Entscheidend ist der Gesamtpreis, also Miete + Betriebskosten + Heizkosten. Wenn sich dieser Gesamtbetrag im angemessenen Rahmen hält, ist die Wohnungsgröße ohne Bedeutung.

Wurden Deine Eltern zur Kostensenkung aufgefordert? Wenn ja, mit welcher Frist? Um wieviel sind die Unterkunftskosten zu hoch, bzw. wie sind überhaupt die Angemessenheitsgrenzen festgelegt?

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Nach einem Auszug fällt er nach § 7.5 SGB II sowieso aus dem Geltungsbereich für ALG II raus.
Wohngeld ist nicht, wie Axel richtig schrieb.
BAB ist auch nicht, da hier der Bedarfssatz lediglich 507 € (ab Herbst 559 €) ist und sein eigenes Einkommen viel zu hoch ist.

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