Hallo,
da ich zur Zeit lediglich einen Minijob ausübe bekomme ich zusätzlich Arbeitslosengeld II. Vor kurzem bin ich umgezogen und werde demnächst die Kaution, die ich bei meiner alten Wohnung hinterlegt hatte, in Höhe von 360 Euro auf mein Konto überwiesen bekommen. Wird die Kaution auf meinen Regelsatz angerechnet?
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Wird Kaution angerechnet?
3. Dezember 2009
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Frage vom 3. Dezember 2009 | 19:03
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 4x hilfreich)
Wird Kaution angerechnet?
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2009 | 22:25
Von
Status: Philosoph (13042 Beiträge, 4440x hilfreich)
@Lisa:
Die Kaution ist Vermögen und kein Einkommen. Eine Anrechnung darf somit nicht erfolgen, sofern nicht die Vermögensfreibeträge überschritten werden. Probleme könnte es allerdings geben, falls die Kaution bei der Antragstellung nicht als Vermögen angegeben wurde.
Gruß,
Axel
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