Wird das Krankengeld eingestellt?

11. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Galvanoauge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird das Krankengeld eingestellt?

Hallo zusammen,

heute erhielt ich ein Schreiben meiner KK:

Guten Tag xxx,

Ihr Arbeitgeber hat uns darüber informiert, dass Ihre Beschäftigung am 30. April 2026 geendet
hat.
Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Arbeitsplatzsuche. Bitte melden Sie sich daher so
schnell wie möglich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos.

Eine berufliche Neuorientierung kann Ihnen dabei helfen, Ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren.
Ihre Arbeitsunfähigkeit endet daher am xx.xx.2026.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Freundliche Grüße


Meine AU (seit ca. Feb 26, Krankengeld seit April) wird aber noch weiterhin andauern und es wurde bereits eine med. Rehabilitation beantragt.
Ist das ein Standard-Schreiben oder muss ich mir bereits jetzt finanzielle Sorgen machen?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40403 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Galvanoauge):
Wird das Krankengeld eingestellt?
Das hat die KK nicht geschrieben.
Da deine Beschäftigung/dein Job offenbar am 30.4.26 endete, solltest du dich --arbeitslos-- bei der Arbeitsagentur melden.
Eigentlich solltest du das schon selbst ---heute--- gemacht haben, denn dein Arbeitgeber hat das wahrscheinlich auch längst in die Kündigung geschrieben.
Dort sollte auch zu lesen sein, dass du dich --arbeitsuchend-- bei der Arbeitsagentur melden solltest. Hast du das gemacht?
Zitat (von Galvanoauge):
Ihre Arbeitsunfähigkeit endet daher am xx.xx.2026.
Welches Datum ist dort genannt?

---> Wann hat dein Arzt dir die letzte AU-Bescheinigung ausgestellt...und bis wann gilt die?
Ein Antrag auf Reha ist nicht wichtig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Galvanoauge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Arbeitssuchend bin ich gemeldet, jedoch teilte mir die BA (auch im Vermerk mit), dass sie während einer Arbeitsunfähigkeit nicht wirklich etwas tun können.

Die Arbeitsunfähigkeit wird voraussichtlich bis zur Reha fortlaufend weiterbestehen, deshalb ist eine Arbeitslosmeldung ja eigentlich nicht möglich.

Das genannte Datum ist das Datum, bis wann die aktuelle AU gilt, wollte es etwas anonymer hier halten.
Letzte AU erfolgte im Mai.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Um Deine Frage zu beantworten,

nein das Krankengeld wird nicht eingestellt, denn der Anspruch auf Krankengeld endet nicht mit dem Arbeitsverhältnis, sondern läuft weiter, solange die Arbeitsunfähigkeit (AU) fortdauert, (für maximal 78 Wochen).

Wichtig ist die lückenlose Krankschreibung und die unverzügliche Meldung bei der Agentur für Arbeit, (welche aber wohl erfolgt ist).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40403 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Galvanoauge):
dass sie während einer Arbeitsunfähigkeit nicht wirklich etwas tun können.
Das ist auch korrekt. Warum sollte sie einem Langzeiterkrankten Unterstützung und Jobs anbieten?
Wenn du seit 1.5. --arbeitslos-- bist, solltest du dich bei der Arbeitsagentur melden.
Dann wird zwar mW kein ALG geleistet, aber weiterhin das Krankengeld von der KK.
Zitat (von Galvanoauge):
Die Arbeitsunfähigkeit wird voraussichtlich bis zur Reha fortlaufend weiterbestehen,
Wahrscheinlich bis zum Ende der Reha--- und erst dann wird entschieden: Arbeitsfähig oder weiterhin arbeitsunfähig.

Liegt die aktuelle AU-Bescheinigung aus Mai bei der KK vor? Liegt sie lückenlos zu der vorhergehenden vor?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 90x hilfreich)

Die Beurteilung einer Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien. Während des Arbeitsverhältnisses liegt AU vor, wenn die letzte Tätigkeit nicht mehr verrichtet werden kann. Während einer Arbeitslosigkeit liegt AU nach § 2 Abs. 3 nur vor, wenn leichte Arbeiten nicht verrichtet werden können. Darauf zielt die Krankenkasse vermutlich ab. Ärzte beachten diese Regel evtl. nicht immer. Ich denke wie @spatenklopper, dass Krankengeld weitergezahlt wird. Dass aber evtl. der mediz. Dienst zur Prüfung eingeschaltet werden kann (weiss es aber nicht). Die Agentur für Arbeit, wird dir aber kein Alg zahlen, solange eine gültige AU vorliegt.

Evtl. gibt es noch gezielter Tipps, wie du dich verhalten könntest, im Krankenkassenforum.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.161 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.