Hallo zusammen,
heute erhielt ich ein Schreiben meiner KK:
Guten Tag xxx,
Ihr Arbeitgeber hat uns darüber informiert, dass Ihre Beschäftigung am 30. April 2026 geendet
hat.
Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Arbeitsplatzsuche. Bitte melden Sie sich daher so
schnell wie möglich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos.
Eine berufliche Neuorientierung kann Ihnen dabei helfen, Ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren.
Ihre Arbeitsunfähigkeit endet daher am xx.xx.2026.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Freundliche Grüße
Meine AU (seit ca. Feb 26, Krankengeld seit April) wird aber noch weiterhin andauern und es wurde bereits eine med. Rehabilitation beantragt.
Ist das ein Standard-Schreiben oder muss ich mir bereits jetzt finanzielle Sorgen machen?
Wird das Krankengeld eingestellt?
Das hat die KK nicht geschrieben.Zitat :Wird das Krankengeld eingestellt?
Da deine Beschäftigung/dein Job offenbar am 30.4.26 endete, solltest du dich --arbeitslos-- bei der Arbeitsagentur melden.
Eigentlich solltest du das schon selbst ---heute--- gemacht haben, denn dein Arbeitgeber hat das wahrscheinlich auch längst in die Kündigung geschrieben.
Dort sollte auch zu lesen sein, dass du dich --arbeitsuchend-- bei der Arbeitsagentur melden solltest. Hast du das gemacht?
Welches Datum ist dort genannt?Zitat :Ihre Arbeitsunfähigkeit endet daher am xx.xx.2026.
---> Wann hat dein Arzt dir die letzte AU-Bescheinigung ausgestellt...und bis wann gilt die?
Ein Antrag auf Reha ist nicht wichtig.
Arbeitssuchend bin ich gemeldet, jedoch teilte mir die BA (auch im Vermerk mit), dass sie während einer Arbeitsunfähigkeit nicht wirklich etwas tun können.
Die Arbeitsunfähigkeit wird voraussichtlich bis zur Reha fortlaufend weiterbestehen, deshalb ist eine Arbeitslosmeldung ja eigentlich nicht möglich.
Das genannte Datum ist das Datum, bis wann die aktuelle AU gilt, wollte es etwas anonymer hier halten.
Letzte AU erfolgte im Mai.
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Um Deine Frage zu beantworten,
nein das Krankengeld wird nicht eingestellt, denn der Anspruch auf Krankengeld endet nicht mit dem Arbeitsverhältnis, sondern läuft weiter, solange die Arbeitsunfähigkeit (AU) fortdauert, (für maximal 78 Wochen).
Wichtig ist die lückenlose Krankschreibung und die unverzügliche Meldung bei der Agentur für Arbeit, (welche aber wohl erfolgt ist).
Das ist auch korrekt. Warum sollte sie einem Langzeiterkrankten Unterstützung und Jobs anbieten?Zitat :dass sie während einer Arbeitsunfähigkeit nicht wirklich etwas tun können.
Wenn du seit 1.5. --arbeitslos-- bist, solltest du dich bei der Arbeitsagentur melden.
Dann wird zwar mW kein ALG geleistet, aber weiterhin das Krankengeld von der KK.
Wahrscheinlich bis zum Ende der Reha--- und erst dann wird entschieden: Arbeitsfähig oder weiterhin arbeitsunfähig.Zitat :Die Arbeitsunfähigkeit wird voraussichtlich bis zur Reha fortlaufend weiterbestehen,
Liegt die aktuelle AU-Bescheinigung aus Mai bei der KK vor? Liegt sie lückenlos zu der vorhergehenden vor?
Die Beurteilung einer Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien. Während des Arbeitsverhältnisses liegt AU vor, wenn die letzte Tätigkeit nicht mehr verrichtet werden kann. Während einer Arbeitslosigkeit liegt AU nach § 2 Abs. 3 nur vor, wenn leichte Arbeiten nicht verrichtet werden können. Darauf zielt die Krankenkasse vermutlich ab. Ärzte beachten diese Regel evtl. nicht immer. Ich denke wie @spatenklopper, dass Krankengeld weitergezahlt wird. Dass aber evtl. der mediz. Dienst zur Prüfung eingeschaltet werden kann (weiss es aber nicht). Die Agentur für Arbeit, wird dir aber kein Alg zahlen, solange eine gültige AU vorliegt.
Evtl. gibt es noch gezielter Tipps, wie du dich verhalten könntest, im Krankenkassenforum.
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