Wird eine einmalige Provision in Höhe von 5000 auf den Kinderzuschlag angerechnet?

2. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
bibi_33
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Wird eine einmalige Provision in Höhe von 5000 auf den Kinderzuschlag angerechnet?

Hallo zusammen. Wir beziehen einen Kinderzuschlag. Im September wurde mir zum Monatsgehalt eine einmalige Provision ausgezahlt, im Oktober wurde mir gekündigt und bekomme jetzt eine höhere Abfindung zum Jahresende. Da der Kinderzuschlag zum Jahresende ausläuft, möchte ich wissen, ob wir ihn weiterhin beantragen können oder werden Abfindung und Provision angerechnet, als Einlalzahlungen. Und wenn ich eine Provision im September erhalten habe, muss ich dann den Kinderzuschlag von September bis Dezember zurückzahlen?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat:
C.3.2.1. Einkommen der Eltern

C.3.2.1.1. Einkommensbegriff

(1) 1Für die Minderung des Gesamtkinderzuschlags ist das Einkom-
men der Eltern nach § 11 SGB II maßgebend. 2Als Einkommen zu
berücksichtigen sind somit Einnahmen in Geld abzüglich der nach
§ 11b SGB II abzusetzenden Beträge. 3Die FW §§ 11-11b SGB II und
FW § 9 SGB II sind zu beachten

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-bkgg_ba013284.pdf

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bibi_33
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, brauche kurze, knappe Antwort, keine ellenlangen Paragraphe.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von bibi_33):
möchte ich wissen, ob wir ihn weiterhin beantragen können
Ja

Zitat (von bibi_33):
werden Abfindung und Provision angerechnet
Natürlich

Zitat (von bibi_33):
Und wenn ich eine Provision im September erhalten habe, muss ich dann den Kinderzuschlag von September bis Dezember zurückzahlen?
Nein, leider nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.