Hallo zusammen. Wir beziehen einen Kinderzuschlag. Im September wurde mir zum Monatsgehalt eine einmalige Provision ausgezahlt, im Oktober wurde mir gekündigt und bekomme jetzt eine höhere Abfindung zum Jahresende. Da der Kinderzuschlag zum Jahresende ausläuft, möchte ich wissen, ob wir ihn weiterhin beantragen können oder werden Abfindung und Provision angerechnet, als Einlalzahlungen. Und wenn ich eine Provision im September erhalten habe, muss ich dann den Kinderzuschlag von September bis Dezember zurückzahlen?
Wird eine einmalige Provision in Höhe von 5000 auf den Kinderzuschlag angerechnet?
2. Dezember 2021
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Frage vom 2. Dezember 2021 | 21:57
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 3x hilfreich)
Wird eine einmalige Provision in Höhe von 5000 auf den Kinderzuschlag angerechnet?
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2021 | 22:23
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 14x hilfreich)
Zitat:C.3.2.1. Einkommen der Eltern
C.3.2.1.1. Einkommensbegriff
(1) 1Für die Minderung des Gesamtkinderzuschlags ist das Einkom-
men der Eltern nach § 11 SGB II maßgebend. 2Als Einkommen zu
berücksichtigen sind somit Einnahmen in Geld abzüglich der nach
§ 11b SGB II abzusetzenden Beträge. 3Die FW §§ 11-11b SGB II und
FW § 9 SGB II sind zu beachten
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-bkgg_ba013284.pdf
#2
Antwort vom 2. Dezember 2021 | 22:33
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 3x hilfreich)
Sorry, brauche kurze, knappe Antwort, keine ellenlangen Paragraphe.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Dezember 2021 | 08:12
Von
Status: Student (2781 Beiträge, 914x hilfreich)
JaZitatmöchte ich wissen, ob wir ihn weiterhin beantragen können :
NatürlichZitatwerden Abfindung und Provision angerechnet :
Nein, leider nicht.ZitatUnd wenn ich eine Provision im September erhalten habe, muss ich dann den Kinderzuschlag von September bis Dezember zurückzahlen? :
Und jetzt?
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