Witwenrente aus Rumänien

24. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
SOS1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Witwenrente aus Rumänien

hallo, ich habe folgende Fragen zur Witwenrente aus Rumänien. Zunächst aber die Vorgeschichte: Frau X erhielt den Rentenbescheid über die Hinterbliebenenrente von ihrem verstorbenen Ehemann X . Die Höhe der Witwenrente ist in Ordnung. Sowohl Frau und Herr X sind beide anerkannte Volksdeutsche und Vertriebene die bereits in den 1970'er Jahren in die BRD umsiedelten. Kurz nach dem Rentenbescheid erhält Frau X einen Brief von der deutschen Rentenversicherung mit dem Inhalt, dass in Rumänien das Rentenfeststellungsverfahren für die Witwenrente eingeleitet wurde. Nun befürchtet Frau X das die Teilrente aus Rumänien alles nur verkompliziert, sofern sie überhaupt regelmäßig kommt... .


1. Aus den Online-Artikel

http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/7261-klaerungsbedarf-beim-fremdrentenrecht.html

lese ich leider, dass anscheinend grundsätzlich bei der Hinterbliebenenrente ein Aufschub des Leistungsbeginns in Rumänien nicht möglich ist (ein Artikel den übrigens ein Anwalt erstellt hat, also jemand der wohl davon Ahnung haben muss... ) . Sollte Frau X trotzdem erklären, dass sie den Leistungsbeginn aus Rumänien auf unbestimmte Zeit verschiebt? Meine Anfrage im oben genanntenForum blieb leiber unbeantwortet.

2. Weiß jemand um welche Höhe es sich bei der Witwenrente aus Rumänien für eine 20-jährige Tätigkeit ihres Verstorbenenen als Facharbeiter ungefähr handelt? Handelt es sich hierbei nur um ein paar zig Euro (auf die man zur Not verzichten kann) oder mehrere hundert Euro? Schließlich erhalten Witwen in Rumänien für lebenslange Facharbeitertätigkeiten ihres verstorbenen Gatten wohl selten mehr als 100 Euro Rente...

3. Nun zu der größten Befürchtung: Wäre es möglich das die rumänische Rentenbehörde die Qualifikationsstufe der Arbeit in Rumänien des verstorbenen Herr X herabsetzt (z.b. vom Facharbeiter zu ungelernter Tätigkeit) um dadurch weniger Witwenrente zu bezahlen? (Eben genauso wie es die deutsche Rentenversicherung früher auch versuchte die beruflichen Tätigkeiten von Herr X in Rumänien qualitativ herabzusetzen um Herr X weniger Rente auszuzahlen... ) Dadurch wäre es aber denkbar, dass aus diesem Grunde die deutsche Rentenbehörde ihrerseits die Höhe der Witwenrente aus Deutschland reduziert . Oder ist die bereits festgelegte Rente aus Deutschland davon unabhängig?


4. Angenommen die rumänische Rentenbehörde fordert später Frau X auf, in Rumänien ein Konto zu eröffnen um die Witwenrente aus Rumänien zu erhalten. Kann Frau X sich dagegen wehren und verlangen das die Witwenrente auf ein deutsches Konto überwiesen wird? Sie selber hat schließlich kaum noch Verwandtschaft in Rumänien, kann selber nicht mehr so gut rumänisch sprechen/lesen, vom Verwaltungsakt welcher einer älteren kranken Frau abverlangt wird mal ganz abgesehen...


5. Frau X besitzt eine Rechtsschutzversicherung. Diese Rechtschutzversicherung bezahlt aber keine Angelegenheiten des Verwaltungsrechts sondern die vor einem Sozialgericht. Wenn sie nun bezüglich der Hinterbliebenenrente einen Anwalt einschaltet übernimmt das die Rechtsschutzversicherung, sprich sind Rentenangelegenheiten also Verwaltungsangelegenheiten oder dinge die vor dem Sozialgericht stattfinden?

vielen lieben Dank im Voraus.
Meike

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wie wäre es, wenn Frau X einfach bei Frage 5 anfängt und die Rechtsschutzversicherung fragt??

Die dürfte wissen wann sie zuständig ist und dann vielleicht auch die anderen Fragen beantworten.

Ansonsten sind das bestimmt keine Fragen, die im Rahmen eines deutschen Laienrechtsforums halbwegs griffig beantwortet werden können. Nebenbei auch wohl die meisten Anwälte. Das sollte schon ein spezialisierter sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

die Geiser die ich rief... ;)

Frau X macht sich hier viel zu viele Sorgen. Sie sollte erstmal abwarten.

Bei einer Hinterbliebenrente handelt es sich um eine Sozialleistung, zuständig wäre das Sozialgericht (noch zu Frage 5)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Die Rechtsschutzversicherung bezahlt den Anwalt, allerdings erst, wenn die Sache beim Sozialgericht ist, das vorangegangene Verwaltungsverfahren wird nicht bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

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