Witwenrente extrem klein- normal?

24. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460587-62
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Witwenrente extrem klein- normal?

Hallo, an alle

mein Mann ist unerwartet verstorben vor 3 Monaten und ich habe gestern den Rentenbescheid erhalten und war zutiefst geschockt, dass meine Witwenrente so klein ist, nämlich, er hatte bis vor einem Tag vor seinem Tod gearbeitet, 3150 Netto gekriegt und sein Leben lang gearbeitet, fast ohne Unterbrechung, seit Beendung der Hauptschule, bis zum vollendeten 60.-ten Lebensjahr. Nun soll ich eine Rente von 599,52 Euro Netto kriegen.

Was mich an der ganzen Geschichte wundert, ist, dass er auch fast 4 Jahre in der Schweiz gearbeitet hat, wo er über 4000 sfr monatlich hatte, aber aus dem Rentenbetrag werde ich ehrlich gesagt, nicht schlau. Zwar stehen einige Punkte aus dem Ausland drinnen aber, wie gesagt es kommt mir nicht zu glauben, dass die Rente, mit Rente aus der Schweiz, so klein sein wird??? Vor allem, da ich weiss, dass er in der Schweiz eine private Rentenversicherung hatte.

Gleich, als ich beim Bestatter war, das Begräbnis zu organisieren, hat er herausgefunden, dass ich von 3 Stellen Rente kriegen müsste, ausser einer Risikolebensversicherung. Wir haben die Behörden, die mir der Bestatter aufgelistet hat, drei mal angeschrieben und ich habe leider persönlich keine Antwort von ihnen erhalten.

Kann mir vielleicht jemand mitteilen, wie das alles verläuft? Ich habe leider keinen blassen Schimmer, ob und was ich noch unternehmen kann? Es kann doch nicht sein, dass ich persönlich von den schweizer Behörden nichts zur Hand kriege, wie zB ein Formular, welches ich selber ausfüllen muss oder ähnliches? Irgendwie klingt mir das nicht plausibel genug, was die Deutsche Rentenversicherung mir geschrieben hat, nämlich, dass ich nur einige Punkte von der AHV habe?

Würde mich über eine Antwort freuen, danke...

-- Editiert von Moderator am 24.02.2017 13:25

-- Thema wurde verschoben am 24.02.2017 13:25

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Du bist Deutsche? Schweizerin?
Wohnst derzeit in ... ?
Welche Behörden in welchem Land hat man denn angeschrieben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Diese Fragen solltest du in einem Forum für Rentenrecht stellen, mit dem Aufenthalts- und Ausländerrecht hat es nun wahrlich überhaupt nichts zutun.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ssoul27
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 19x hilfreich)

Dein Mann wird ja nicht durchgehend über 3000 Euro Netto verdient haben. Ich denke der genannte Betrag der DRV ist realistisch.

Hier einmal eine Schönrechnung->
Dein Mann arbeitet 40 Jahre lang und bekommt pro Jahr 1,5 Entgeltpunkte. Dies macht dann insgesamt 60 Entgeltpunkte.
Sein Rentenanspruch wäre dann 60 x 30 Euro -> 1800 Euro

Witwenrente bzw kleine Witwenrente rechnet sich so:

Kleine Witwenrente beträgt 25 % -> 1800 x 0,25 = 450 Euro

Große Witwenrente beträgt 60% -> 1800 x 0,60= 1080 Euro abzgl. Steuer!



-- Editiert von ssoul27 am 24.02.2017 13:31

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Von der Deutschen Rentenversicherung gibt es eine gute Broschüre die vieles erklärt und an wenn man sich wenden muss bezüglich Rentenansprüche aus der Schweiz:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/33_meine_zeit_in_der_schweiz.html

Zu unterscheiden sind: Die staatliche Rente, genannt AHV (1. Säule) und die private Rente, genannt Pensionskasse (2. Säule).

Bei der AHV sind bei 4 Beitragsjahre zwischen 108 und 216 Franken pro Monat zu erwarten.
Für die Geltendmachung dieser Leistung siehe obige Broschüre,

Bei der Pensionskasse gibt es im Normalfall keine solche Anspruchstabelle nach Beitragsjahren, sondern die Rente wird aufgrund des angesparten Kapitals berechnet. Beim angebenen Lohn und Jahre ist das angesparte Kapital etwa CHF 15000. Jedoch wird eine Rente aus der Pensionskasse nur dann entrichtet, wenn man zum Zeitpunkt des Rentenfalls auch Angestellter war. Ist man nicht Angestellter gibt es drei mögliche Optionen:
1. Das angesparte Kapital ist bei einer Schweizer Bank oder Versicherung auf einem speziellen Konto parkiert. Das Konto nennt man Freizügigkeitskonto.
2. Das angesparte Kapital wurde "vergessen", dann wurde es bei einer Auffangeinrichtung auf einem Spezialkonto parkiert. Nachforschen ob es ein solches Konto gibt kann man bei der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG http://www.sfbvg.ch/xml_2/internet/de/application/f32.cfm
3. Das angesparte Kapital wurde beim Verlassen der Schweiz an ihren Mann ausbezahlt.

Schauen Sie also in den Untrlagen ihres Mannes ob sie Dokumente eine Schweizer Bank oder Versicherung finden, die auf ein Freizügikeitskonto oder sonstige Bankverbindungen in die Schweiz hinweisen. Starten Sie zusätzlich und unabhängig davon ob sie solche Dokumente finden eine Anfrage bei der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG. Sollte alles ergebnislos sein, dann hat Ihr Mann das Geld höchstwahrscheinlich auszahlen lassen.

Um Geld von einem Konto ihres Mannes von einer Schweizer Bank zum bekommen, benötigen Sie zwingend einen Erbschein.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Hallo,
Die vier Jahre in der Schweiz bedeuten vermutlich schon mal, dass dein Mann eben NICHT seit seiner Lehrzeit durchgehend in die deutsche Rentenkasse eingezahlt hat.
Sei's drum: er müsste in den letzten Jahren jedes Jahr einen Bescheid von der Rentenkasse mut seiber voraussichtlichen Rente bekommen haben. Such mal so einen (natürlich möglichst neuen) Bescheid und prüfe, was der sagt.

Außerdem wäre die Frage wichtig, wie alt du bist und wie viel eigenes Einkommen du so monatlich hast-das würde nämlich ab einem gewissen Betrag gegengerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb460587-62
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Von der Deutschen Rentenversicherung gibt es eine gute Broschüre die vieles erklärt und an wenn man sich wenden muss bezüglich Rentenansprüche aus der Schweiz:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/33_meine_zeit_in_der_schweiz.html

Zu unterscheiden sind: Die staatliche Rente, genannt AHV (1. Säule) und die private Rente, genannt Pensionskasse (2. Säule).

Bei der AHV sind bei 4 Beitragsjahre zwischen 108 und 216 Franken pro Monat zu erwarten.
Für die Geltendmachung dieser Leistung siehe obige Broschüre,

Bei der Pensionskasse gibt es im Normalfall keine solche Anspruchstabelle nach Beitragsjahren, sondern die Rente wird aufgrund des angesparten Kapitals berechnet. Beim angebenen Lohn und Jahre ist das angesparte Kapital etwa CHF 15000. Jedoch wird eine Rente aus der Pensionskasse nur dann entrichtet, wenn man zum Zeitpunkt des Rentenfalls auch Angestellter war. Ist man nicht Angestellter gibt es drei mögliche Optionen:
1. Das angesparte Kapital ist bei einer Schweizer Bank oder Versicherung auf einem speziellen Konto parkiert. Das Konto nennt man Freizügigkeitskonto.
2. Das angesparte Kapital wurde "vergessen", dann wurde es bei einer Auffangeinrichtung auf einem Spezialkonto parkiert. Nachforschen ob es ein solches Konto gibt kann man bei der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG http://www.sfbvg.ch/xml_2/internet/de/application/f32.cfm
3. Das angesparte Kapital wurde beim Verlassen der Schweiz an ihren Mann ausbezahlt.

Schauen Sie also in den Untrlagen ihres Mannes ob sie Dokumente eine Schweizer Bank oder Versicherung finden, die auf ein Freizügikeitskonto oder sonstige Bankverbindungen in die Schweiz hinweisen. Starten Sie zusätzlich und unabhängig davon ob sie solche Dokumente finden eine Anfrage bei der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG. Sollte alles ergebnislos sein, dann hat Ihr Mann das Geld höchstwahrscheinlich auszahlen lassen.

Um Geld von einem Konto ihres Mannes von einer Schweizer Bank zum bekommen, benötigen Sie zwingend einen Erbschein.


VIELEN DANK!!!

Ja, ein erspartes Kapital habe ich in den Unterlagen gefunden, wurde aber noch nicht ausgezahlt und mir ist mitlerweile bewusst, dass ich dazu einen Erbschein brauche. Welch eine Plage, denn der soll bis zu einem Jahr in unserer Gegend dauern, da Arbeitskräfte fehlen, aber gut- da muss ich durch :-)

Ansonsten, sollen es, laut Bestatter noch 2 Stellen geben, von denen ich etwas erhalten soll. Diese habe ich 2 mal angeschrieben, allerdings noch keine Antworten erhalten.

Meine Frage wäre noch: hätte ich Recht auf die Beiträge aus der Schweiz zusätzlich zu den 60% aus Deutschland, oder wären die inbegriffen? Ich komme irgendwie nicht klar, mit der Punkteberechnung im Rentenbescheid...

Zitat:
Die vier Jahre in der Schweiz bedeuten vermutlich schon mal, dass dein Mann eben NICHT seit seiner Lehrzeit durchgehend in die deutsche Rentenkasse eingezahlt hat.
- nun ja, ich habe jediglich gesagt, dass mein Mann durchgehend gearbeitet hat, mehr nicht!

Zitat:
Große Witwenrente beträgt 60% -> 1800 x 0,60= 1080 Euro abzgl. Steuer!
- schon heftig, dass man davon nur mit rund 600 Euro im Monat bleiben darf.....

Deswegen sagte mein Mann irgendwann mal (als ob er gespürt hätte, dass er bald stirbt), dass ich mit schweizer Rente um die 800 im Monat haben dürfte und das macht mich stutzig... wohlbemerkt, zur Zeit bin ich selber arbeitsunfähig. Es ist nicht so, dass ich nicht arbeiten möchte :-(

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Seufz! Woher weiss der Bestatter, welche Stellen (was immer gemeint ist), für eine Zusatzrente verantwortlich ist? Eigentlich solltest Du das wissen. Das wär doch von Interesse, oder? Darüber müssen doch Unterlagen da sein. Ich entnehme weiterhin Deinen Ausführungen, dass ein Versicherungsverlauf da ist. Du kannst ihn nur nicht lesen. Okay. Es gibt in jeder Stadt Versicherungsälteste, die beraten. Wo und wann die ihre Sprechstunden abhalten, das kann man der Tagespresse entnehmen. Sieh zu, dass Du in eine Beratung kommst. Denn eigentlich ist das Punktesystem gut zu verstehen. Es gibt außerdem gute Broschüren von der Rentenversicherung. Und, auch da kann man Beratungstermine vereinbaren. Das solltest Du jetzt anleiern. Außer dem Antrag auf einen Erbschein. Was und wie lange die Erteilung eines Erbscheines dauert, das hängt natürlich auch vom Einzelfall ab. Was da nu eine Plage ist, das erschliesst sich mir nicht. So ein Vierzeiler sollte doch möglich sein. Auch für jemanden, der arbeitsunfähig ist. Notfalls hilft auch ein Notar. Kostet nicht viel.

Also, jetzt arbeite mal die paar Sachen ab, ist doch nicht so viel. Allgemeines Jammern hilft gar nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb460587-62
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Seufz! Woher weiss der Bestatter, welche Stellen (was immer gemeint ist), für eine Zusatzrente verantwortlich ist? E


Weil a) ich an der schweizer Grenze wohne und es nicht unüblich ist, dass viele aus meiner Gegend in der Schweiz arbeiten und b) weil, als wir das Begräbnis organisiert haben, er mir anbot sich alle Unterlagen meines Mannes anzuschauen. So habe ich ihn zu uns eingeladen und ihm gezeigt, wie und was, so hat er herausgefunden was nötig war und mich auch richtig geleitet, wo ich mich wenden soll.

Zitat:
Allgemeines Jammern hilft gar nicht.
- ok! Und wo, bitte, habe ich gejammert? Ich habe nur um neutrale Informationen gebeten. Darf man das heutzutage nicht mehr?


Zu den Restlichen: vielen Dank, für eure Informationen, ihr habt mir sehr geholfen!

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