Wohlgeld Antrag, wie wird ein durchlaufender Posten bewertet?

6. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 27x hilfreich)
Wohlgeld Antrag, wie wird ein durchlaufender Posten bewertet?

Hallo Zusammen,

ein Wohngeld-Antrag wird gestellt. Auf dem Konto befinden sich ab und an durchlaufende Posten in geringem Maße pro Monat. Vielleicht 200-300€.

In der Firma in der ich arbeite, besitzen wir Kreditkartenlesegeräte. Die funktionieren aber leider nicht immer. Ich habe ein eigenes. Wenn der Kunden vor Ort bezahlt und das Gerät der Firma mal wieder nicht funktioniert, nehme ich meines. Damit das vom Papieraufwand einfacher ist verbuche ich den Betrag als Bareinnahme gegenüber der Firma und lege das aus meiner Tasche den Einnahmen bei.

Die Frage halt wie das seitens der Wohngeld-Behörde bewertet wird. Die wollen mit Sicherheit einen Beleg für den duchlaufenden Posten haben oder?

Den kann ich ja nicht erbringen da ich das Bar abrechne...

Kann das jemand bewerten bzw. hat dazu eine Idee?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Mufti1000):
Die Frage halt wie das seitens der Wohngeld-Behörde bewertet wird.

"Einkommen"



Zitat (von Mufti1000):
Die wollen mit Sicherheit einen Beleg für den duchlaufenden Posten haben oder?

Sie wollen wohl zumindest einen Beleg, das es kein "Einkommen" ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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