Wohne im Heim bekomme kindergeld aber das kindergeld geht für Heim drauf

4. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohne im Heim bekomme kindergeld aber das kindergeld geht für Heim drauf

hallo

binn psychisch krank, wohne in einem heim für psychisch kranke, bekomme eine Arbeitsunfähigkeitsrente und kindergeld, das Heim wird vom sozialamt bezahlt und das kinder geld geht fürs heim drauf

ein kumpel von mir wohnt auch da und seine mutter bekommt das kindergeld für ihn bis zur rente.
Wie kriege ich das hin das das sozialmt mir das kindergeld nicht wegnimmt ??

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Garnicht! Da dein Kindergeld an dich gezahlt wird, ist das Amt berechtigt, dieses für deine Lebens- und Wohnkosten anzurechnen.
Bei deinem Kumpel erhält nicht er das Kindergeld von der KG-Kasse, sondern dessen Mutter!

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von fubu23):
Wie kriege ich das hin das das sozialmt mir das kindergeld nicht wegnimmt ??
Das Sozialemt nimmt das Kindergeld nicht *weg*.
Deine Rente und dein Kindergeld sind dein Einkommen. Das Einkommen wird für die Kosten des Heims verwendet und das Sozialamt zahlt noch dazu.
Aber du erhältst sicher Taschengeld?

Dein Kumpel ist evtl. noch nicht 18?
Dann muss seine Mutter die Heimkosten für ihn bezahlen, auch das Kindergeld geht dafür drauf. Und das Sozialamt zahlt auch noch dazu.
Seine Mutter zahlt ihm sicher auch ein Taschengeld.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo danke für eure antworten

Ich binn der der das Kindergeld kassiert und lebe in diesem heim ich bekomme das taschengeld vom sozialamt 110 Euro im monat, und das kindergeld 190 Euro bekommt meine mutter für mich und sie kauft mir was ich halt so brauche, oder was ich will

mein kumpel ist 34 Jahre alt lebt in dem selben heim aber das sozialamt nimmt ihm sozusagen das kindergeld weg

er hatt auch ein behinderten ausweiss mit 50 %

Anrechnung des Kindergeldes auf Grundsicherungsleistungen
Bezieht das Kind nämlich Grundsicherungsleistungen, wird das Kindergeld darauf angerechnet, was zu einer Kürzung der Sozialleistungen führen würde. Es empfiehlt sich daher, dass die Eltern das Kindergeld auf ihrem Konto belassen, selbst wenn das Sozialamt von den Eltern verlangen sollte, das Kindergeld an das behinderte Kind weiterzuleiten – dazu sind sie nicht verpflichtet!

Wann das Sozialamt das Kindergeld abzweigt
Besteht für das Kind Anspruch auf Kindergeld, die Eltern sind aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage aber nicht imstande, ihrem Kind Unterhalt zu gewähren, bekommt das Kind vom Sozialamt eine Grundsicherung. Das Sozialamt ist dann berechtigt, einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes zu stellen. Das bedeutet: Nicht die Eltern erhalten das Kindergeld, sondern das Sozialamt.

Über den Antrag entscheidet die Familienkasse. Haben die Eltern beispielsweise Ausgaben in Höhe des Kindergeldes für das Kind zu leisten, wird ein Abzweigungsantrag seitens des Sozialamtes wenig Erfolg haben. Wichtig: Ursächlich für diese Ausgaben muss die Behinderung des Kindes sein (Pflege- oder Betreuungskosten). Außerdem ist es Sache der Eltern, diese Ausgaben der Familienkasse zu belegen.




-- Editiert von fubu23 am 04.07.2019 15:22

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#4
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von fubu23 am 04.07.2019 15:04

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Anrechnung des Kindergeldes auf Grundsicherungsleistungen
Bezieht das Kind nämlich Grundsicherungsleistungen, wird das Kindergeld darauf angerechnet, was zu einer Kürzung der Sozialleistungen führen würde. Es empfiehlt sich daher, dass die Eltern das Kindergeld auf ihrem Konto belassen, selbst wenn das Sozialamt von den Eltern verlangen sollte, das Kindergeld an das behinderte Kind weiterzuleiten – dazu sind sie nicht verpflichtet!

Wann das Sozialamt das Kindergeld abzweigt
Besteht für das Kind Anspruch auf Kindergeld, die Eltern sind aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage aber nicht imstande, ihrem Kind Unterhalt zu gewähren, bekommt das Kind vom Sozialamt eine Grundsicherung. Das Sozialamt ist dann berechtigt, einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes zu stellen. Das bedeutet: Nicht die Eltern erhalten das Kindergeld, sondern das Sozialamt.

Über den Antrag entscheidet die Familienkasse. Haben die Eltern beispielsweise Ausgaben in Höhe des Kindergeldes für das Kind zu leisten, wird ein Abzweigungsantrag seitens des Sozialamtes wenig Erfolg haben. Wichtig: Ursächlich für diese Ausgaben muss die Behinderung des Kindes sein (Pflege- oder Betreuungskosten). Außerdem ist es Sache der Eltern, diese Ausgaben der Familienkasse zu belegen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von fubu23):
Ich binn der der das Kindergeld kassiert
Ahh, danke dir.
Dann erkläre es bitte dem anderen Kumpel.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

soweit so gut aber wie mache ich das das seine mutte das kindergeld bekommt und nicht das sozialamt das kindergeld verrechnet ?

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wieso soll seine Mutter das Kindergeld bekommen, wenn sie nichts für ihn leistet? Einerlei, wer das Kindergeld bekommt, es ist ein Berechnungsfaktor bei sonstigen Leistungen. Das Gesetz ist da eindeutig: Kindergeld bei volljährigen Kindern ist voll auf den Unterhalt anzurechnen, lebt das Kind nicht mehr zu Hause, so kann das Kind einen Abzweigungsantrag stellen, dieser führt dann da zu, dass das Kind das Geld direkt bekommt oder aber weiter die Eltern, wenn sie mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes leisten. Damit ist klar, dass so oder so dieses "Einkommen" des Kindes in den Unterhalt einfließen. Bei Heimunterbringung eben in die Heimkosten. Kindergeld ist kein zusätzliches Taschengeld.

Und Du kannst gar nichts tun, die Mutter kann einen Antrag stellen, darlegen, dass sie in Höhe von kanpp 200 € für das Kind Unterhalt leistet, dieses nachweisen, und dann könnte es funktionieren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Oder anders gesagt:
Wenn die Mutter die Heimkosten bezahlt (zumindest teilweise), dann kann sie auch das Kindergeld bekommen.
Wenn die Heimkosten komplett vom Sozialamt bezahlt werden, hat die Mutter keine Chance auf das Kindergeld.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Das komische ist nur Meine mutter beiteiligt sich nicht an den heimkosten und bekommt für mich das kindergeld aber mein kumpel hatt die gleiche situtation und sein kindergeld kassiert das sozialamt

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Das Komische ist, dass das der Kindergeldkasse noch nicht aufgefallen ist. Dass Deine Mutter was bekommt, was ihr nicht zusteht. Kann zu Rückforderungen führen, denn irgendwann fällt es auf.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Kann zu Rückforderungen führen,

Mit etwas Pech wird das dann sogar noch strafrechtliche Folgen haben.

Mit etwas Glück ist nur ein winziges Details anders und alles ist gut.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

das mit dem Kindergeld hat meine Betreuerin gemacht

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ja und?

wirdwerden

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