Liebe Fachleute,
vielleicht kann mir jemand ein paar wichtige Antworten geben.
Ich bin allein erziehender Vater mit einem Kind (8) und beziehe Harz 4, wobei ich ein Einkommen von 200,- Euro im Monat erziele und die ARGE "den Rest" übernimmt (Unterhaltsvorschuss und Kindergeld wird natürlich auch abgezogen).
Wir leben derzeit zur Miete in einem kleinen Haus, welches meinen Eltern gehört. Die Miete beträgt 440,- Euro plus Nebenkosten.
Nun beabsichtigen meine Eltern, dieses Haus in absehbarer Zeit zu für mich tragbaren Konditionen an mich zu verkaufen. Das bedeutet, die monatlichen Belastungen sollen bleiben, wie sie sind - es soll aber nicht mehr eine Miete sondern eine Rate sein.
Welche Auswirkungen hat dies auf das ALG2? Wird eine Rate auch als Kosten für Unterkunft anerkannt und wie ist es mit den Kosten für Instandhaltung, Grundsteuer usw.?
Ich habe auch überlegt, Wohngeld zu beantragen. Ich weis, dass dies mit dem ALG2 gegen gerechnet wird, aber ich wäre nicht so ausschließlich von der ARGE abhängig.
Würde ich überhaupt Wohngeld bekommen oder würde ich ohnehin an die ARGE verwiesen werden. Wie sind da die mindest Einkommensgrenzen?
Wie würde das dann mit der ARGE gehen?
Eine rechtlich fundierte Auskunft zu diesen Fragen wäre phantastisch, da ich ansonsten momentan nicht genau weis, welche Vorgehensweise die richtige wäre und ob ich mich ggf. selber in Schwierigkeiten hinin manövriere...
Herzlichen Dank und schöne Grüße
Wohneigentum bei Harz 4
15. März 2010
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Frage vom 15. März 2010 | 23:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohneigentum bei Harz 4
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#1
Antwort vom 16. März 2010 | 07:26
Von
Status: Philosoph (13172 Beiträge, 4481x hilfreich)
@Walhai:
quote:
Eine rechtlich fundierte Auskunft zu diesen Fragen wäre phantastisch,
Rechtlich fundierte Auskünfte erhälst Du, gegen Gebühr, beim Anwalt Deiner Wahl. Hier ist ein Laienforum.
Zu Deiner Frage: Nein, eine Tilgungsrate wird definitiv nicht als Kosten der Unterkunft übernommen. Die ARGE/die Allgemeinheit ist nicht für deine persönliche Vermögensbildung verantwortlich.
Was - im Rahmen der Angemessenheit - übernommen wird, sind Schuldzinsen sowie Betriebs- und Heizkosten.
Wohngeld ist für ALG II Empfänger ausgeschlossen.
Gruß,
Axel
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