Wohnen auf zeit: Kostenübernahme durch JC möglich

30. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Stef-an
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnen auf zeit: Kostenübernahme durch JC möglich

Wenn man nicht gleich eine Wohnung hat (nach Auszug aus Studenten-WG) und man sich notgedrungen für Wohnen auf zeit entscheidet, kann man diese Kosten bei JC einreichen und erstattet bekommen. Viele Wohnungen sind genauso teuer wie eine reguläre Wohnung.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Stef-an):
kann man diese Kosten bei JC einreichen und erstattet bekommen

Ja, durchaus möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anwalt4you
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, auch bei "Wohnen auf Zeit" kann man die Mietkosten beim ALG2-Bezug erstattet bekommen. Wichtig ist nur, dass du eine ordnungsgemäßen Mietvertrag vorweisen kannst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Anwalt4you):
Wichtig ist nur, dass du eine ordnungsgemäßen Mietvertrag vorweisen kannst.

Man sollte auch andere wichtige Parameter wie "Angemessenheit" beachten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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