Hallo,
mein Neffe wohnt im Haushalt seiner Eltern und bezieht ALG2 und bekommt dazu noch 1/3 der Miete. Meine Schwester und ihr Mann möchten nun einen Untermietvertrag abschließen da sie der Ansicht sind, dass die Wohnung gleichermaßen von beiden BG's genutzt wird, sprich gemeinschaftliches Wohnzimmer, Bad, Küche. Ansonsten hat er und seine Eltern eigene Schlafzimmer. Ziel dabei ist es eigentlich das ewige Betriebskosten hin und her zu unterbinden. Er muss es zurückzahlen ans Amt, muss es sich von meiner Schwester zurückholen usw. usw.
Können die mit ihm einen Untermietvertrag schließen in dem eine Fixe Pauschalmiete ohne Betriebskostenabrechnung an den Untermieter erfolgt? Das JobCenter hat ihm wohl gesagt, dass seine Eltern das nicht dürfen, da sie selbst nur Mieter sind
Wohnen im Elternhaus - Miete
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



ZitatDas JobCenter hat ihm wohl gesagt, dass seine Eltern das nicht dürfen, da sie selbst nur Mieter sind :
Das ist Unfug.
Nur ist die Frage, ob die Eltern überhaupt eine Erlaubnis zur Untervermietung haben und was zu demThema im Mietvertrag der Eltern steht.
Dazu kommt dann noch, was das Jobcenter dazu sagt, wenn es da wegen de rPauschale plötzlich mehr zahlen soll.
Zitat:
Dazu kommt dann noch, was das Jobcenter dazu sagt, wenn es da wegen de rPauschale plötzlich mehr zahlen soll.
Eben. Und da kann maximal die Angemessenheit "abgesetzt" werden.
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Im Prinzip ja. Der Vermieter müsste die Erlaubnis erteilen. Ich bezweifle aber, dass der Aufwand dann geringer wird.ZitatKönnen die mit ihm einen Untermietvertrag schließen :
Frage: WER hat denn eigentlich den Aufwand mit der Hin-und Herrechnerei?ZitatZiel dabei ist es eigentlich das ewige Betriebskosten hin und her zu unterbinden. :
Wieso 2 BG?
Das erledigt doch das JC für beide BG.
Du meinst 1 Betrag fürs Wohnen?Zitatin dem eine Fixe Pauschalmiete :
Da wird das JC wahrscheinlich nicht mitmachen. Aber Versuch macht kluch.
Anderer Vorschlag: Beide BG können dem JC erlauben, die Wohnkosten direkt an den Vermieter zu überweisen.
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Nö. Mal wieder: Beim JC kann nichts abgesetzt werden. Beim Vermieter oder Hauptmieter auch nicht.ZitatUnd da kann maximal die Angemessenheit "abgesetzt" werden. :
Falls du "ansetzen" meinst---- mehr als jetzt dürfte es nicht werden. Es wird jetzt genau 1/3 gezahlt.
Zitat:
Es wird jetzt genau 1/3 gezahlt.
Was ja auch korrekt ist.
Wo wir uns auch einig sind, der Fragesteller will ja erreichen, daß das JC mehr zahlt. Das will er durch eine Vertragsgestaltung erreichen.
Und auch hier ist zumindest fraglich, ob dieses Ziel überhaupt erreicht wird. Auch hierin besteht Konsens.
Es geht nur darum, dass jedes Jahr die Betriebskosten an meine Schwester und ihren Mann gehen und mein Neffe sich das Geld dann von seinen Eltern holen müsste um es dem JobCenter zurückzugeben.
Meine Schwester und ihr Mann sind Berufstätig, beziehen selbst also keinerlei Leistungen. Außerdem sind die der Meinung, dass weil der Bub die Wohung ja zur Hälfte mitbenutzt, auch die Hälfte der Miete zu zahlen hat.
Die sind schon so weit ihn raus zu werfen weil ihnen dieses Hin und Her mit dem Amt total auf die Nerven geht. Und das würde dann für das JobCenter ja noch teurer werden wenn die ihm eine eigene Wohnung zu zahlen haben.
Deswegen dachten die sich nun wohl, dass ein Untermietvertrag der etwas weniger als die Häfte der Miete als Mietzahlung aufruft und eine Betriebskostenabrechnung ausschließt weil ein Pausch.-Betrag angesetzt ist, das Theater unterbindet
Zitat:
Die sind schon so weit ihn raus zu werfen weil ihnen dieses Hin und Her mit dem Amt total auf die Nerven geht. Und das würde dann für das JobCenter ja noch teurer werden wenn die ihm eine eigene Wohnung zu zahlen haben.
Glaube ich nicht, daß es primär deswegen ist. Die Regeln des ALG II sind ja bekannt. Wahrscheinlich liegt es daran, daß das Hotel "Zum guten Onkel" noch geöffnet hat. Da wären aber andere Maßnahmen notwendig.
Mal über andere Alternativen nachgedacht?: Neffe bekommt es hin, eigenes Einkommen zu erwirtschaften

ZitatEs geht nur darum, dass jedes Jahr die Betriebskosten an meine Schwester und ihren Mann gehen und mein Neffe sich das Geld dann von seinen Eltern holen müsste um es dem JobCenter zurückzugeben. :
Das habe ich nicht verstanden. Wieso sollte er von Schwester Geld holen um das dem Jobcenter zu geben?
Das kann ich nicht lesen. Der Familie ist die Hin-und Her-Rechnerei mit den Betriebskosten zu mühsam oder umständlich.Zitatder Fragesteller will ja erreichen, daß das JC mehr zahlt. :
Woher kommen dann die 2 BG?---ZitatMeine Schwester und ihr Mann sind Berufstätig, beziehen selbst also keinerlei Leistungen. :
Wenn also nur der Bub das Alg2 erhält, sind eben 1/3 der Miet-und Betriebskosten der Buben-Anteil.Zitatgleichermaßen von beiden BG's genutzt wird, :
NÖ. Für das JC wohnen dort 3 Personen. Eine Person hat dann 1/3 der Kosten vom JC zu erhalten.Zitatdass weil der Bub die Wohung ja zur Hälfte mitbenutzt, auch die Hälfte der Miete zu zahlen hat. :
Er ist über 25? Dann können sie das doch tun.ZitatDie sind schon so weit ihn raus zu werfen :
Der Bub soll sich also eine angemessene Wohnung suchen. Dann hat das mit dem Amt für die Eltern ein Ende.
Das mit der Pauschalmiete wird eh nicht funktionieren, weil die Eltern doch mit ihrem Kind keinen Untermietvertrag machen können.
Der Bub soll ausziehen---
Zitatweil die Eltern doch mit ihrem Kind keinen Untermietvertrag machen können. :
Und das untersagt jetzt welches Gesetz genau?
@DasDielemma:
Wie alt ist Dein Neffe?
Zitat:Es geht nur darum, dass jedes Jahr die Betriebskosten an meine Schwester und ihren Mann gehen und mein Neffe sich das Geld dann von seinen Eltern holen müsste um es dem JobCenter zurückzugeben.
Dann sollen Sie, bzw. der Sohn, dem Jobcenter halt mitteilen, dass ab sofort nur noch 1/3 der Nettomiete für den Sohn zu zahlen ist und keine Betriebs- und Heizkosten mehr. Diese werden von den Eltern getragen, die dann auch eventuelle Guthaben ganz für sich alleine behalten dürfen.
Eventuelle Nachzahlungen sind dann allerdings auch von den Eltern alleine zu leisten, ohne das das Jobcenter sich mit 1/3 beteiligt. Was es in der jetzigen Konstellation durchaus tun würde.
Zitat:Außerdem sind die der Meinung, dass weil der Bub die Wohung ja zur Hälfte mitbenutzt, auch die Hälfte der Miete zu zahlen hat.
Die Logik erschließt sich mir nicht. Es wohnen 3 Personen in der Wohnung, die diese gleichermaßen nutzen. Warum bitte soll eine Person alleine jetzt genau so viel Miete zahlen wie die zwei anderen Personen zusammen? Ich behaupte mal: Küche, Bad, Flur und Wohnzimmer werden gleichermaßen von allen Dreien genutzt. Die Eltern haben ein Schlafzimmer zur alleinigen Nutzung und der Sohn hat ein Zimmer zur alleinigen Nutzung. Von daher ist 1/3 Kostenregelung doch absolut fair für alle. Wobei ich fast wetten würde, dass das Schlafzimmer der Eltern größer ist, als das Zimmer des Sohnes, sodass - wenn überhaupt - eher von Eltern mehr zu zahlen wäre als vom Sohn.
Zitat:Die sind schon so weit ihn raus zu werfen weil ihnen dieses Hin und Her mit dem Amt total auf die Nerven geht.
Sofern Sohnemann mindestens 18 ist können sie das ja machen. Dann müssen sie das allerdings auch konsequent durchziehen, sonst wird's ein Bummerang.
Zitat:Deswegen dachten die sich nun wohl, dass ein Untermietvertrag der etwas weniger als die Häfte der Miete als Mietzahlung aufruft und eine Betriebskostenabrechnung ausschließt
Es fehlt vorliegend an der Notwendigkeit einer Änderung der Situation. Das Jobcenter wird - analog zu einem nicht erforderlichen Umzug - genau deshalb einen Untermietvertrag nicht akzeptieren und weiterhin nur 1/3 der Miete zahlen.
@Anami:
Zitat:Er ist über 25? Dann können sie das doch tun.
Wieso über 25? Zum einen ist 25 die Grenze und nicht über 25 und zum Zweiten können die Eltern den Sohn jederzeit rauswerfen, sofern er mindestens 18 ist. Dem Jobcenter wird das nicht gefallen und man wird versuchen, Sohnemann wieder auf die elterliche Wohnung zu verweisen. Die Eltern kann man aber eben nicht zwingen, den Sohn wieder aufzunehmen. Das meine ich oben mit "konsequent durchziehen".
Gruß,
Axel
Also mindestens 25. Ich meine, weil der Sohn eine BG ist.ZitatWieso über 25? :
Die Eltern beziehen keine Leistungen, obwohl zuerst von *den beiden BG* geschrieben wurde.
Wie muss man das verstehen--- denn das scheint ja einzig die Ursache für den Knatsch zu sein.Zitatdass jedes Jahr die Betriebskosten an meine Schwester und ihren Mann gehen :
Der TE sollte lieber den Bub mal selber hier fragen lassen.
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