Hallo,
ich habe eine Frage zum Wohngeld. Bei ALG2 ist es doch so, dass das Einkommen von den Kindern über 18 aber unter 25 Jahren verrechnet wird und der ALG2-Bezieher damit weniger Geld für Miete etc. bekommt und der Nicht ALG2-Bezieher somit für den ALG2-Bezieher mitaufkommen muss und nicht nur für dein eigenen Teil der Miete.
Wie ist das aber bei Wohngeld? Muss da der Nicht-Wohngeldbezieher für den Wohngeldbezieher ebenfalls mitaufkommen oder wird man einfach als zwei Menschen gesehen und jeder zahlt von allem die Hälfte wie in einer WG eben?
Die gleiche Frage auch für über 25-jährige. Geht konkret um eine Mutter, einmal mit einem Kind unter 25, aber über 18, und einmal um ein Kind über 25 Jahre. Das Einkommen des Kindes unter 25 Euro liegt brutto bei 600 €. Das Einkommen des Kindes über 25 Jahre liegt bei 1260 € brutto. Insbesondere das Kind über 25 Jahre möchte nicht für die Mutter aufkommen, da das Geld für ein Auslandssemester und Führerschein selbst benötigt wird. Sie wäre aber bereit ihren Anteil der Miete zu übernehmen.
Wohngeld Anrechnung WG Familie
Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person. Haushaltsmitglied ist auch, wer mit einem Haushaltsmitglied in gerader Linie verwandt ist.
Einkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen.
Danke für die Antwort. Aber wie soll man denn das Jahreseinkommen angeben? Das ältere Kind hat eine Stelle, aber nur bis Juni. Danach beträgt das Einkommen nach aktuellem Stand 0 €. Das wird sich aber ja sicherlich ändern, nur eben im Januar (ab da soll Wohngeld beantragt werden) noch nicht bekannt.
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Bei der Berechnung ist das im Jahr nach der Antragstellung zu erwartende Einkommen zugrunde zu legen.
Das Wohngeld ist auf Antrag neu zu bewilligen, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert und sich dadurch das Wohngeld erhöht.
Nö, eigentlich nicht. Wenn man mehr eigenes Einkommen hat, wird man weniger hilfebedürftig.Zitat :Bei ALG2 ist es doch so,
und 2 Kinder. Das wäre ein Haushalt mit 3 Personen.Zitat :Geht konkret um eine Mutter,
Oder geht es um 1 Mutter mit einem >18jährigen Kind und um 1 Mutter mit einem >25 jährigen Kind? Das wären dann 2 Haushalte mit je 2 Personen.
Die Mutter hat kein Einkommen?
Wie hoch ist denn die Miete und welche Mietstufe liegt vor?
Wenn der 3 Personen-Haushalt ein mtl. Einkommen von ca 1.880,- brutto haben, dürfte keine Wohngeldberechtigung vorliegen.
Weder bei Alg2 noch bei Wohngeld müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen. Bei Wohngeld ist das Alter der Kinder egal.
Das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder und die Mietstufe der Wohnung ist wichtig.
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