Hallo, ich benötige mal euer schwarmwissen:
Ich habe eine abfindung erhalten und bin nun erwerbslos. Ich möchte wohngeld beanzragen und lese, dass die Abfindung auf 3 jahre aufgeteilt wird. Sowei, so gut.
Da ich im Antrag aber den Bruttobetrag der Abfindung angebe, scheint mir das nicht realistisch, denn von dem BruttoBetrag wurde mir ne menge abgezogen und mit grosser vermutung wird eine steuernachzahlung ins Haus eintrudeln. Mal als Beispiel:
30766 brutto abfindung
-7000 steuern
=23766 netto abfindung
Da müsste doch nur die Nettoabfindung berücksichtigt werden.
Was meint Ihr?
Wohngeld Berechnung bei Abfindung
6. Januar 2022
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Frage vom 6. Januar 2022 | 10:22
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld Berechnung bei Abfindung
#1
Antwort vom 6. Januar 2022 | 11:52
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 17x hilfreich)
Die Abfindung wird auf 3 Jahre angerechnet. Von dem Bruttobetrag werden wenn gezahlt, Steuern und Sozialabgaben abgesetzt. Deine Steuernachzahlung ist nicht relevant. Wohngeld wird immer vom Bruttoeinkommen berechnet.
Und jetzt?
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