Hallo,
ich und meine Partnerin beziehen Wohngeld. Dazu habe ich jetzt ein paar Fragen, wo ich so keine Antwort darauf finde:
Partnerrin: beschäftigt im Öffentlichen Dienst. Durch diese Zusatz Rentenversorgung welche dort pflicht ist, wird Ihr Brutto abgezogen.
Was ist für das Wohngeld relevant? Gesamt Brutto, also vor abzug der Rentenversorgung oder das Steuerbrutto?
Dann Freibeträge, Werbungskosten.
Hier lese ich nur orientiert sich am Steuergesetz.
Ja was heißt das? Gilt nun das Steuerrecht oder nicht?
Bsp: laut Wohngeld gibt es nur einen Abzug für Gdb 100 oder 50 + Pflegegeld.
Im Steuergesetz gibt es aber einen größeren abzug, einmal für den Gdb gestaffelt ab 20 glaube und für die Pflegeperson selbst gibt es auch einen Abzug. Diese nach dem Steuergesetz fallen also größer aus.
Dann Abzüge Unterhalt: den passus verstehe ich nicht.
Es gibt einen Freibetrag 3000 Euro für Kinder oder mehr wenn nachgewiesen wird. Für Leibliche Kinder nur wenn tatsächlich zahlungen geleistet werden wenn diese ein Haushaltsmitglied ist.
Ich habe 3 Kinder, ja,
Eins lebt bei mir: gibt es da einen Freibetrag?
Die anderen 2 leben bei der Mutter.
Da ich Mangelfall bin, zahle ich nichts.
Gibt es da einen Freibetrag?
Das weitere wäre absetzbeträge:
10,20,30%
Ich als Rentner bekomme 10% da nur Krankenkassen abzug. Aber warum keine 20% ich muss einmal im Jahr eine Steuererklärung machen und zahle auch paar Steuern.
Vielleicht ist hier jemand richtig fit in der Lage und kann mir helfen.
Wohngeld Einkommen und Freibeträge Hilfe benötigt
2. Oktober 2024
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Frage vom 2. Oktober 2024 | 09:24
Von
Status: Schüler (177 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohngeld Einkommen und Freibeträge Hilfe benötigt
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 11:43
Von
Status: Unbeschreiblich (34364 Beiträge, 5919x hilfreich)
Wenn du schon Wohngeld beziehst für dich+Partnerin und der Bescheid dir falsch/nicht nachvollziehbar erscheint, leg doch Widerspruch ein.ZitatWas ist für das Wohngeld relevant? :
Du kennst doch den Weg...mit und zu den Behörden, das ist bei Wohngeld nicht anders. Die Wohngeldstelle kann dir helfen, zumindest nochmal rechnen, dann bescheiden.
Deine Brocken --- bringen dir kein höheres oder richtigeres Wohngeld. Weder hier noch in anderen Foren.
Für die Berechnung des Wohngeldes als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gilt das Wohngeldgesetz und die dazugehörigen Verw. -Vorschriften.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
#2
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 11:55
Von
Status: Schüler (177 Beiträge, 1x hilfreich)
Deine Amtwort hilft mir nicht weiter!
Wie würdest du den §5 absatz 4 definieren? Hier geht es um Freibeträge für Unterhaltspflichtige.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 12:33
Von
Status: Student (2982 Beiträge, 967x hilfreich)
Nein, für dieses Kind bekommst du entweder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld oder eine Kombination aus diesen Sachen. Ein Freibetrag würde gar keinen Sinn ergeben.ZitatIch habe 3 Kinder, ja, :
Eins lebt bei mir: gibt es da einen Freibetrag?
Nein, wie du bereits selbst geschrieben hast, gilt der Freibetrag nur für tatsächliche Zahlungen.ZitatDie anderen 2 leben bei der Mutter. :
Da ich Mangelfall bin, zahle ich nichts.
Gibt es da einen Freibetrag?
#4
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 12:38
Von
Status: Schüler (177 Beiträge, 1x hilfreich)
Na das Hilft schonmal weiter.
Bleibt als letztes das Einkommen:
Steuerbrutto oder Gesamtbrutto meiner Partnerin als Grundlage?
Ihr wird Betrag X für diese Zusatzversorgung als Pflicht abgezogen.
Sowie Pauschalbetrag bei mir:
10 oder 20% ?
Zahle zwar nicht direkte Steuern auf meine Rente, aber in der Steuererklärung schon, da über Steuerfreibetrag
#5
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 13:01
Von
Status: Unbeschreiblich (34364 Beiträge, 5919x hilfreich)
Nichts Neues. Ich antworte, was man tun kann, wenn man einem Bescheid nicht traut. Du wirst kaum erwarten, dass ich dir aus deinen hingeworfenen Brocken deinen WoG-Bescheid korrigiere. Ich vermute aber, er ist völlig korrekt.ZitatDeine Amtwort hilft mir nicht weiter! :
Ich lese:
Du hast 3 Kinder, 1 lebt in dem Haushalt mit dir+Partnerin.
Die 2 weiteren Kinder leben bei der Kindsmutter.
Du zahlst für diese 2 keinen Unterhalt.
NÖ. Im § 5 (4) WoGG gehts um Haushaltsmitglieder.ZitatHier geht es um Freibeträge für Unterhaltspflichtige. :
Um Freibeträge und um Abzugsbeträge für Unterhaltspflichtige gehts zB im § 17 und 18 WoGG.
Vielleicht noch was Signifikantes:
-Wohngeld ist lediglich ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
-Bürgergeld ist ganz was anderes.
-Unterhaltsrecht ist noch was total anderes.
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