ich bin Studentin und wohne mit meiner Mutter zusammen.. meine Mutter hat ein kleines Einkommen und ich lebe von meinen Ersparnissen.. vor 6 Jahren habe ich das Wohngeld beantragt und wurde dann gefragt, wovon ich lebe.. damals habe ich einfach gesagt, dass ich vor dem Studium gearbeitet habe und Ersparnisse hatte..
vor ungefähr drei Jahren hat man von mir eine schriftliche Erklärung verlangt, wie hoch meine Ersparnisse denn sind, dass ich davon so lange lebe.. das waren damals etwa 12 000 Euro.. ich habe 2 000 auf das Konto für die Berechnung des Wohngeldes eingezahlt und für die restlichen 10 000 eine schriftliche Erklärung nachgereicht.. seitdem habe ich immer dasselbe gemacht, aber die Summe in der schriftlichen Erklärung war immer niedriger, da ich auf dieses Geld zugreifen musste.. wir brauchten nur noch vllt. 100 Euro zusätzlich zu unserem Einkommen+Wohngeld..
mittlerweile bin ich schon fast fertig mit dem Studium und habe wieder (wie ich dachte, zum letzten Mal) das Wohngeld beantragt.. von meinem Vermögen sind noch ungefähr 5 000 übrig geblieben, da ich wirklich nicht viel brauche und fast alle Ausgaben inzwischen gestoppt habe (Versicherungen, Auto, Internet...)..
nun hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, dass ich anscheinend ein illegales Einkommen habe, denn ich kann auf keinen Fall von so wenig Geld leben und mein Vermögen muss bereits verbraucht sein... sie hat meine Unterlagen an ihren Kollegen übergeben und ich soll nun mit ihm klären, wie ich das geschafft habe, nur 100 Euro im Monat von meinem Geld zu verbrauchen..
die Situation ist jetzt so, dass ich eigentlich das Wohngeld nicht wirklich brauche, weil ich wirklich keine Ausgaben außer Krankenversicherung habe und Studiengebühren zahlt man nicht mehr.. d.h. ich kann auf das Wohngeld verzichten.. für dieses Jahr reicht mein Geld aus und dann fange ich an zu arbeiten (mein Beruf ist sehr gefragt)..
was kann auf mich zukommen und wie kann ich mich in dieser Sitiation am besten verhalten?
kann sie mir einfach eine Ablehnung schicken, auf die ich keinen Widerspruch lege?
oder muss sie nun prüfen, ob meine Angaben richtig waren und z.B. Kontoauszüge verlangen? kann ich in diesem Fall ihre Anforderungen einfach ignorieren?
bitte gebt mir Tipps.. ich möchte in den nächsten Tagen zu ihr gehen, bevor sie mir einen bösen Brief schickt..
das Wohngeld betrug bei mir übrigens nur 100 Euro.. und ich möchte jetzt nicht wegen dieser kleinen Summe meine Kontoauszüge für 3 Jahre zeigen und bei ihnen beichten, was ich wo ausgegeben habe..
-- Editiert am 15.04.2011 13:51
-- Editiert am 15.04.2011 13:56
Wohngeld: Einkommen zu gering
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Hi,
tja, es wird ja offenbar vermutet, daß Sie in der Vergangenheit Wohngeld zu Unrecht bezogen haben. Insofern ist es ohne Belang, ob Sie auf künftiges Wohngeld verzichten. Im schlimmsten Fall droht Ihnen die Rückforderung des Wohngeldes nebst Strafanzeige wegen § 263 StGB
. Insofern wäre es wohl besser, sich kooperativ zu verhalten.
Gruß vom mümmel
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Hi mümmel,
vielen Dank für die Antwort!
ich befürchte, dass ich nicht alles nachweisen kann.. das ist mein Problem.. ich lebe tatsächlich unter der Grenze und habe die Sachbearbeiterin nicht getäuscht.. habe keine illegale Arbeit, bekomme keine Finanzierung von jemandem..
wieviel musste ich denn monatlich verbrauchen? warum sagt sie, dass ich kein Vermögen mehr besitzen kann?
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>>Im schlimmsten Fall droht Ihnen die Rückforderung
>>des Wohngeldes nebst Strafanzeige wegen § 263 StGB
.
das wäre wahrscheinlich der Fall, wenn sie beweisen könnten, dass ich einen Teil des Einkommens verschwiegen habe.. ich habe das aber nicht getan.. ich habe nur meine Ausgaben reduziert, aber das kann ich ja nicht nachweisen
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und noch eine Frage:
warum wurde mir das Wohngeld vorher immer bewilligt, obwohl mein Vermögen jede 6 Monate ca 1000 kleiner war, was ich schriftlich bestätigt habe? warum fanden sie das glaubwürdig?
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Hi,
für eine Anzeige muß es nicht bewiesen werden - dafür genügt der Verdacht vollkommen. Ob das dann für eine Verurteilung reicht, ist eine andere Frage...Ich frage mich auch, wieso Sie Ihre Ausgabenreduzierung nicht nachweisen können. Die Abschaffung (Verkauf?) Ihres Autos muß beispielsweise doch irgendwie dokumentiert sein.
Gruß vom mümmel
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>>Ich frage mich auch, wieso Sie Ihre Ausgabenreduzierung
>> nicht nachweisen können. Die Abschaffung (Verkauf?) Ihres
>> Autos muß beispielsweise doch irgendwie dokumentiert sein.
das war nicht das Auto, sondern Schmuck.. und dazu habe ich ja keine Unterlagen.. und das ich kaum neue Klamotten kaufe.. das ich mit meinem Geld nicht bummeln gehe usw.. wie kann ich ihr das nachweisen?
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Hallo, wieso ist es nicht möglich die Kontoauszüge vorzulegen? Zur Not kann man die auch bei der Bank nachfordern.
Wir hatten auch mal ein ähnliches Problem während unserem Studium. Wir hatten wegen Wegfall eines kleinen 350 Euro Studenten Nebenjobs so wenig Geld (weit unter dem Hartz4 Satz), dass uns nicht geglaubt wurde, dass wir von diesem Geld leben.
Wir haben dann die gesamten lückenlosen Kontoauszüge für die gesamte Zeit des vorhergegangenen Wohngeldbezuges vorgelegt und damit war die Sache gegessen.
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-- Editiert am 15.04.2011 15:06
-- Editiert am 15.04.2011 15:07
Hi Empathie,
vielen Dank für die Antwort! natürlich kann ich die Kontoauszüge vorlegen, obwohl ich das ungerne machen würde..
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aber ich verstehe immer noch nicht, warum sie meine Angaben bis jetzt plausibel fanden...
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Darauf wird es hier auch keine Antwort geben.
Da wir die Gedankengänge der Sachbearbeiter nicht einsehen können.
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Ich verstehe die Aufruhr der Deutschen Behörden nicht. Hat man zu viel Geld, interessiert sie es nicht. Hat man zu wenig, streiten sie den Leuten noch ab, genug zum Leben zu haben.
Ich war in derselben Situation vor einem Jahr. TZ Job, Freundin nur einen kleinen Bafög Satz und Ki-Geld. Alles eingereicht, da kam der Anruf, es gäbe kein Wohngeld, weil zu wenig Einkommen erwirtschaftet wird. " Sie sind nicht nicht Existenzfähig", sagte die Mitarbeiterin. Toll, ich bin nicht Existenzfähig und soll deswegen auch kein Wohngeld bekommen?! Klaro, das Wohngeld ist für die Miete, nicht als Geld zum leben, dass verstehe ich auch, aber trotzdem ist es absoluter Schwachsinn.
Nach langem Hin und her wollte Sie dann einen Wisch von mir, dass wir sparsam leben und deswegen für alle Kosten so aufkommen, die zumn leben gebraucht werden. (Ist doch klar, wi habe ich denn bisher gelebt?!)
Schlussendlich Wohngeld erhalten und bisher keine Probleme gehabt.
Immer sehr offen mit dem Wohnungsamt umgehen. Wer kooperiert, hat die besten Chancen die kleinen Lücken zu finden, die ganz legal sind.
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Hi bernd84,
danke für die Antwort! Ja, das ist ja das Problem: man muss genug ausgeben, wenn man WGeld kriegen will. Das ist ein absoluter Schwachsinn!
@alle, die das Problem haben:
sorgt dafür, dass ihr mindestens 80% des Existenzminimums als Einkommen nachweisen könnt (im Notfall: lasst es euch von jemanden/Verwandten/Bekannten bestätigen, dass ihr von ihnen eine finanzielle Unterstützung bekommt)! Sonst kriegt ihr kein WGeld!
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quote:
Nach langem Hin und her wollte Sie dann einen Wisch von mir, dass wir sparsam leben und deswegen für alle Kosten so aufkommen, die zumn leben gebraucht werden. (Ist doch klar, wi habe ich denn bisher gelebt?!)
Schlussendlich Wohngeld erhalten und bisher keine Probleme gehabt.
Immer sehr offen mit dem Wohnungsamt umgehen. Wer kooperiert, hat die besten Chancen die kleinen Lücken zu finden, die ganz legal sind.
Aha, ist ja gut zu wissen- nur leider erreicht uns diese Info nun zu spät!
Es wurde mir damals gesagt, dass einer von uns sein Studium hinschmeißen müsste, damit wir genügend Geld zum Leben haben (diese Person wäre dann im Hartz4-Bezug gewesen).
Was ist das bitte für eine Alternative? *kopschüttel*
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-- Editiert am 21.04.2011 17:33
-- Editiert am 21.04.2011 17:34
Für den Threadstarter:
6 Jahre Studium ohne BAföG?
12.000 € Vermögen sind noch nicht aufgebraucht?
2.000 € oder weniger Vermögensverbrauch während des Studiums im Jahr, für Semesterbeiträge, Studienbeiträgem, Semesterticket, Lehrmaterialien, Lebensunteerhalt, hälftige Miete?
Kontoauszüge sollen nicht vorgelegt werden? Warum nicht, wenn da nicht verschwiegene Einkünfte auftauchen wie Unterhalt des Vaters, Erwerbseinkommen usw.
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