Wohngeld - Geld von Oma geerbt

6. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
wurzel122
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld - Geld von Oma geerbt

Wie sieht es aus, wenn eine Familie mit 2 Kindern hat, beide Kinder von der Oma 20.000 € Erben.

Wird das Geld auf das Wohngeld als Einkkommen angerechnet ?

Laut Einkommenssteuergesetz § 2 Abs. 1 und 2 ist es ja kein Einkommen.

Zudem habe ich mal was gelesen, das der Antragsteller 60.000 € haben darf und jedes Familienmitglied 30.000 €.

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wurzel122
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das heisst, wenn ich Antragssteller bin, meine Frau Erben würde; wird dies nicht angerechnet ?

Muss dann ein Erbe was Kinder oder die Frau eines Antragsstellers bekommen Eberhaupt beim Wohngeldamt angegeben werden ?

Es ist dann ja nicht das Geld vom Antragsteller ??

Laut WG Bescheid steht: Mitteilungspflicht besteht z:b: wenn:

sich die Summe der monatlichen Bruttoeinnahmen der zum Haushalt rechnenen Haushaltsmitglieder um mehr als 14 v.H. erhöht.

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13241 Beiträge, 4505x hilfreich)

@wurzel:

Deine eigentliche Frage kann ich leider nicht beantworten. Melden solltest Du die Erbschaft auf jeden Fall. Sollte das Wohngeldamt dann das Wohngeld einstellen oder kürzen, muss dafür auch die notwendige Rechtsgrundlage benannt werden und dann kann man immer noch schauen, ob die Anrechnung korrekt ist.

@kael pershaw:

Es geht hier nicht um ALG II, sondern um Wohngeld. Das sind schon zwei verschiedene Paar Schuhe.

Ich gehe davon aus, dass sich Deine beiden Postings ingesamt auf den ALG II Bezug beziehen. Wenn das stimmt, dann ist das was Du schreibst, ziemlicher Unsinn, bzw. zumindest erheblich erklärungsbedürftig und zu konkretisieren.

Im Geltungsbereich des SGB II bilden die Eltern mit Ihren minderjährigen Kindern immer eine Bedarfsgemeinschaft. Das Gesamteinkommen sämtlicher Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft wird auf den Gesamtbedarf der BG angerechnet.

quote:
Aber wie gesagt, da die Kinder Erben sind, bleibt die Leistung unberührt.


Der Punkt ist durchaus diskussionswürdig. Minderjährige Kinder gehören dann nicht mehr mehr zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren eigenen Bedarf aus eigenem Einkommen decken können. Das wäre vorliegend sicherlich der Fall. Allerdings müsste das Erbe dann für den Lebensunterhalt der Kinder eingesetzt werden und diese würden keine Leistungen nach dem SGB II mehr erhalten.

Das ganze weiter zu vertiefen, macht hier allerdings keinen Sinn, weil es eben gar nicht um ALG II, sondern um Wohngeld geht.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#5
 Von 
wurzel122
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um Wohngeld nicht um ALG 2.

Ich bin nicht Arbeitslos, mein Frau ist Hausfrau.

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#6
 Von 
Biggi52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Mutter hat ein Sparguthaben von ca. 30 000€ und hat sich nicht getraut einen Antrag auf Wohngeld zu stellen weil sie auch die Befürchtung hatte das dieses Geld angerechnet wird.
Ich habe mich dann persönlich bei der Wohngeldstelle schlau gemacht:
Es werden NUR die Zinserträge mit berechnet. Dabei besteht ein Freibetrag von 100€ jährlich, der Rest wird auf 12Mon. verteilt vom WG abgezogen.

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#7
 Von 
wurzel122
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sind diese 100 € pro Person oder zusammen ?

Z.B.: Es hat jeder 30.000 € auf einem Sparbuch.

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#8
 Von 
Biggi52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn 2 Sparbücher vorhanden sind wird wohl auch jedes SB einzeln abgerechnet werden. Ich weiß nun nicht wie lange das Erbe deiner Kinder schon abgelegt ist, aber rechne mal aus, das ist doch nicht sooo viel was da an Zinsen aufläuft.
Ich würde an Deiner Stelle einfach mal bei der Wohngeldstelle anrufen, dann hast Du eine 100%-ige Auskunft.
Meine Auskunft bezieht sich nur auf 1 Person (Mutter, allein), deshalb weiß ich auch nicht so genau wie weit das Sparguthaben der Kinder mitberechnet wird.
Meld Dich nochmal welche Auskunft Du bekommen hast.
Gruß Biggi

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