Wohngeld Mindesteinkommen 2026?

17. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Zarawand
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld Mindesteinkommen 2026?

Hallo ich beziehe eine brutto em rente von ca 1000€ habe ich da Anspruch auf Wohngeld?
Miete ist 500€warm

Ab welcher Grenze steht mir Wohngeld zu?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42460 Beiträge, 14738x hilfreich)

Kann sein, kann nicht sein. Warum nutzt man nicht mal einen der Wohngeldrechner, die es im www gibt? Oder stellt einfach den Antrag? Die Formulare dafür dürften inzwischen Flächendeckend über die Kommunen auch über das Internet abrufbar sein; ansonsten bekommt man sie am Infostand im Rathaus/der Verwaltungsstelle der Kommune. Und, der Antrag kostet nichts.

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17800x hilfreich)

Ab welcher Grenze steht mir Wohngeld zu? Keine Ahnung - das ist nämlich von der Mietenstufe der Gemeinde abhängig, in der Sie wohnen. Die geschilderten Verhältnisse lassen aber vermuten, dass Wohngeldanspruch besteht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40205 Beiträge, 6549x hilfreich)

Zitat (von Zarawand):
habe ich da Anspruch auf Wohngeld?
Könnte sein.
Bitte mal probehalber den *Wohngeldrechner* befragen. Dort will man die Brutto-Kaltmiete wissen, d.h. ohne Heizkosten.

https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 70x hilfreich)

>>Wohngeld Mindesteinkommen 2026?<<

1. Das Wohngeld-Gesetz sieht kein Mindesteinkommen vor.

2. Soweit die gesamten Einnahmen nicht den sozialhilferechtlichen Bedarf erreichen, versuchen die Wohngeld-Ämter gern, die Bürger an das Sozialamt oder JC abzuschieben.

3. Bei der Plausibiltätsprüfung gem. WoGVwV zu Paragraf. 15 zählt das Wohngeld mit zu den Einnahmen, die den Ausgaben gegenübergestellt werden. Es wird danach davon ausgegangen, dass die Einnahmen ausreichend sind, wenn Folgendes gegeben ist:

Alle Einnahmen zzgl. fiktives Wohngeld = 80% des Bedarfs nach dem SGB 12

4. Eigene Sparrücklagen oder Darlehen können auch für den Lebensunterhalt genutzt werden, werden also bei der Plausibilitätsprüfung als Einnahme gewertet.

5. Es obliegt der Einschätzung der Wohngeldbehörden und letzten Endes der Gerichte, ob bei geringem oder vollständig fehlendem Einkommen ein Wohngeld gewährt wird. Soweit der Antragsteller plausibel erläutern kann, wie er die monatlichen Ausgaben inkl. eines fiktiven Wohngeldes wuppen kann, stehen die Signale zur Wohngeldgewährung auf grün.

https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Wohngeld-Mindesteinkommen-__f607033.html

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