Hallo, habe heute meinen Wiederbewilligungsantrag erhalten mit der Anlage die Nebenkostenabrechnung des vorigen Jahres einzureichen. Hat ein Guthaben Auswirkungen auf die Höhe des W-Geldes. Spare an Heizung was ich kann. Werde ich jetzt dafür bestraft. Bin alleinstehender Rentner
Wohngeld - Nebenkosten
Bescheid anfechten?
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Hat ein Guthaben Auswirkungen auf die Höhe des W-Geldes. Spare an Heizung was ich kann. Ja, natürlich - das Wohngeld richtet sich ja auch nach den enstandenen Kosten.
Werde ich jetzt dafür bestraft. Ganz im Gegenteil - da das Wohngeld nur einen Teil der Kosten abdeckt, haben Sie offenbar Geld gespart.
Heißt das nun das ich das Gutachten an die Wohngeldstelle geben muss
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Wohngeld wird nach Bruttokaltmiete berechnet. Heizkosten interessieren nicht.ZitatSpare an Heizung was ich kann. :
Bruttokaltmiete = Grundmiete PLUS kalte Betriebskosten ( zb Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr...).
Wieso denn bestraft? Ein Guthaben bei Heizkosten ist egal, das kannst du behalten. Ob du allstRentner bist, spielt für Strafen und Frieren gar keine Rolle.ZitatWerde ich jetzt dafür bestraft :
Sind denn deine kalten Betriebskosten stark gestiegen? In vielen Orten hat sich ja die Grundsteuer erhöht.
Dann bekommst du vielleicht sogar ---mehr-- Wohngeld ???
Wohngeld wird nach Bruttokaltmiete berechnet. Heizkosten interessieren nicht. Freilich umfassen die Betriebskosten nicht nur Heizkosten...
Heißt das nun das ich das Gutachten an die Wohngeldstelle geben muss Nö - da Wohngeld, wie schon erklärt, ein ZUSCHUSS ist, kann es nicht zum vollständigen "Abgeben" des Guthabens kommen. Aber eine Rückforderung von Wohngeld, die dann zwangsläufig niedriger als das Guthaben ist, ist schon möglich - so rein aus Langeweile fragen die nicht nach der BK-Abrechnung...
In vielen Orten hat sich ja die Grundsteuer erhöht. Aber erst 2025 - logischerweise kann das nicht aus der Abrechnung von 2023 hervorgehen...
üüüps...stimmt.ZitatAber erst 2025 - logischerweise kann das nicht aus der Abrechnung von 2023 hervorgehen... :
Signatur:

Aber die Heizkosten interessieren beim Wohngeld nicht.ZitatFreilich umfassen die Betriebskosten nicht nur Heizkosten... :
Von Gutachten steht da nichts. Deine Nebenkostenabrechnung solltest du vorlegen. Sonst kann Wohngeld noch nicht weiterbewilligt werden. Weder mehr noch weniger.ZitatHeißt das nun das ich das Gutachten an die Wohngeldstelle geben muss :
ZitatHat ein Guthaben Auswirkungen auf die Höhe des W-Geldes. Spare an Heizung was ich kann. Werde ich jetzt dafür bestraft :
Zur Klarstellung:
Ein Guthaben und auch eine Nachzahlung aus der Beko-/Heizkostenabrechnung spielt beim Wohngeld absolut keine Rolle. Es zählt nur die tatsächlich gezahlte monatliche Bruttokaltmiete (ggf. bereinigt um einige Posten wie Stellplatzgebühren).
Bei unserer Wohngeldstelle wollen sie selbst auf konkrete Nachfragen hin die Beko-/Heizkostenabrechnungen partout nicht haben. Lediglich die neue Miete aufgrund angepasster Beko-/Heizkosten-Vorauszahlungen, die auf der jährlichen Abrechnung beruhen, interessiert das Amt.
-- Editiert von User am 15. März 2025 20:16
Du liegst falsch: Das Guthaben aus der Beko-/Heizkostenabrechnung kann der TE komplett behalten. Wir sind hier beim Wohngeld, nicht beim SGB 2 oder 12.ZitatNö - da Wohngeld, wie schon erklärt, ein ZUSCHUSS ist, kann es nicht zum vollständigen "Abgeben" des Guthabens kommen. Aber eine Rückforderung von Wohngeld, die dann zwangsläufig niedriger als das Guthaben ist, ist schon möglich - :
PS: Für dich und Anami gilt: Besser mal nicht antworten als immer wieder (teilweise) Falschinfos im Forum zu verbreiten. Hilfesuchende sollten die Kommentare dieser beiden User nicht ungeprüft für bare Münze nehmen.
-- Editiert von User am 15. März 2025 20:26
-- Editiert von User am 15. März 2025 20:28
ZitatFür dich und Anami gilt: Besser mal nicht antworten als immer wieder (teilweise) Falschinfos im Forum zu verbreiten. Hilfesuchende sollten die Kommentare dieser beiden User nicht ungeprüft für bare Münze nehmen. :
Das hier ist immer noch ein Diskussionsforum, und die Antworten haben keinen Anspruch auf rechtliche Richtigkeit.
Für rechtssichere Auskünfte wende man sich an einen Anwalt.
-- Editiert von User am 16. März 2025 08:14
Was soll der Quatsch?ZitatPS: Für dich und Anami gilt: :
Heizkosten spielen beim Wohngeld keine Rolle.
Heizkosten sind aber Bestandteil der Nebenkostenabrechnung.
Bestraft wird der TE nicht, weil er an Heizung spart.
Vollkommen uninteressant.ZitatBei unserer Wohngeldstelle :
Du kennst hier den Grund für die Forderung?ZitatLediglich die neue Miete aufgrund angepasster Beko-/Heizkosten-Vorauszahlungen, die auf der jährlichen Abrechnung beruhen, interessiert das Amt. :
DU liegst hier mal falsch und hast den Sinn des Forums noch immer nicht begriffen.ZitatHilfesuchende sollten die Kommentare dieser beiden User nicht ungeprüft für bare Münze nehmen. :
Zitat:Hallo, habe heute meinen Wiederbewilligungsantrag erhalten mit der Anlage die Nebenkostenabrechnung des vorigen Jahres einzureichen. Hat ein Guthaben Auswirkungen auf die Höhe des W-Geldes. Spare an Heizung was ich kann. Werde ich jetzt dafür bestraft. Bin alleinstehender Rentner
Mit solche wirren Angaben wird kein Anwalt was anfangen können
Was soll man sich unter "WiederbewillungsANTRAG erhalten" vorstellen ?
Ein Antrag ist in der Regel ein Formular was man dann ausgefüllt irgendwo einreichen soll.
Und wo ist denn die Frage versteckt ??
ob man fürs Sparen beim Heizen etwa nun bestraft würde...ZitatUnd wo ist denn die Frage versteckt ?? :
Ist doch schon beantwortet.
Der TE soll für die jährliche WEITERbewilligung nur seine Nebenkostenabrechnung bei der Wohngeldstelle abgeben/vorlegen/oder in Kopie hinschicken.
NEIN, dafür braucht man keinen Anwalt.
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