Wohngeld - Nebenkosten

13. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Elmi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld - Nebenkosten

Hallo, habe heute meinen Wiederbewilligungsantrag erhalten mit der Anlage die Nebenkostenabrechnung des vorigen Jahres einzureichen. Hat ein Guthaben Auswirkungen auf die Höhe des W-Geldes. Spare an Heizung was ich kann. Werde ich jetzt dafür bestraft. Bin alleinstehender Rentner

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33836 Beiträge, 17598x hilfreich)

Hat ein Guthaben Auswirkungen auf die Höhe des W-Geldes. Spare an Heizung was ich kann. Ja, natürlich - das Wohngeld richtet sich ja auch nach den enstandenen Kosten.
Werde ich jetzt dafür bestraft. Ganz im Gegenteil - da das Wohngeld nur einen Teil der Kosten abdeckt, haben Sie offenbar Geld gespart.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Elmi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt das nun das ich das Gutachten an die Wohngeldstelle geben muss

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von Elmi123):
Spare an Heizung was ich kann.
Wohngeld wird nach Bruttokaltmiete berechnet. Heizkosten interessieren nicht.

Bruttokaltmiete = Grundmiete PLUS kalte Betriebskosten ( zb Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr...).

Zitat (von Elmi123):
Werde ich jetzt dafür bestraft
Wieso denn bestraft? Ein Guthaben bei Heizkosten ist egal, das kannst du behalten. Ob du allstRentner bist, spielt für Strafen und Frieren gar keine Rolle.

Sind denn deine kalten Betriebskosten stark gestiegen? In vielen Orten hat sich ja die Grundsteuer erhöht.
Dann bekommst du vielleicht sogar ---mehr-- Wohngeld ???

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33836 Beiträge, 17598x hilfreich)

Wohngeld wird nach Bruttokaltmiete berechnet. Heizkosten interessieren nicht. Freilich umfassen die Betriebskosten nicht nur Heizkosten...
Heißt das nun das ich das Gutachten an die Wohngeldstelle geben muss Nö - da Wohngeld, wie schon erklärt, ein ZUSCHUSS ist, kann es nicht zum vollständigen "Abgeben" des Guthabens kommen. Aber eine Rückforderung von Wohngeld, die dann zwangsläufig niedriger als das Guthaben ist, ist schon möglich - so rein aus Langeweile fragen die nicht nach der BK-Abrechnung...
In vielen Orten hat sich ja die Grundsteuer erhöht. Aber erst 2025 - logischerweise kann das nicht aus der Abrechnung von 2023 hervorgehen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Aber erst 2025 - logischerweise kann das nicht aus der Abrechnung von 2023 hervorgehen...
Signatur:
üüüps...stimmt. :sweat:
Zitat (von muemmel):
Freilich umfassen die Betriebskosten nicht nur Heizkosten...
Aber die Heizkosten interessieren beim Wohngeld nicht.

Zitat (von Elmi123):
Heißt das nun das ich das Gutachten an die Wohngeldstelle geben muss
Von Gutachten steht da nichts. Deine Nebenkostenabrechnung solltest du vorlegen. Sonst kann Wohngeld noch nicht weiterbewilligt werden. Weder mehr noch weniger.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 58x hilfreich)

Zitat (von Elmi123):
Hat ein Guthaben Auswirkungen auf die Höhe des W-Geldes. Spare an Heizung was ich kann. Werde ich jetzt dafür bestraft

Zur Klarstellung:

Ein Guthaben und auch eine Nachzahlung aus der Beko-/Heizkostenabrechnung spielt beim Wohngeld absolut keine Rolle. Es zählt nur die tatsächlich gezahlte monatliche Bruttokaltmiete (ggf. bereinigt um einige Posten wie Stellplatzgebühren).

Bei unserer Wohngeldstelle wollen sie selbst auf konkrete Nachfragen hin die Beko-/Heizkostenabrechnungen partout nicht haben. Lediglich die neue Miete aufgrund angepasster Beko-/Heizkosten-Vorauszahlungen, die auf der jährlichen Abrechnung beruhen, interessiert das Amt.



-- Editiert von User am 15. März 2025 20:16

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#8
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 58x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nö - da Wohngeld, wie schon erklärt, ein ZUSCHUSS ist, kann es nicht zum vollständigen "Abgeben" des Guthabens kommen. Aber eine Rückforderung von Wohngeld, die dann zwangsläufig niedriger als das Guthaben ist, ist schon möglich -
Du liegst falsch: Das Guthaben aus der Beko-/Heizkostenabrechnung kann der TE komplett behalten. Wir sind hier beim Wohngeld, nicht beim SGB 2 oder 12.

PS: Für dich und Anami gilt: Besser mal nicht antworten als immer wieder (teilweise) Falschinfos im Forum zu verbreiten. Hilfesuchende sollten die Kommentare dieser beiden User nicht ungeprüft für bare Münze nehmen.

-- Editiert von User am 15. März 2025 20:26

-- Editiert von User am 15. März 2025 20:28

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1755 Beiträge, 215x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Für dich und Anami gilt: Besser mal nicht antworten als immer wieder (teilweise) Falschinfos im Forum zu verbreiten. Hilfesuchende sollten die Kommentare dieser beiden User nicht ungeprüft für bare Münze nehmen.


Das hier ist immer noch ein Diskussionsforum, und die Antworten haben keinen Anspruch auf rechtliche Richtigkeit.

Für rechtssichere Auskünfte wende man sich an einen Anwalt.

-- Editiert von User am 16. März 2025 08:14

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
PS: Für dich und Anami gilt:
Was soll der Quatsch?
Heizkosten spielen beim Wohngeld keine Rolle.
Heizkosten sind aber Bestandteil der Nebenkostenabrechnung.
Bestraft wird der TE nicht, weil er an Heizung spart.

Zitat (von TazDummchen):
Bei unserer Wohngeldstelle
Vollkommen uninteressant.
Zitat (von TazDummchen):
Lediglich die neue Miete aufgrund angepasster Beko-/Heizkosten-Vorauszahlungen, die auf der jährlichen Abrechnung beruhen, interessiert das Amt.
Du kennst hier den Grund für die Forderung?
Zitat (von TazDummchen):
Hilfesuchende sollten die Kommentare dieser beiden User nicht ungeprüft für bare Münze nehmen.
DU liegst hier mal falsch und hast den Sinn des Forums noch immer nicht begriffen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6693 Beiträge, 2351x hilfreich)

Zitat:
Hallo, habe heute meinen Wiederbewilligungsantrag erhalten mit der Anlage die Nebenkostenabrechnung des vorigen Jahres einzureichen. Hat ein Guthaben Auswirkungen auf die Höhe des W-Geldes. Spare an Heizung was ich kann. Werde ich jetzt dafür bestraft. Bin alleinstehender Rentner


Mit solche wirren Angaben wird kein Anwalt was anfangen können
Was soll man sich unter "WiederbewillungsANTRAG erhalten" vorstellen ?
Ein Antrag ist in der Regel ein Formular was man dann ausgefüllt irgendwo einreichen soll.
Und wo ist denn die Frage versteckt ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Und wo ist denn die Frage versteckt ??
ob man fürs Sparen beim Heizen etwa nun bestraft würde...
Ist doch schon beantwortet.

Der TE soll für die jährliche WEITERbewilligung nur seine Nebenkostenabrechnung bei der Wohngeldstelle abgeben/vorlegen/oder in Kopie hinschicken.

NEIN, dafür braucht man keinen Anwalt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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