Wohngeld: Pauschaler Abzug

1. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld: Pauschaler Abzug

Kann jemand helfen?

Ich habe ein Lohnsteuerpflichtiges Einkommen zzgl. Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung.

Wir beziehen Wohngeld bzw. Lastenzuschuss. Nun wollte ich mal eine Konstellation mit einem Online Rechner berechnen lassen und habe dabei festgestellt, dass der Rechner ganz andere Werte ausspuckt. Deshalb habe ich den Bescheid mal genauer überprüft (so eine richtige Berechnung gibt es ja nicht direkt) und dabei nach mehreren Versuchen festgestellt, dass ich nur einen pauschalen Abzug von 20% (Pflichtbeiträge z. ges. KV, PV, RV) bekomme.

Ich muss dazu sagen, dass aufgrund meiner Teilzeit, meiner Lohnsteuerklasse und meiner Kinderfreibeträge fast nie Lohnsteuer bei mir anfällt. In letzter Zeit immer 0, aber wenn ich mehr gearbeitet habe oder die Jahressonderzahlung oder ähnliches kommt, dann habe ich auch Lohnsteuerabzug. Außerdem bin ich auch zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Wenn ich nicht genug entgegenzusetzen habe, dann muss ich (selten) nachzahlen.

Frage: Wonach entscheidet sich die Höhe des pauschalen Abzugs?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3367 Beiträge, 1122x hilfreich)

Zitat (von molchi44):
Wonach entscheidet sich die Höhe des pauschalen Abzugs?
Nach § 16 WoGG.

Richtigerweise sollten dir 30% abgezogen werden, wenn du aus Jahressonderzahlungen Lohnsteuer leisten musst. Auf die Höhe kommt es nicht an. Es genügt, wenn die Steuern nur einmal jährlich entrichtet werden. (16.11 WoGVwV)

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#2
 Von 
molchi44
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Und in Zeiträumen, wo keine Lohnsteuer abgezogen wird muss mir nur 20% trotz lohnsteuerpflichtigem Einkommen abgezogen werden?

Und zählt es jährlich oder im Bemessungszeitraum?

Beispiel: Lohnsteuerabzug war im Mai 2023. Von 07/2022 - 06/2023 gab es 30% Abzug, von 07/2023 - 06/2024 nur 20%.
(Wobei das echt merkwürdig ist, da die Wohngeldstelle bei Bescheiderstellung nicht weiß, ob und wann ich Lohnsteuer zahle. Zwischen dem Abzug 30% und dem Abzug 20% gab es auf jeden Fall einen Wechsel der Sachbearbeiterin)

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#3
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3367 Beiträge, 1122x hilfreich)

Zitat (von molchi44):
Und in Zeiträumen, wo keine Lohnsteuer abgezogen wird muss mir nur 20% trotz lohnsteuerpflichtigem Einkommen abgezogen werden?
Es ist eine Zukunftsprognose vorzunehmen und dann für den gesamten Bewilligungszeitraum zu entscheiden. Das kannst du natürlich beeinflussen, wenn du eine sicher zustehende Jahressonderzahlung nachweist, z.B. aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.

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