Wohngeld Rechnungslauf // Wohngeldvorschuss

8. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go640827-15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeld Rechnungslauf // Wohngeldvorschuss

Liebe Leser,

Derzeit warte ich bald schon 3 Monate auf meinen Wohngeldbescheid und habe zugegebenermaßen keine guten Erfahrungen mit meinem Sachbearbeiter gemacht.
Neben diversen anderen Fragen wurde auch mehrere Anfragen bezüglich eines Wohngeldvorschusses ignoriert.
Telefonisch habe ich die Auskunft bekommen das Wohngeldvorschüsse lediglich ein theoretisches Konstrukt seien und praktisch gar nicht bearbeitet werden. Kann ich dagegen rechtlich vor dem Verwaltungsgericht vorgehen?

Obwohl ich keinen Bescheid erhalten habe wurde mir per Mail kürzlich auf Anfrage mitgeteilt, dass mein Antrag in den nächsten Rechenlauf (am 4.8.2023) geht und abschließend bearbeitet wurde. Da kein Bescheid vorliegt und ich in der Vergangenheit bereits mehrfach Fehlinformationen bekommen habe wollte ich zusätzlich fragen wie lange es denn dauert bis eine Auszahlung vorgenommen wird, wenn der "Rechenlauf" bereits in der Vergangenheit liegt.

Vielen Dank schonmal!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30473 Beiträge, 5443x hilfreich)

Zitat (von go640827-15):
Derzeit warte ich bald schon 3 Monate auf meinen Wohngeldbescheid
Bist du Erstantragsteller auf Wohngeld?
Zitat (von go640827-15):
Kann ich dagegen rechtlich vor dem Verwaltungsgericht vorgehen?
Gegen eine Telefonauskunft? Das wird nichts. Außerdem hat die Behörde (theoretisch und praktisch) max. 6 Monate Frist für die Antragsbearbeitung.
Zitat (von go640827-15):
wurde mir per Mail kürzlich auf Anfrage mitgeteilt, dass mein Antrag in den nächsten Rechenlauf (am 4.8.2023) geht und abschließend bearbeitet wurde
Ahh, also doch eine freundliche Mitteilung zu den Anfragen und zu deiner Beruhigung, dass dein Antrag positiv und fertig bearbeitet wurde... und noch im August zur Auszahlung kommt.
Eigentlich müssen Anfragen an eine Behörde gar nicht beantwortet werden.
Zitat (von go640827-15):
wenn der "Rechenlauf" bereits in der Vergangenheit liegt.
Ich verstehe deine Schilderung so:
Dein Wohngeld wurde ---angewiesen/zur Zahlung freigegeben --- liegt also auf *Rechenlauf/Zahllauf* für Monat August.
Das geht bei Behörden leider nicht mit *Blitzüberweisungen* vom SB auf dein Konto.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go640827-15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami
Ich hatte zuvor bereits Wohngeld bekommen und bin dann im selben Haus umgezogen und hatte zeitgleich seitens des Arbeitgebers eine Vertragsänderung, weshalb ich einen neuen Antrag stellen musste.
Der Erste war ruckzuck bearbeitet.

Naja, bezüglich des Wohngeldvorschusses habe ich auch per Mail angefragt, die genannte Antwort erhielt ich jedoch nur telefonisch, schriftlich hat man sich dazu nie geäußert.
Auch wenn ich den Paragraphen nicht im Kopf habe, ist es meines Wissens so das ein Anspruch auf einen Vorschuss wohl rechtlich besteht.

Wenn ich nicht gerade Student wäre der seine nächste Studiengebühr nicht zahlen kann wäre ich auch weniger beunruhigt ..
Danke jedenfalls für die flotte Rückmeldung :)

-- Editiert von User am 8. August 2023 15:08

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#3
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von go640827-15):
Auch wenn ich den Paragraphen nicht im Kopf habe, ist es meines Wissens so das ein Anspruch auf einen Vorschuss wohl rechtlich besteht.
Ja, absolut. Der § 42 Abs. 1 SGB I ist diesbezüglich eindeutig. Wenn keine liquiden finanziellen Rücklagen vorhanden sind, lässt sich der Anspruch auf Vorschuss auch per Eilverfahren beim Gericht durchsetzen.

https://dejure.org/gesetze/SGB_I/42.html

-- Editiert von User am 8. August 2023 16:30

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30473 Beiträge, 5443x hilfreich)

Zitat (von go640827-15):
Auch wenn ich den Paragraphen nicht im Kopf habe, ist es meines Wissens so das ein Anspruch auf einen Vorschuss wohl rechtlich besteht.
Der § beschreibt es etwas anders:

(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt;
Dein Anspruch besteht. Man hat dich und deine Anfragen ignoriert und am Telefon abgewimmelt, man hätte keine Zeit, Vorschüsse zu bearbeiten...blaa.

Fürs nächste Mal: Wenn bekannt ist, dass es länger dauert bis Bescheid/Zahlung, dann gleich im Folgemonat des Antrags den Vorschuss beantragen. Gründe für Anspruch darlegen. Gericht verschonen.
Beim Wohngeld haben es seit Ende letzten Jahres die Spatzen von allen Dächern gepfiffen, dass es wohl länger dauern wird...obwohl die Behörden zu bescheiden haben, sich an Gesetze zu halten haben... Gerichte nicht übermäßig belastet werden sollen...

Ich korrigiere meine max. 6 Monate. Die gelten im Sozialrecht nach SGG.
Nach VwGO sind es 3 Monate. Deine Wohngeldstelle hat den Endspurt grad noch so geschafft.

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